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Personalwesen 1 Drucken
Betriebswirtschaftslehre - Personalwesen

1 Personal und Personalarbeit

1.1 Personalbegriff

Personal (Definition)

  • Menschen die in Betrieben in abhängiger Stellung (mit Arbeitsvertrag) arbeiten
  • Die Arbeit findet in einer institutionell abgesicherten Ordnung statt ->Zuordnung zu einer Abteilung; es gibt einen Weisungsberechtigten (Chef); Arbeitszeitregelung, usw.
  • Für die Arbeitsleistung wird Entgelt gezahlt

->Mensch + Arbeit = Personal

 

->Personal ist somit eine Folge von großen Unternehmen, in denen die Produktion arbeitsteilig organisiert werden muß und nicht mehr alles durch den Unternehmer oder Familienangehörige gemacht wird

 

Wer gehört zum Personal?

Personal

Kein Personal

  • Belegschaft
  • Angestellte
  • Arbeiter
  • Arbeitnehmer
  • Mitarbeiter
  • Beurlaubte Mitarbeiter
  • Führungskräfte
  • Azubis
  • Aushilfen
  • Selbstständige (keine Abhängigkeit)
  • Praktikanten (keine Arbeitsleistung)
  • Beamter (es gilt Dienstrecht statt Arbeitsrecht ->Dienst statt Arbeit)
  • Vorstände (keine Weisungsberechtigten)
  • Aufsichtsrat (kein Entgelt, keine Weisungsberechtigten)
  • Mitarbeitende Familienangehörige (kein Entgelt)
  • Tiere (Polizeihunde,...) ->kein Mensch

 

  • Menschliche Arbeit zur Leistungserstellung ist:
    • Ökonomisch: Mittel zur Erreichung der Betriebsziele
    • Aus Personalsicht: Existenzsicherung, Selbstwertgefühl, Sozialkontakt, Status
    • Konkurrenz zur Technik und damit zum Produktionsfaktor Kapital
  • Einflüsse auf die menschliche Arbeitsleistung (wie gut bzw. wie viel gearbeitet wird):
    • Subjektiv: Persönlichkeit, Motivation, Einstellung, Teamfähigkeit, Fertigkeiten, Fähigkeiten
    • Objektiv: Arbeitsverfahren, Arbeitsumgebung, Arbeitszeit, Arbeitsmittel
    • Arbeitsentgelt: Bewertung der Arbeit, gerechte Lohnverteilung, Prämien
  • Einstellung zu Personal (Personal ist..)
    • Arbeitsträger
    • Motiviertes Individuum
    • Koalitionspartner ->Mitarbeiter haben Rechte und sollen mehr Selbstständigkeit zeigen
    • Entscheidungsträger
    • Kostenverursacher

->in den letzten 100 Jahren hat sich die Einstellung zum Personal stark verändert. Früher wurde der Mensch wie eine Maschine gesehen (läuft oder läuft nicht).

1.2 Entwicklung der Personalarbeit / des Personalmanagements

1.2.1 Entwicklung

  • Bürokratisierung (bis 1960)
    • Anlage von Personalakten
    • Mensch als austauschbarer Produktionsfaktor
    • Automatisierung der Arbeitszeit (Stechuhren)
    • Automatisierung der Löhne durch Konten statt Lohnbarauszahlung
  • Institutionalisierung (ab 1960)
    • Einrichtung von richtigen Personalabteilungen ->Personalarbeit ist nicht mehr nur Nebentätigkeit der Unternehmensführung oder sonst. Mitarbeiter
    • Gesetze zur Mitbestimmung erforderten Struktur- und Organisationsanpassungen
    • Internationaler Wettbewerb tritt ein
  • Humanisierung (ab 1970)
    • Mensch wird nicht mehr als Maschine im Arbeitsprozeß betrachtet
    • Mitentscheidungswünsche der Mitarbeiter ->kooperative Führung
    • Mitarbeiterbetreuung, Personalentwicklung, verbesserte Arbeitsbedingungen
    • Arbeitsmotivation schaffen ->Vorschlagswesen
    • Identifikation mit dem Unternehmen schaffen
  • Ökonomisierung (ab 1980)
    • Durch verschärften Wettbewerb Prozessoptimierung und Rationalisierung
    • Entlassung und Verschlankung der Personalabteilung
    • Weniger Ausgaben für Personalbetreuung und –entwicklung
    • Arbeitsmarkt ist kein enger Markt mehr
    • Kostendruck
  • Unternehmerische Personalarbeit (heute bzw. Zukunftstrend)
    • Mehr Mitarbeiterverantwortung
    • Personalabteilung wird auf Führungskräfte und Mitarbeiter verteilt
    • Personalentwicklung erfolgt durch Führungskräfte
    • Lohnabrechnung durch Dienstleister

1.2.2 Hauptfragestellungen der Personalarbeit

  • Wie viele Mitarbeiter? Welche Mitarbeiter? Wann, wo und wie lange?
  • Mitarbeitergewinnung
  • Optimaler Mitarbeitereinsatz
  • Qualifizierung
  • Sozialverträglicher Personalabbau

1.3 Rahmenbedingungen für Personalmanagement

  • Unterscheidung von Arbeitnehmern (mit Arbeitsvertrag) und Nicht-Arbeitnehmern (freie Mitarbeiter, Leiharbeitskräfte) ->Kriterien:
    • Umfang der Weisungsgebundenheit
    • Eingliederung in die betriebliche Organisation
    • Dauer und Lage der Arbeitszeit
  • Arbeitnehmergruppen
    • Arbeiter (Lohnempfänger) und Angestellte (Gehaltsempfänger) ->im BetrVG geregelt
    • Leitende Angestellte ->nicht durch BetrVG abgedeckt, d.h. Einzelregelungen statt Kollektivregelungen
  • Personal ist der am stärksten gesetzlich und tariflich regulierte Bereich
  • Regelungsaufkommen steigt, jedoch sind die Regelungen oft nur unkonkret (Bsp. Teilzeitanspruch der Arbeitnehmer, wenn keine betrieblichen Belange dagegen sprechen ->Was sind entsprechende betriebliche Belange?)
  • Ziele staatlicher Regelungen:
    • Vermeidung von Machtmissbrauch der Arbeitgeber
    • Soziale Gleichgerechtigkeit
    • Schutz vor Willkür
  • Regelungen können auf Europa-, Bundes- oder Landesebene existieren ->es gibt jedoch kein richtiges „Arbeitsgesetzbuch“
  • Problem: für kleine Betriebe ist die Verfolgung der Rechtslage nur schwer realisierbar
  • Partnerschaften im Sozialbereich:
    • Betrieblich: ->Unternehmensleitung und Betriebsrat
    • Überbetrieblich: ->Arbeitgeberverband und Gewerkschaft
    • Regelungsebenen: Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
    • Bei der Zusammenarbeit kann es zu Abstimmungsproblemen und Konflikten kommen. Betriebsvereinbarungen reduzieren die Pflichtkonsultationen und vermeiden so Konflikte und bringen Entlastung

 
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