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Bankbetriebslehre - Grundlagen II

1    Das Kreditwesengesetz (KWG)

1.1 Historie

  • KWG ist Ergebnis von Bankenkrisen/ Wirtschaftskrisen
  • KWG regelt die Grundlagen für Banken
  • Verschärfungen
    • 1976: Einschränkung der Devisengeschäfte (Grund: Herrstatt-Pleite); Einlagensicherungssystem, 4-Augen-Prinzip
    • 1984: Niederlassungsfreiheit für ausländische Banken
    • 1992/95-98: Eigenkapitalunterlegung; Liquiditätsvorsorge; Großkreditvorschrift (max. 25% des haftenden EK an einen Kunden als Kredit)
  • Volkswirtschaftliches Interesse am KWG (Staat)
    • Risikoreduzierung
    • Gläubigerschutz
    • Wettbewerbsregulierung (Gewährleistung von Wettbewerb; keine Monopole)
    • Geldmengenregulierung (Inflation, Preisniveau)
  • Betriebswirtschaftliches Interesse (Bank)
    • Gewinnmaximierung mit primärer Risikominimierung =>KWG
    • Problem der Risikoquantifizierung: Einzelbetrachtung óPortfoliobetrachtung

 

Liquidität der Bank:

Einnahmen: Einlagen, Kredite, Tilgungen, Verkauf eigener WePa, Anlagen

Ausgaben: Kreditauszahlung, Einlagenauszahlung, Betriebs-/Lohnkosten

 

Goldene Bankregel: kurzfristige Forderungen sind mit kurzfr. Verbindlichkeiten hinterlegt

   Langfristige Forderungen sind mit langfr. Verbindlichkeiten hinterlegt

=>Fristenkompatibilität

 

Bodensatztheorie
Kurzfristige Einlagen (Verbindlichkeiten) werden nie vollständig von allen Kunden in Anspruch genommen =>ein Bodensatz bleibt immer. Dieser kann dann den langfristigen Verbindlichkeiten zugerechnet werden und steht so für langfristige Forderungen zur Verfügung.

1.2 Gliederung

1.2.1 Definitionen von Kreditinstituten

  • Bank: Jemand der in kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreibt
  • Bankgeschäfte: Einlagen, Kredite, sonstige Dienstleistungen (Effekten, Devisen...)
  • Finanzdienstleister: spezialisiert auf bestimmte Bankgeschäfte; Unternehmen die mit Bankgeschäften in Berührung kommen.

1.2.2 Vorschriften

  • Eigenmittel und Liquidität
  • Kreditrichtlinien
    • Max. 25% des EK an Kredit für einen Kunden (Großkredite: ab 10% des EK)
    • Evidenzzentrale (Meldung aller Kredite über 3 Mio.)
    • Organkredite (Kredite an Vorstand, Aufsichtsrat oder Angehörige) =>Kontrolle
    • Kredite über 250TEUR mit Sicherheiten, Bilanz, Jahresbericht unterlegt
  • Werbung und Hinweise auf Einlagensicherungsfonds der Kreditinstitute

1.2.3 Pflichten und Richtlinien

  • Errichtung von Banken (5Mio € EK)
  • Führungspersonen müssen geeigneten Beruf haben und mind. 3 Jahre im Management gearbeitet haben, sowie straffrei sein
  • Begriffsdefinitionen „Bank", „Bankier", „Sparkasse"
  • Auskunftspflichten, Bußgelder, Bestrafung bei Verstößen

1.3 Der Grundsatz I und II

  • Begrenzung des Verhältnisses Eigenkapital zu Risikoaktiva (Kredite)
  • Eigenmittel der Bank:
    • Haftendes EK
      • Kernkapital
        • EK mit besonderer Güte
        • Abzüglich immaterieller Werte (Image, Kundenstamm...)
      • Ergänzungskapital
        • EK minderer Qualität
        • Maximale Höhe = Kernkapital =>Restkappung eventl. Drittrangmittel
        • Nachrangige Verbindlichkeiten= max. 50% des Kernkapitals
        • Stille Reserven werden nur teilweise angerechnet (35% bei Wertpapieren; 45% bei Immobilien)
        • Stille Reserven werden nur angerechnet, wenn Kernkapital mindestens 4,4% der Risikoaktiva abdeckt und maximal bis zu einer Höhe der stillen Reserven von 1,4% der Risikoaktiva.
    • Drittrangmittel
      • Gekapptes Ergänzungskapital wird angerechnet, wenn Image(2,5*freies Kernkapital-Ergänzungskapital)

Nachrangige Verbindlichkeit:

  • Rückzahlung bei Konkurs erst nach Zahlung aller vorrangiger Forderungen
  • Langfristig = mind. 5 Jahre und 2 Jahre Restlaufzeit (sonst nur 40% anrechenbar)
  • Wird in der Regel höher verzinst wegen hohem Risiko

Genussrechte

  • Gewinnbeteiligung aber auch Verlustbeteiligung
  • Rückzahlung bei Konkurs erst nach Zahlung aller vorrangiger Forderungen
  • Annerkennung bis max. 100% des Kernkapitals

image006

1.3.1 Grundsatz I (§10 KWG)

  • Angemessene Eigenmittel müssen vorhanden sein, um Adressausfallrisiko (Kreditausfall) abzudecken
  • In der Regel müssen Kredite pro 100 EUR mit 8 EUR EK hinterlegt sein.
  • EK-Hinterlegung verringert sich bei Krediten mit Sicherheiten (50%), Bankschuldverschreibungen (20%), Kommunaldarlehen (0%)...
    Eigenkapitalqualitäten óRisikoqualitäten
  • Mit Basel II werden neben diesen pauschalen Hinterlegungen auch erstmals interne Modelle zur Steuerung von Kreditrisiken aufsichtrechtlich anerkannt werden
  • Schutz der Risiken aus dem Anlagebuch (Forderungen, Wertpapiere der Liquididitätsreserve, Sach- und Finanzanlagen)
  • Unterlegungskennziffern:
    • Solvabilitätskoeffizient (haftendes EK mind. 8% der Risikoaktiva)
    • Marktrisikodeckung (bewerte Marktrisikopositionen<= freien haftendes EK + Drittrangmittel)
  • Informationskennziffern
    • Gesamteigenmittelrelation (Eigenmittel/(Risikoaktiva + 12,5*Marktrisikopositionen))
    • Risikopuffer (ungenutzte Drittrangmittel im Verhältnis zu Risikoaktiva und 12,5*Marktrisikopositionen)
  • Ausgleich der Handelsbuchrisiken (Marktrisiken durch Zins-/ Kurs-/ Warenpreisänderungen) durch Drittrangmittel
  • Tages- oder mind. Monatsgenaue Erfassung

1.3.2 Grundsatz II (§11 KWG)

  • Vermeidung von Liquiditätsrisiken
  • 4 Laufzeitbänder (1, 3, 6, 12 Monate)
    Image Analog als Beobachtungskennzahl für 3,6,12 Monate
  • Kreditinstitut muss stets die Verbindlichkeiten zahlen können
  • Zahlungsmittel= Kasse, kurzfristige Wertpapiere, EZB-Einlagen
  • Verbindlichkeiten= alle Verbindlichkeiten außer Lohn- und Betriebskosten (Verbindlichkeiten an Kunden zu 10%, an Kreditinstitute zu 40%)

 

Nichtbeachtung der Grundsätze haben Bußgelder, Sanktionen oder sogar bei dauerhaftem Verstoß die Schließung zur Folge =>Eingriff des BaKred

1.4 Der Baseler Akkord / Ausschuss

1.4.1 Ziele

  1. Neufassung der Eigenkapitalhinterlegung von Risikoaktiva (z.Z. i.d.R. 8%)
  2. Transparenz auf europäischer Ebene durch einheitliche Vorschriften
  3. Sicherheit und Solidarität des Finanzwesens fördern; Zusammenarbeitsförderung
  4. Beachtung der Globalisierung in Vorschriften

1.4.2 Hinterlegung von Kreditrisiken durch Eigenkapital

  • 1988 erster Baseler Akkord =>Festlegung der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital (i.d.R. 8% =>max. Unternehmenskredite bis zu 12,5xEK)
  • Ziel: Abfederung von Insolvenzen / Adressausfallrisiken =>Stabilitätssicherung des Bankensystems
  • Gewichtung der EK-Hinterlegung nach Basel I (100%= 8% EK-Hinterlegung)

 

Inland + OECD

Außerhalb OECD

Unternehmen

100%

100%

Banken (Laufzeit <=1Jahr)

20%

20%

Banken (Laufzeit>1Jahr)

20%

100%

Staatl. Darlehen

0%

100%

  • Es ist ersichtlich, dass die EK-Hinterlegung nur vom Kunden, nicht jedoch von dessen Bonität abhängig ist
  • Umdenken nach Finanzkrisen u.a. in Asien
  • Ziele:
    • Minimierung der Adressausfallrisiken mittels bonitätsabhängiger EK-Hinterlegung
    • Einheitliche internationale Regelungen zum Rating von Unternehmen
    • Ermöglichung von flexiblen Reaktionen auf den Finanzmarkt ohne ständige Neufassungen von Regularien
  • Realisierung ca. 2003-2005

1.4.3 Neufassung des Grundsatz I (Eigenkapitalhinterlegung)

  • Differenzierte Betrachtung der Hinterlegung (bisher nur 0%, 20%, 50% und 100%ige Anrechnung des Kreditvolumens möglich)
  • Eigenkapitalhinterlegung soll von der Unternehmergruppe und der Bonität des Kreditnehmers abhängen
    • Niedrige Bonität =>hohe Zinsen
    • Hohe Bonität =>niedrige Zinsen
    • Problem: schlechtere Chancen für Unternehmensgründer, da diese i.d.R. über nur begrenzte Mittel verfügen
  • Bewertung der Bonität soll nach dem Baseler Vorschlag nach amerikanischem Modell durch externe Rating-Agenturen durchgeführt werden
  • Nach Meinung der Banken sollte jedoch auch die interne Bonitätsprüfung anerkannt werden
  • Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile, da EU-weit nur wenige Unternehmen einem externen Rating unterliegen und somit nur für sie eine Verringerung der EK-Hinterlegung möglich wäre (=>Vgl. USA, 6000 bewertete Unternehmen óEU=600)
  • =>Anstrebung der Anerkennung von internen und externen Ratings
  • Ratings sind jährlich zu aktualisieren
  • Größere Offenlegungspflichten (EK- und Risikostruktur)
  • Stärkere Aufsicht über die Banken
  • Vorschlag zur Risikohinterlegung anhand des S&P-Ratings:

 

AAA bis AA-

A+ bis A-

BBB+ bis BBB-

BB+ bis B-

Ab B-

Ohne Rating

Unternehmen

20%

100%

100%

100%

150%

100%

Banken

20%

50%

100%

100%

150%

100%

Staat

0%

20%

50%

100%

150%

100%

  • Diskussion über die Bewertung von Unternehmen mit einem schlechten Rating gegenüber solchen ohne Rating =>Banken werden ein Rating verlangen, so das hier die Diskussion nicht wirklich praxisrelevant ist

1.4.4 Das Rating

  • In Deutschland herrscht ein internes Rating der Banken vor, während in den USA ein externes Rating dominiert
  • Bekanntesten Agenturen: S&P (Standard&Poors) und Moody´s
  • Ziele: Nachprüfbarkeit, Vergleichbarkeit und Unternehmensunabhängigkeit bei der Kreditvergabe
  • In den USA: 8000 bewertete Unternehmen (D: 100, davon ⅓ Banken)
  • Deutscher Mittelstand ist komplett ohne externes Rating =>Zeit- und Geldaufwand nötig
  • Deutsche Rating-Agenturen:
    • RS - Rating Services AG
    • Euro - Ratings AG
  • Potentiell können 18000 Unternehmen in Deutschland bewertet werden
  • Kosten des Ratings:
    • Umsatz 50-100 Mio.    : 13-25TEUR
    • Umsatz >500 Mio.  : ca. 50TEUR
  • Durch die Kosten eines externen Ratings wird es in Deutschland wahrscheinlich sowohl interne als auch externe Ratings geben, die gleichermaßen anerkannt sind
  • Vorraussetzungen:
    • Definition von Risikoklassen über Risikogrößen
    • Quantifizierung des Ratings über Ausfallwahrscheinlichkeit/ erwarteten Verlust
    • Risikomanagement in die Bankenaufsicht integrieren
    • Mindestkriterien für die Ratingqualität
    • Bankenaufsichtliche Überprüfung

1.4.5 Auswirkungen des Baseler Akkord

  • Kreditinstitute
    • Administrativer Aufwand
    • Weiterentwicklung von Risikomanagementsystemen
    • Erweiterung oder Verengung des Kreditspielraums (je nach Kreditinstitut)
    • Größere Konditionsdifferenzierung (nach Bonität)
    • Eventueller Anstieg der Margen (Vgl. 80er-1998: 2% à1,4%; USA: 1,75%-2,25%)
  • Kreditnehmer
    • Veränderung der Kreditkosten (mehr oder weniger)
    • Kreditwürdigkeitsprüfung genauer =>mehr Publizitätspflichten zur Verbesserung des Ratings
  • BaKred
    • Quantitative Aufsicht =>qualitative Aufsicht
    • Neufassung des Grundsatz I
    • Qualitätsprüfung des internen Risikomanagements

1.5 Die Börsenaufsicht

  • Vermeidung von Insidergeschäften =>Sicherung des Vertrauens der Anleger und Bewahrung vor Schäden durch Insidergeschäfte
  • Grundlage: WphG (Wertpapierhandelsgesetz)
  • Aufgaben:
    • Insideraufsicht
    • Überwachung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
    • Überwachung der Verhaltensregeln
    • Zusammenarbeit im europäischen Wirtschaftsraum

1.6 Supranationale Banken

  • Weltbank (Sitz USA)
    • Kreditvergabe als Entwicklungshilfe nach Prioritätsliste (arm => reich)
    • Lange Kreditlaufzeiten mit niedrigem Zins
    • Ziele: Aufbau von Gesundheitswesen, Wasser-/Nahrungsversorgung
  • Afrikanische-, Asiatische-, Interamerikanische Entwicklungsbank
  • Europäische Investitionsbank (EIB; Sitz Luxemburg)
    • Entspricht der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
    • Hausbank der EU
    • Förderungsprogramme (Bankenrefinanzierung) oder direkte Förderung einzelner Unternehmer oder der öffentlichen Hand
  • Europäische Bank für Wiederaufbau („Osteuropabank")
    • Finanzierung von Projekten zum Aufbau der Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa
    • Kredite und Wertpapieremissionen
  • Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ; Sitz Basel)
    • Zahlungsausgleich zwischen EU-Ländern (Zentralbank der Zentralbanken)
    • Stabilität der Finanzmärkte und Schaffung neuer Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte
    • Statistikerhebungen
    • Zusammenarbeitsförderung in der EU und außerhalb
    • Mitglieder sind europäische Banken (ohne GUS, Albanien) sowie Australien, Japan, USA, Kanada und Südafrika
    • Vertretung erfolgt durch die Zentralbanken
    • Ursprünglich zur Abwicklung der Reparationszahlungen nach dem I. Weltkrieg errichtet
    • Keine Kreditvergabe
    • Strukturdiskussionen (Baseler Akkord)

1.7 Ausländische Bankensysteme

1.7.1 Trendvergleich USA-D

 

USA

D

Bankensystem

Trennbank =>Universalbank

Universalbank=>Spezialisierung

Finanzsystem dominiert durch

Kapitalmarkt

Banken

Geschäftsvolumen der Banken zum BIP

50%

150%

Aktienmarktkapitalisierung zum BIP

80%

25%

Bankdarlehen zum Unternehmenskapital

30%

55%

Unternehmen mit externem Rating

Ca. 8000

100 (EU: 600); großer Bankenanteil

1.7.2 Die USA

  • Trennbankensystem mit Trend zur Universalbank
  • Federal Reserve System (Landesbanken zur Beaufsichtigung, Notenausgabe, Währungsstabilität)
  • Commercial Banks (Einlagen und Kreditgeschäft; ca. 50% Marktanteil)
  • Investment Banks (Wertpapierhandel, -emissionen, Beratung)
  • Sparinstitute (Thrift institutions)
    • Saving and loan associations (ähnlich Bausparkassen; Hypothekendarlehen)
    • Mutual Savings Banks (Sparkassen; Einlagen in Aktien und Schuldverschreibungen angelegt)
  • Non-bank banks (Banken die nur Einlagen oder Kredite vergeben, da Banken im amerikanischen Sinne nur dann Banken sind, wenn sie beides tun)
  • Bankenaufsicht auf Bundesebene; bei Sparinstituten durch eigene Institute
  • In den letzten Jahren durch zahlreiche Fusionen Konzentrationsanstieg (5% der Banken halten 40% d. Einlagen; 85% d. Banken<20% d. Einlagen)
  • Übergang von Kredit- zum Wertpapiergeschäft (Wertpapierhinterlegung von Finanzierungen)

1.7.3 Großbritannien

  • Trennbankensystem mit Trend zur Universalbank
  • Retailbanks (ähnlich commercial banks in den USA)
  • Merchant Banks (ähnlich investment banks in den USA)
  • Hoher Anteil von Auslandsbanken
  • Zentralbank = BoE (Bank of England); seit 1997 unabhängig
  • Bankenaufsicht durch BoE
  • Investmentgeschäfte unterliegen dem Aufsicht des Wirtschaftsministers und der privaten SIB
  • Keine Sparkassen
  • Hohe Konzentration (4 Banken =80% Marktanteil)
  • Höchste Börsenkapitalisierung in Europa
  • 3 Mio. Bürger ohne Konto

1.7.4 Frankreich

  • nach Verstaatlichungsprozess bis 1982 erfolgte Reprivatisierung
  • Banque de France als Zentralbank (unabhängig)
  • Bankenaufsicht in 5 Behörden unterteilt =>hohe Bürokratie (Ineffizienz)
  • Starker genossenschaftlicher Sektor (36% Marktanteil)

1.7.5 Italien

  • Universalbanken
  • Zentralbank (Banca d'Italia)
  • Bankenaufsicht wird bei dringenden Maßnahmen durch den Schatzminister eingeschaltet
  • Rückgang der aktiven Banken um 14% seit 1990
  • Starke regionale Ausrichtung der Banken (50% der Banken nur in einer Region)
  • Keine Marktbeherrschenden Institute =>vielfach Übernahmekandidaten für andere europäische Banken

1.7.6 Niederlande

  • Universalbanksystem mit starker Konzentration (3 Banken 70% Marktanteil)
  • Nederlandsche Bank als Zentralbank
  • Wet Toezicht Kredietwezen als gesetzliche Grundlage (KWG)
  • Starker Rückgang der Sparkassen
  • Hoher Auslandsbankenanteil (30% der Banken Tochtergesellschaften ausländischer Banken)
  • Durch Konzentration entsteht quasi Quasimonopol

1.7.7 Schweiz

  • Führender Finanzplatz
  • Konzentrierung durch Fusionen in den letzten Jahren
  • Schweizerische Nationalbank als Zentralbank zu 37% in Privatbesitz (da Aktienbank)
  • Beschränkte Autonomie der Notenbank (bei wichtigen Entscheidungen Abstimmung mit dem Bundesrat)
  • Bankenaufsicht:
    • Grundlage Bundesgesetz über Banken und Sparkassen
    • Eidgenössische Bankenkommission (EBK) (Kontrolle von Banken, Anlagefonds und Börsen)
    • Schweizerische Bankiervereinigung (Dachorganisation der Banken, die nicht geregelte Fragen reguliert)
  • 2 Großbanken halten 60% Marktanteil
  • Sparkassen, Raiffeisenbanken und Privatbanken haben geringe Bedeutung
 
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