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Die Überweisung
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Buchmäßige Übertragung einer bestimmten
Geldmenge vom Konto des Zahlungspflichtigen auf das Konto des
Zahlungsempfängers gem. einem schriftlichen Auftrag an das Kreditinstitut
(Überweisungsbeleg).
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Grundlage ist das BGB und das
Überweisungsgesetz, das seit dem 14.08.1999 in Kraft ist und bis zum 01.01.2002
lediglich für den grenzüberschreitenden Überweisungsverkehr galt.
1.1
Rechtzeitige
Einreichung einer Überweisung
Eine Überweisung ist dann rechtzeitig
getätigt, wenn die Buchung bis zum vereinbarten Zahlungstermin erfolgt ist, als
auch an diesem letzten Tag. Vorraussetzung ist die Korrektheit aller Angaben
auf dem Überweisungsbeleg und eine Kontodeckung.
Ausnahme: Bei Steuerzahlungen muss das
Geld am Zahlungstermin bereits auf dem Konto des Empfängers gebucht sein.
1.2
Möglichkeiten der
Überweisungsverrechnung
- Kontoübertrag
Kreditinstitut von Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem sind identisch => Übertragung erfolgt sofort, keine weiteren Verrechnungen sind nötig
- Unmittelbare oder direkte Überweisung
Unterschiedliche Kreditinstitute aber entweder ein gemeinsames Rechenzentrum oder ein gemeinsames Verrechnungskonto. => direkter Übertrag zwischen den Kreditinstituten; schnell aber auch teuer
- Mittelbare oder indirekte Überweisung
Unterschiedliche Kreditinstitute ohne Verrechnungskonto; Einschaltung einer Verrechnungsstelle (LZB); Austausch von Magnetbändern beim Garagenclearing; je nachdem, wer mehr einzahlen muss, muss den Differenzbetrag ausgleichen
Beispiel: (noch in DM)

Nach Verrechnung der 150TEUR der Deutschen Bank mit den 200TEUR der Dresdner Bank bleibt noch eine Restsumme von 50TEUR, die die Dresdner Bank an die Deutsche Bank überweisen muss, damit alle Forderungen beglichen sind.
1.3
Aufgaben des
Kreditinstitutes bei Überweisungen
- Deckung des Kontos prüfen
- Unterschriftenprüfung
- Identität der Bankleitzahl und des angegebenen Kreditinstitutes werden geprüft
- Übertragung der Geldsumme
1.4
Besondere
Überweisungen
- Dauerauftrag
Einmaliger Auftrag an das Kreditinstitut vom Zahlungspflichtigen, bis auf Widerruf oder befristet eine best. Geldsumme regelmäßig zu wiederkehrenden Terminen an einen best. Zahlungsempfänger zu überweisen
Vorteil: Schutz vor Versäumnis und Arbeitsersparnis
Nachteil: z.T. gebührenpflichtig
- Eilüberweisung
Verkürzung der Laufzeit einer Überweisung
Taggleiche Buchung
Abwicklung im elektronischen Zahlungsverkehr
Nachteil: gebührenpflichtig
1.5
Rückruf von
Überweisungen
Der Rückruf von Überweisungen ist nur möglich,
solange das Geld noch nicht auf dem Konto des Zahlungsempfängers gutgeschrieben
ist, so das der Zahlungsempfänger in Kenntnis dieser Buchung gelangen konnte.
=>Liegt also eine Abrufpräsenz des Geldes
für den Zahlungsempfänger vor, ist ein Rückruf nicht mehr möglich
1.6
Überweisungen ab 10 TEUR
Überweisungen ab 10 TEUR unterliegen einer Prüfung
nach GWG, ob diese Transfersumme in das normale Geschäftsumfeld des Kunden
passt. Gleiches geschieht bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Überweisung
bei solchen Beträgen.
=> in diesen Fällen muss das
Kreditinstitut des Empfängers Informationen über die Herkunft und den Zweck
dieses Geldes erwerben, ggf. auch vom Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen
=> Dies ist eine Schutzmaßnahme gegen
missbräuchliche Überweisungen
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