|
Bargeldloser Verkehr / Wechsel |
|
|
Bankbetriebslehre -
Zahlungsverkehr
|
1
Voraussetzungen zum
bargeldlosen Zahlungsverkehr
- Einheitliche Vordrucke in allen Kreditinstituten
- Kennzeichnung der Banken mit einer Bankleitzahl
1. Ziffer: Clearing-Gebiet; 1.-3. Ziffer LZB-Ortsnummer
4. Ziffer: Netznummer (Bankengruppe)
5.-8. Ziffer: interne Niederlassungsnummer
|
Clearing-Gebiete
|
Netznummern
|
|
1.Berlin,
Brandenburg, Meckl.-Vorp
2.Bremen, Hamburg,
Niedersachsen, Schleswig-Holstein
3.Rheinland
4.Westfalen
5.Hessen,
Rheinland-Pfalz, Saarland
6.Baden-Württemberg
7.Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen
|
0: Bundesbank, LZB´s
1-3: sonstige
Kreditinstitute
4: Commerzbank
5: Girozentralen
/Sparkassen
6,9:
Genossenschaften
7: Deutsche Bank
8: Dresdner Bank
400,500,600 = Postbank
|
- Abkommen über den Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften, Schecks, Richtlinien für Vordrucke)
- Technische Vorraussetzungen (DFÜ, Datenverarbeitungsanlagen, Scanner, Online-Verbund)
- Gironetze
1.1
Beleggebundene
automatisierte Abwicklung
- maschinell optisch (MAOBE-Verfahren)
Codierzeile maschinell gelesen und auf elektronische Medien übertragen
- Schriften-Lese-Systeme
Automatische Auslesung der Belege, Kontrolle am Bildschirm und beleglose Weitergabe
Das erstbeauftragte Kreditinstitut übernimmt
die Belegbearbeitung
1.2
Beleglose Abwicklung
= elektr. Zahlungsverkehr
- Belegloser Datenträgeraustausch (DTA-Verfahren)
Austausch von Schecks, Überweisungen und Einzugsaufträgen per Magnetband oder anderer elektronischer Medien. Weiterleitung an Rechenzentren. Belege bleiben beim erstbeauftragten Kreditinstitut
- Datenfernübertragung (DFÜ)
Datenweitergabe über Stand- oder Wählleitungen
1.3
Electronic Banking
für Privatkunden
-
Electronic Cash =
POS (Point of Sale) Zahlung
-Zahlung mit PIN an der Kasse
-Onlineauthorisierung mit anschließender Zahlungsgarantie d. Kreditinstituts
bei Deckung
-Kein Widerspruch des Kunden möglich
-seit 1994 existiert zunehmend auch der MAESTRO-Verbund europaweit
-
POZ (Point of Sale
ohne Zahlungsgarantie)
-Legitimation durch Unterschrift
-Unterschrift ermächtigt Kreditinstitut zur Herausgabe der Adresse bei
Widerspruch, was
jedoch oft nicht gemacht wird vom
Kreditinstitut, da zu teuer und das Verfahren für den
Anwender zu billig ist.
-Ab 30 EUR muß eine Sperrdatei abgefragt werden
-
SB-Banking
Geldautomat, Kontoauszugsdrucker, Terminals, Geldkarte, Homebanking
2
Der Wechsel
Der Wechsel ist ein Papier in dem der Bezogene
(Schuldner) seine Schuld gegenüber dem Aussteller (Gläubiger) bescheinigt. Der
Wechsel kann über einen Wechselnehmer weitergegeben werden. Der Wechsel hat
seine Bedeutung für die Banken verloren, seit die EZB die Aufgaben der
Bundesbank übernommen hat, und diese keine Wechsel mehr ankauft, da diese nicht
europäisch anerkannt sind. Daher ist keine Refinanzierung der Banken mehr möglich.
Ein ausgestellter, aber noch nicht akzeptierter Wechsel heißt Tratte. Ist er
akzeptiert worden nennt man ihn Akzept. Der Wechselnehmer wird auch Remittent
genannt.
|