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Grundlagen Buchführung 1-2 |
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Buchführung / Bilanzierung -
Grundlagen der Buchführung 1
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| Unter der Inventur versteht man die körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden. Dafür sind stets 2 Personen nötig. | - Zeitnahe Inventur 10 Tage vor bzw. nach dem 31.12.
- Wertveränderungen die nach dem 31.12. eingetreten sind müssen bei einer Inventur nach dem 31.12. herausgerechnet werden
- Wertveränderungen bis zum 31.12. müssen bei einer Inventur vor dem 31.12. noch beigefügt werden
- Erfolgt an einem beliebigen Tag innerhalb der letzten 3 Monate des Jahres oder innerhalb der ersten 2 Monate im neuen Jahr
- Auch hier erfolgt die Korrektur der Inventur zum 31.12. des Jahres, wie bei der Stichtagsinventur
- Keine Bestandsaufnahme, da Bestände der Lagerkartei entnommen werden
- Ein Mal pro Jahr ist jedoch eine Bestandsaufnahme vorgeschrieben, wo dann eventl. Differenzen mit der Lagerkartei festgehalten werden
Nach der Inventur erfolgt eine Zusammenfassung im Inventar. - Besteht aus drei Blöcken
- Block A
- 1. Anlagevermögen
- Grundlage der Geschäftstätigkeit (nicht zum Verkauf gedachte Gegenstände)
- Grundausstattung eines Unternehmens
- BGA (Betriebs-/Geschäftsausstattung), z.B. Schreibtische
- Es erfolgt immer eine Angabe des Zeitwertes der Gegenstände
- 2. Umlaufvermögen
- laufend veränderliches Vermögen
- Güter aus Lagerbeständen
- Offene Forderungen an Kunden (sofern Zahlung sicher ist)
- Kassenbestand
- Bankguthaben
- Block B
- Verbindlichkeiten (Fremdkapital)
- Langfristige Schulden
- Hypotheken (15-30 Jahre)
- Langfristige Darlehen (10 Jahre)
- Kurzfristige Schulden
- Lieferverbindlichkeiten (Lieferantenkredite)
- Offene Rechnungen
- Block C
- Reinvermögen = Eigenkapital
- Ergibt sich aus der Differenz zwischen Block A und B
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