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Alle bisher betrachteten Geschäftsvorfälle waren erfolgsunwirksam, d.h. der Betrieb verbuchte weder Gewinn noch Verlust. Der Erfolg wird dabei am Eigenkapital (EK) gemessen, wobei der Begriff „Erfolg“ als Oberbegriff für „Gewinn und Verlust“ steht. Man unterscheidet 3 Erfolgsarten: - EK (01.01.) = EK (31.12.) ->neutraler Erfolg (Gewinn=0)
- EK (01.01.) < EK (31.12.) ->positiver Erfolg (Gewinn>0)
- EK (01.01.) > EK (31.12.) ->negativer Erfolg (Gewinn<0 -> Verlust)
Demnach sind 2 Arten von Geschäftsvorfällen zu betrachen: - erfolgsunwirksame Geschäftsvorfälle -> EK bleibt unberührt
- erfolgswirksame Geschäftsvorfälle -> Erhöhung oder Minderung des EK
EK-Erhöhung ->Erträge | EK-Minderung ->Aufwendungen | | Umsatzerlöse | Privatentnahmen | | Zinserträge | Zinsaufwendungen | | Mieteinnahmen | Mietzahlungen, Energie | | Einbringung von priv. Kapital | Abschreibungen | | | Gehälter | | Wertzuwachs->Bilanzverlängerung | Wertverzehr ->Bilanzverkürzung |  Um nicht alle Buchungen, die das EK betreffen auf das Eigenkapitalkonto zu buchen, wird dieses Konto in Erfolgskonten aufgesplittet, z.B. Mietaufwendungskonto, Mietertragskonto, Gehaltskonto, Zinsertragskonto. Diese Konten werden Erfolgskonten genannt, wobei die Konten, die das EK erhöhen Ertragskonten und diejenigen, die das EK verringern Aufwandskonten genannt werden. Erträge werden auf diesen Konten im Haben und Aufwendungen im Soll gebucht. Am Ende des Jahres werden diese Konten ebenfalls saldiert, jedoch nicht mit dem SBK als Gegenkonto sondern dem Gewinn-und-Verlust (GuV) – Konto. Hier werden die Salden wieder auf der entgegengesetzten Seite gebucht, wie sie auf den Erfolgskonten stehen. Danach wird das GuV-Konto saldiert. Das Gegenkonto ist jetzt das Eigenkapitalkonto. Als Erfolgskonten existieren Mietaufwendungen und Zinserträge. EK-Konto Mietaufwendungen Zinserträge Die Erfolgskonten besitzen keine Anfangsbestände. Es treten nun folgende Geschäftsvorfälle auf: 1. Mietzahlungen in Höhe von 4000,- für angemietete Büroräume in Bar 2. Zinserträge aus Bankguthaben von 250,-. Der erste Buchungssatz lautet nun Mietaufwendungen an Bank, da Aufwendungen im Soll gebucht und die Verringerung des Kassenbestandes im Haben erfolgt, da es sich hier um ein Aktivkonto handelt. Für den zweiten Geschäftsvorfall lautet der Buchungssatz Bank an Zinserträge. Mietaufwendungen Zinserträge Am Ende des Jahres erfolgt nun der Abschluß auf dem GuV-Konto: Mietaufwendungen Zinserträge | Soll | Haben | | Kasse 4000,- | GuV 4000,- | | 4000,- | 4000,- | | Soll | Haben | | GuV 250,- | Bank 250,- | | 250,- | 250,- | GuV-Konto | Soll | Haben | | Miete 4000,- | Zinsen 250,- | | | Verlust (EK) 3750,- | | 4000,- | 4000,- | Bei der Saldierung des GuV-Kontos wird ersichtlich, dass ein Verlust von 3750,- EUR erwirtschaftet wurde. Dieser wird nun auf dem EK-Konto verbucht. Da es sich um einen Verlust handelt, geschieht dies im Soll. EK-Konto | Soll | Haben | | GuV 3750,- | AB 6000,00 | | SBK 2250,- | | | 6000,- | 6000,00 | Dieses Konto fließt nun als passives Bestandskonto wieder in die Schlussbilanz ein. Somit ist eine Erfolgsüberprüfung folgendermaßen möglich: 1. Vergleich des EK in der Bilanz zum 01.01. und zum 31.12. 2. GuV-Konto - Bilanz per 01.01. aufstellen
- Eröffnung der Bestandskonten mit Anfangsbeständen
- Eröffnung der Erfolgskonten lt. Kontenplan
- Kontieren (Buchungssätze bilden) im Grundbuch / Journal
- Buchen im Hauptbuch
- Erfolgskonten abschließen (GuV)
- Gewinn/Verlust auf EK-Konto übertragen
- Bestandskonten abschließen (SBK)
- Schlussbilanz aufstellen
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