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Betriebswirtschaftslehre -
Personalwesen
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| Personal (Definition) - Menschen die in Betrieben in abhängiger Stellung (mit Arbeitsvertrag) arbeiten
- Die Arbeit findet in einer institutionell abgesicherten Ordnung statt ->Zuordnung zu einer Abteilung; es gibt einen Weisungsberechtigten (Chef); Arbeitszeitregelung, usw.
- Für die Arbeitsleistung wird Entgelt gezahlt
->Mensch + Arbeit = Personal | ->Personal ist somit eine Folge von großen Unternehmen, in denen die Produktion arbeitsteilig organisiert werden muß und nicht mehr alles durch den Unternehmer oder Familienangehörige gemacht wird | Wer gehört zum Personal? | | Personal | Kein Personal | - Belegschaft
- Angestellte
- Arbeiter
- Arbeitnehmer
- Mitarbeiter
- Beurlaubte Mitarbeiter
- Führungskräfte
- Azubis
- Aushilfen
| - Selbstständige (keine Abhängigkeit)
- Praktikanten (keine Arbeitsleistung)
- Beamter (es gilt Dienstrecht statt Arbeitsrecht ->Dienst statt Arbeit)
- Vorstände (keine Weisungsberechtigten)
- Aufsichtsrat (kein Entgelt, keine Weisungsberechtigten)
- Mitarbeitende Familienangehörige (kein Entgelt)
- Tiere (Polizeihunde,...) ->kein Mensch
| - Menschliche Arbeit zur Leistungserstellung ist:
- Ökonomisch: Mittel zur Erreichung der Betriebsziele
- Aus Personalsicht: Existenzsicherung, Selbstwertgefühl, Sozialkontakt, Status
- Konkurrenz zur Technik und damit zum Produktionsfaktor Kapital
- Einflüsse auf die menschliche Arbeitsleistung (wie gut bzw. wie viel gearbeitet wird):
- Subjektiv: Persönlichkeit, Motivation, Einstellung, Teamfähigkeit, Fertigkeiten, Fähigkeiten
- Objektiv: Arbeitsverfahren, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Arbeitsmittel
- Arbeitsentgelt: Bewertung der Arbeit, gerechte Lohnverteilung, Prämien
- Einstellung zu Personal (Personal ist..)
- Arbeitsträger
- Motiviertes Individuum
- Koalitionspartner ->Mitarbeiter haben Rechte und sollen mehr Selbstständigkeit zeigen
- Entscheidungsträger
- Kostenverursacher
->in den letzten 100 Jahren hat sich die Einstellung zum Personal stark verändert. Früher wurde der Mensch wie eine Maschine gesehen (läuft oder läuft nicht). - Bürokratisierung (bis 1960)
- Anlage von Personalakten
- Mensch als austauschbarer Produktionsfaktor
- Automatisierung der Arbeitszeit (Stechuhren)
- Automatisierung der Löhne durch Konten statt Lohnbarauszahlung
- Institutionalisierung (ab 1960)
- Einrichtung von richtigen Personalabteilungen ->Personalarbeit ist nicht mehr nur Nebentätigkeit der Unternehmensführung oder sonst. Mitarbeiter
- Gesetze zur Mitbestimmung erforderten Struktur- und Organisationsanpassungen
- Internationaler Wettbewerb tritt ein
- Humanisierung (ab 1970)
- Mensch wird nicht mehr als Maschine im Arbeitsprozeß betrachtet
- Mitentscheidungswünsche der Mitarbeiter ->kooperative Führung
- Mitarbeiterbetreuung, Personalentwicklung, verbesserte Arbeitsbedingungen
- Arbeitsmotivation schaffen ->Vorschlagswesen
- Identifikation mit dem Unternehmen schaffen
- Ökonomisierung (ab 1980)
- Durch verschärften Wettbewerb Prozessoptimierung und Rationalisierung
- Entlassung und Verschlankung der Personalabteilung
- Weniger Ausgaben für Personalbetreuung und –entwicklung
- Arbeitsmarkt ist kein enger Markt mehr
- Kostendruck
- Unternehmerische Personalarbeit (heute bzw. Zukunftstrend)
- Mehr Mitarbeiterverantwortung
- Personalabteilung wird auf Führungskräfte und Mitarbeiter verteilt
- Personalentwicklung erfolgt durch Führungskräfte
- Lohnabrechnung durch Dienstleister
- Wie viele Mitarbeiter? Welche Mitarbeiter? Wann, wo und wie lange?
- Mitarbeitergewinnung
- Optimaler Mitarbeitereinsatz
- Qualifizierung
- Sozialverträglicher Personalabbau
- Unterscheidung von Arbeitnehmern (mit Arbeitsvertrag) und Nicht-Arbeitnehmern (freie Mitarbeiter, Leiharbeitskräfte) ->Kriterien:
- Umfang der Weisungsgebundenheit
- Eingliederung in die betriebliche Organisation
- Dauer und Lage der Arbeitszeit
- Arbeitnehmergruppen
- Arbeiter (Lohnempfänger) und Angestellte (Gehaltsempfänger) ->im BetrVG geregelt
- Leitende Angestellte ->nicht durch BetrVG abgedeckt, d.h. Einzelregelungen statt Kollektivregelungen
- Personal ist der am stärksten gesetzlich und tariflich regulierte Bereich
- Regelungsaufkommen steigt, jedoch sind die Regelungen oft nur unkonkret (Bsp. Teilzeitanspruch der Arbeitnehmer, wenn keine betrieblichen Belange dagegen sprechen ->Was sind entsprechende betriebliche Belange?)
- Ziele staatlicher Regelungen:
- Vermeidung von Machtmissbrauch der Arbeitgeber
- Soziale Gleichgerechtigkeit
- Schutz vor Willkür
- Regelungen können auf Europa-, Bundes- oder Landesebene existieren ->es gibt jedoch kein richtiges „Arbeitsgesetzbuch“
- Problem: für kleine Betriebe ist die Verfolgung der Rechtslage nur schwer realisierbar
- Partnerschaften im Sozialbereich:
- Betrieblich: ->Unternehmensleitung und Betriebsrat
- Überbetrieblich: ->Arbeitgeberverband und Gewerkschaft
- Regelungsebenen: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
- Bei der Zusammenarbeit kann es zu Abstimmungsproblemen und Konflikten kommen. Betriebsvereinbarungen reduzieren die Pflichtkonsultationen und vermeiden so Konflikte und bringen Entlastung
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