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Grundlagen Buchführung 1-1 |
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Buchführung / Bilanzierung -
Grundlagen der Buchführung 1
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 - Überblick
- Vermögen des Unternehmens
- Schulden des Unternehmens
- sämtliche Wertveränderungen müssen festgehalten werden
- Erfolg ermitteln
 Lediglich ein externes Rechnungswesen ist gesetzlich vorgeschrieben. Dieses gibt dann auch die Informationen außerhalb des Unternehmens weiter. Ein internes Rechnungswesen dient lediglich der Selbstinformation. - Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung (GoB):
- HGB §§238-262
- HGB §§263-335 (Ergänzung für Kapitalgesellschaften)
- Abgabenordung (AO) §§140-146
- Nach GoB muß es einem Wirtschaftsprüfer möglich sein, sich in angemessener Zeit einen Überblick über die Lage des Unternehmens zu verschaffen.
- Jeder Kaufmann ist nach §238 Abs. 1 HGB verpflichtet, Bücher zu führen
| Jahresabschluß | Lagebericht (nur für Kapitalgesellschaften Pflicht nach §264 Abs. 1 HGB) | | Bilanz | Lage und Zukunftspläne | | GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) | | Anhang (nur für Kapitalgesellschaften Pflicht nach §264 Abs. 1 HGB; Enthält Bewertung des Gewinns oder einzelner Positionen) | | Geschäftsbericht (auch Marketingmittel) | | Finanzamt | |