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Kreditkarten Drucken
Bankbetriebslehre - Zahlungsverkehr

1    Kreditkarten

  • Bei den Akzeptstellen werden Leistungen ohne Bargeldbezahlung gegen Vorlage in Anspruch genommen. Auch eine Bargeldbeschaffung ist mgl. aber teuer.
  • Anbieter / Emittenten
    • Eurocard / Mastercard
    • Visa
    • Amexho (American Express)
    • Diners Club
  • Es gibt Standard- (Classic), Gold- (Premium) und Firmenkarten (Business, ab 10 Karten für ein Unternehmen). Unterschiede liegen in den Versicherungsleistungen, wobei die Versicherung, z.B. Auslandskrankenversicherung, nur gilt, wenn z.B. die Reise mit der Kreditkarte bezahlt wurde
  • Abrechnungssysteme
    • Charge-Karte
      Umsätze werden monatlich gesammelt und am Ende per Lastschrift vom Konto abgebucht.
    • Credit-Karte
      Umsätze werden auf dem Kartenkonto gesammelt und einmal im Monat per Lastschrift vom Konto belastet. Der Kunde entscheidet, ob dabei der Gesamtbetrag oder nur eine Rate abgezogen wird.
    • Debit-Karte
      Umsatz wird tagegenau erfasst und mit Soll-Zinsen belastet. Es erfolgt eine monatliche Gesamtbelastung oder eine Ratenzahlung. Diese Karten gibt es nicht in Deutschland.

1.1 Verhältnis zwischen Akzeptanzstelle Herausgeber und Karteninhaber

  • Verpflichtungen des Kartenherausgebers gegenüber der Akzeptanzstelle:
    • Gegenwert der Zahlungen zu begleichen
    • Forderungen der Akzeptanzstelle aufzukaufen
    • Risikoübernahme bei Zahlungsunfähigkeit der Kunden der Akzeptanzstelle
    • Kartenherausgabe
  • Verpflichtungen der Akzeptanzstelle gegenüber dem Herausgeber:
    • Kreditkartenzahlung akzeptieren
    • Zahlung einer Servicegebühr (i.d.R. 3%)
    • Kontrollmaßnahmen bezüglich
      • Unterschrift
      • Photo auf Kreditkarte
      • Kartengültigkeit
      • Online Autorisierung
  • Der Kartenherausgeber hat für genügend Akzeptanzstellen für den Inhaber zu sorgen
  • Verpflichtungen des Karteninhabers
    • Kontodeckung
    • Karte und PIN sorgfältig verwahren (Verlust melden)
    • Bei Verfügungen vor einer Kartensperre ist eine Haftung von bis zu 50 EUR zu leisten
    • Bezahlung der Jahresgebühren
    • Beachtung des Verfügungsrahmens
 
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