1
Das
Kreditwesengesetz (KWG)
1.1
Historie
- KWG ist Ergebnis von Bankenkrisen/ Wirtschaftskrisen
- KWG regelt die Grundlagen für Banken
- Verschärfungen
- 1976: Einschränkung der Devisengeschäfte (Grund: Herrstatt-Pleite); Einlagensicherungssystem, 4-Augen-Prinzip
- 1984: Niederlassungsfreiheit für ausländische Banken
- 1992/95-98: Eigenkapitalunterlegung; Liquiditätsvorsorge; Großkreditvorschrift (max. 25% des haftenden EK an einen Kunden als Kredit)
- Volkswirtschaftliches Interesse am KWG (Staat)
- Risikoreduzierung
- Gläubigerschutz
- Wettbewerbsregulierung (Gewährleistung von Wettbewerb; keine Monopole)
- Geldmengenregulierung (Inflation, Preisniveau)
- Betriebswirtschaftliches Interesse (Bank)
- Gewinnmaximierung mit primärer Risikominimierung =>KWG
- Problem der Risikoquantifizierung: Einzelbetrachtung óPortfoliobetrachtung
Liquidität
der Bank:
Einnahmen: Einlagen, Kredite, Tilgungen, Verkauf eigener WePa, Anlagen
Ausgaben: Kreditauszahlung, Einlagenauszahlung, Betriebs-/Lohnkosten
Goldene
Bankregel: kurzfristige Forderungen sind mit kurzfr.
Verbindlichkeiten hinterlegt
Langfristige
Forderungen sind mit langfr. Verbindlichkeiten hinterlegt
=>Fristenkompatibilität
Bodensatztheorie
Kurzfristige Einlagen (Verbindlichkeiten) werden nie
vollständig von allen Kunden in Anspruch genommen =>ein Bodensatz bleibt immer. Dieser kann dann den langfristigen
Verbindlichkeiten zugerechnet werden und steht so für langfristige Forderungen
zur Verfügung.
1.2
Gliederung
1.2.1
Definitionen von
Kreditinstituten
- Bank: Jemand der in kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreibt
- Bankgeschäfte: Einlagen, Kredite, sonstige Dienstleistungen (Effekten, Devisen...)
-
Finanzdienstleister:
spezialisiert auf bestimmte Bankgeschäfte; Unternehmen die mit Bankgeschäften
in Berührung kommen.
1.2.2
Vorschriften
- Eigenmittel und Liquidität
- Kreditrichtlinien
- Max. 25% des EK an Kredit für einen Kunden (Großkredite: ab 10% des EK)
- Evidenzzentrale (Meldung aller Kredite über 3 Mio.)
- Organkredite (Kredite an Vorstand, Aufsichtsrat oder Angehörige) =>Kontrolle
- Kredite über 250TEUR mit Sicherheiten, Bilanz, Jahresbericht unterlegt
- Werbung und Hinweise auf Einlagensicherungsfonds der Kreditinstitute
1.2.3
Pflichten und
Richtlinien
- Errichtung von Banken (5Mio € EK)
- Führungspersonen müssen geeigneten Beruf haben und mind. 3 Jahre im Management gearbeitet haben, sowie straffrei sein
- Begriffsdefinitionen „Bank", „Bankier", „Sparkasse"
- Auskunftspflichten, Bußgelder, Bestrafung bei Verstößen
1.3
Der Grundsatz I und
II
- Begrenzung des Verhältnisses Eigenkapital zu Risikoaktiva (Kredite)
- Eigenmittel der Bank:
- Haftendes EK
- Kernkapital
- EK mit besonderer Güte
- Abzüglich immaterieller Werte (Image, Kundenstamm...)
- Ergänzungskapital
- EK minderer Qualität
- Maximale Höhe = Kernkapital =>Restkappung eventl. Drittrangmittel
- Nachrangige Verbindlichkeiten= max. 50% des Kernkapitals
- Stille Reserven werden nur teilweise angerechnet (35% bei Wertpapieren; 45% bei Immobilien)
- Stille Reserven werden nur angerechnet, wenn Kernkapital mindestens 4,4% der Risikoaktiva abdeckt und maximal bis zu einer Höhe der stillen Reserven von 1,4% der Risikoaktiva.
- Drittrangmittel
- Gekapptes Ergänzungskapital wird angerechnet, wenn
(2,5*freies Kernkapital-Ergänzungskapital)
Nachrangige Verbindlichkeit:
- Rückzahlung bei Konkurs erst nach Zahlung aller vorrangiger Forderungen
- Langfristig = mind. 5 Jahre und 2 Jahre Restlaufzeit (sonst nur 40% anrechenbar)
- Wird in der Regel höher verzinst wegen hohem Risiko
Genussrechte
- Gewinnbeteiligung aber auch Verlustbeteiligung
- Rückzahlung bei Konkurs erst nach Zahlung aller vorrangiger Forderungen
- Annerkennung bis max. 100% des Kernkapitals
1.3.1
Grundsatz I (§10
KWG)
- Angemessene Eigenmittel müssen vorhanden sein, um Adressausfallrisiko (Kreditausfall) abzudecken
- In der Regel müssen Kredite pro 100 EUR mit 8 EUR EK hinterlegt sein.
- EK-Hinterlegung verringert sich bei Krediten mit Sicherheiten (50%), Bankschuldverschreibungen (20%), Kommunaldarlehen (0%)...
Eigenkapitalqualitäten óRisikoqualitäten
- Mit Basel II werden neben diesen pauschalen Hinterlegungen auch erstmals interne Modelle zur Steuerung von Kreditrisiken aufsichtrechtlich anerkannt werden
- Schutz der Risiken aus dem Anlagebuch (Forderungen, Wertpapiere der Liquididitätsreserve, Sach- und Finanzanlagen)
- Unterlegungskennziffern:
- Solvabilitätskoeffizient (haftendes EK mind. 8% der Risikoaktiva)
- Marktrisikodeckung (bewerte Marktrisikopositionen<= freien haftendes EK + Drittrangmittel)
- Informationskennziffern
- Gesamteigenmittelrelation (Eigenmittel/(Risikoaktiva + 12,5*Marktrisikopositionen))
- Risikopuffer (ungenutzte Drittrangmittel im Verhältnis zu Risikoaktiva und 12,5*Marktrisikopositionen)
- Ausgleich der Handelsbuchrisiken (Marktrisiken durch Zins-/ Kurs-/ Warenpreisänderungen) durch Drittrangmittel
- Tages- oder mind. Monatsgenaue Erfassung
1.3.2
Grundsatz II (§11
KWG)
- Vermeidung von Liquiditätsrisiken
- 4 Laufzeitbänder (1, 3, 6, 12 Monate)
Analog als Beobachtungskennzahl für 3,6,12 Monate
- Kreditinstitut muss stets die Verbindlichkeiten zahlen können
- Zahlungsmittel= Kasse, kurzfristige Wertpapiere, EZB-Einlagen
- Verbindlichkeiten= alle Verbindlichkeiten außer Lohn- und Betriebskosten (Verbindlichkeiten an Kunden zu 10%, an Kreditinstitute zu 40%)
Nichtbeachtung der Grundsätze haben Bußgelder,
Sanktionen oder sogar bei dauerhaftem Verstoß die Schließung zur Folge =>Eingriff des BaKred
1.4
Der Baseler Akkord /
Ausschuss
1.4.1
Ziele
- Neufassung der Eigenkapitalhinterlegung von Risikoaktiva (z.Z. i.d.R. 8%)
- Transparenz auf europäischer Ebene durch einheitliche Vorschriften
- Sicherheit und Solidarität des Finanzwesens fördern; Zusammenarbeitsförderung
- Beachtung der Globalisierung in Vorschriften
1.4.2
Hinterlegung von
Kreditrisiken durch Eigenkapital
- 1988 erster Baseler Akkord =>Festlegung der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital (i.d.R. 8% =>max. Unternehmenskredite bis zu 12,5xEK)
- Ziel: Abfederung von Insolvenzen / Adressausfallrisiken =>Stabilitätssicherung des Bankensystems
- Gewichtung der EK-Hinterlegung nach Basel I (100%= 8% EK-Hinterlegung)
|
|
Inland
+ OECD
|
Außerhalb
OECD
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|
Unternehmen
|
100%
|
100%
|
|
Banken (Laufzeit
<=1Jahr)
|
20%
|
20%
|
|
Banken
(Laufzeit>1Jahr)
|
20%
|
100%
|
|
Staatl. Darlehen
|
0%
|
100%
|
- Es ist ersichtlich, dass die EK-Hinterlegung nur vom Kunden, nicht jedoch von dessen Bonität abhängig ist
- Umdenken nach Finanzkrisen u.a. in Asien
- Ziele:
- Minimierung der Adressausfallrisiken mittels bonitätsabhängiger EK-Hinterlegung
- Einheitliche internationale Regelungen zum Rating von Unternehmen
- Ermöglichung von flexiblen Reaktionen auf den Finanzmarkt ohne ständige Neufassungen von Regularien
- Realisierung ca. 2003-2005
1.4.3
Neufassung des
Grundsatz I (Eigenkapitalhinterlegung)
- Differenzierte Betrachtung der Hinterlegung (bisher nur 0%, 20%, 50% und 100%ige Anrechnung des Kreditvolumens möglich)
- Eigenkapitalhinterlegung soll von der Unternehmergruppe und der Bonität des Kreditnehmers abhängen
- Niedrige Bonität =>hohe Zinsen
- Hohe Bonität =>niedrige Zinsen
- Problem: schlechtere Chancen für Unternehmensgründer, da diese i.d.R. über nur begrenzte Mittel verfügen
- Bewertung der Bonität soll nach dem Baseler Vorschlag nach amerikanischem Modell durch externe Rating-Agenturen durchgeführt werden
- Nach Meinung der Banken sollte jedoch auch die interne Bonitätsprüfung anerkannt werden
- Dadurch entstehen Wettbewerbsnachteile, da EU-weit nur wenige Unternehmen einem externen Rating unterliegen und somit nur für sie eine Verringerung der EK-Hinterlegung möglich wäre (=>Vgl. USA, 6000 bewertete Unternehmen óEU=600)
- =>Anstrebung der Anerkennung von internen und externen Ratings
- Ratings sind jährlich zu aktualisieren
- Größere Offenlegungspflichten (EK- und Risikostruktur)
- Stärkere Aufsicht über die Banken
- Vorschlag zur Risikohinterlegung anhand des S&P-Ratings:
|
|
AAA
bis AA-
|
A+
bis A-
|
BBB+
bis BBB-
|
BB+
bis B-
|
Ab
B-
|
Ohne
Rating
|
|
Unternehmen
|
20%
|
100%
|
100%
|
100%
|
150%
|
100%
|
|
Banken
|
20%
|
50%
|
100%
|
100%
|
150%
|
100%
|
|
Staat
|
0%
|
20%
|
50%
|
100%
|
150%
|
100%
|
- Diskussion über die Bewertung von Unternehmen mit einem schlechten Rating gegenüber solchen ohne Rating =>Banken werden ein Rating verlangen, so das hier die Diskussion nicht wirklich praxisrelevant ist
1.4.4
Das Rating
- In Deutschland herrscht ein internes Rating der Banken vor, während in den USA ein externes Rating dominiert
- Bekanntesten Agenturen: S&P (Standard&Poors) und Moody´s
- Ziele: Nachprüfbarkeit, Vergleichbarkeit und Unternehmensunabhängigkeit bei der Kreditvergabe
- In den USA: 8000 bewertete Unternehmen (D: 100, davon ⅓ Banken)
- Deutscher Mittelstand ist komplett ohne externes Rating =>Zeit- und Geldaufwand nötig
- Deutsche Rating-Agenturen:
- RS - Rating Services AG
- Euro - Ratings AG
- Potentiell können 18000 Unternehmen in Deutschland bewertet werden
- Kosten des Ratings:
- Umsatz 50-100 Mio. : 13-25TEUR
- Umsatz >500 Mio. : ca. 50TEUR
- Durch die Kosten eines externen Ratings wird es in Deutschland wahrscheinlich sowohl interne als auch externe Ratings geben, die gleichermaßen anerkannt sind
- Vorraussetzungen:
- Definition von Risikoklassen über Risikogrößen
- Quantifizierung des Ratings über Ausfallwahrscheinlichkeit/ erwarteten Verlust
- Risikomanagement in die Bankenaufsicht integrieren
- Mindestkriterien für die Ratingqualität
- Bankenaufsichtliche Überprüfung
1.4.5
Auswirkungen des
Baseler Akkord
- Kreditinstitute
- Administrativer Aufwand
- Weiterentwicklung von Risikomanagementsystemen
- Erweiterung oder Verengung des Kreditspielraums (je nach Kreditinstitut)
- Größere Konditionsdifferenzierung (nach Bonität)
- Eventueller Anstieg der Margen (Vgl. 80er-1998: 2% à1,4%; USA: 1,75%-2,25%)
- Kreditnehmer
- Veränderung der Kreditkosten (mehr oder weniger)
- Kreditwürdigkeitsprüfung genauer =>mehr Publizitätspflichten zur Verbesserung des Ratings
- BaKred
- Quantitative Aufsicht =>qualitative Aufsicht
- Neufassung des Grundsatz I
- Qualitätsprüfung des internen Risikomanagements
1.5
Die Börsenaufsicht
- Vermeidung von Insidergeschäften =>Sicherung des Vertrauens der Anleger und Bewahrung vor Schäden durch Insidergeschäfte
- Grundlage: WphG (Wertpapierhandelsgesetz)
- Aufgaben:
- Insideraufsicht
- Überwachung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
- Überwachung der Verhaltensregeln
- Zusammenarbeit im europäischen Wirtschaftsraum
1.6
Supranationale
Banken
- Weltbank (Sitz USA)
- Kreditvergabe als Entwicklungshilfe nach Prioritätsliste (arm => reich)
- Lange Kreditlaufzeiten mit niedrigem Zins
- Ziele: Aufbau von Gesundheitswesen, Wasser-/Nahrungsversorgung
- Afrikanische-, Asiatische-, Interamerikanische Entwicklungsbank
- Europäische Investitionsbank (EIB; Sitz Luxemburg)
- Entspricht der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Hausbank der EU
- Förderungsprogramme (Bankenrefinanzierung) oder direkte Förderung einzelner Unternehmer oder der öffentlichen Hand
- Europäische Bank für Wiederaufbau („Osteuropabank")
- Finanzierung von Projekten zum Aufbau der Marktwirtschaft in Mittel- und Osteuropa
- Kredite und Wertpapieremissionen
- Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ; Sitz Basel)
- Zahlungsausgleich zwischen EU-Ländern (Zentralbank der Zentralbanken)
- Stabilität der Finanzmärkte und Schaffung neuer Möglichkeiten für internationale Finanzgeschäfte
- Statistikerhebungen
- Zusammenarbeitsförderung in der EU und außerhalb
- Mitglieder sind europäische Banken (ohne GUS, Albanien) sowie Australien, Japan, USA, Kanada und Südafrika
- Vertretung erfolgt durch die Zentralbanken
- Ursprünglich zur Abwicklung der Reparationszahlungen nach dem I. Weltkrieg errichtet
- Keine Kreditvergabe
- Strukturdiskussionen (Baseler Akkord)
1.7
Ausländische
Bankensysteme
1.7.1
Trendvergleich USA-D
|
|
USA
|
D
|
|
Bankensystem
|
Trennbank =>Universalbank
|
Universalbank=>Spezialisierung
|
|
Finanzsystem dominiert durch
|
Kapitalmarkt
|
Banken
|
|
Geschäftsvolumen der Banken zum BIP
|
50%
|
150%
|
|
Aktienmarktkapitalisierung zum BIP
|
80%
|
25%
|
|
Bankdarlehen zum Unternehmenskapital
|
30%
|
55%
|
|
Unternehmen mit externem Rating
|
Ca. 8000
|
100 (EU: 600); großer Bankenanteil
|
1.7.2
Die USA
- Trennbankensystem mit Trend zur Universalbank
- Federal Reserve System (Landesbanken zur Beaufsichtigung, Notenausgabe, Währungsstabilität)
- Commercial Banks (Einlagen und Kreditgeschäft; ca. 50% Marktanteil)
- Investment Banks (Wertpapierhandel, -emissionen, Beratung)
- Sparinstitute (Thrift institutions)
- Saving and loan associations (ähnlich Bausparkassen; Hypothekendarlehen)
- Mutual Savings Banks (Sparkassen; Einlagen in Aktien und Schuldverschreibungen angelegt)
- Non-bank banks (Banken die nur Einlagen oder Kredite vergeben, da Banken im amerikanischen Sinne nur dann Banken sind, wenn sie beides tun)
- Bankenaufsicht auf Bundesebene; bei Sparinstituten durch eigene Institute
- In den letzten Jahren durch zahlreiche Fusionen Konzentrationsanstieg (5% der Banken halten 40% d. Einlagen; 85% d. Banken<20% d. Einlagen)
- Übergang von Kredit- zum Wertpapiergeschäft (Wertpapierhinterlegung von Finanzierungen)
1.7.3
Großbritannien
- Trennbankensystem mit Trend zur Universalbank
- Retailbanks (ähnlich commercial banks in den USA)
- Merchant Banks (ähnlich investment banks in den USA)
- Hoher Anteil von Auslandsbanken
- Zentralbank = BoE (Bank of England); seit 1997 unabhängig
- Bankenaufsicht durch BoE
- Investmentgeschäfte unterliegen dem Aufsicht des Wirtschaftsministers und der privaten SIB
- Keine Sparkassen
- Hohe Konzentration (4 Banken =80% Marktanteil)
- Höchste Börsenkapitalisierung in Europa
- 3 Mio. Bürger ohne Konto
1.7.4
Frankreich
- nach Verstaatlichungsprozess bis 1982 erfolgte Reprivatisierung
- Banque de France als Zentralbank (unabhängig)
- Bankenaufsicht in 5 Behörden unterteilt =>hohe Bürokratie (Ineffizienz)
- Starker genossenschaftlicher Sektor (36% Marktanteil)
1.7.5
Italien
- Universalbanken
- Zentralbank (Banca d'Italia)
- Bankenaufsicht wird bei dringenden Maßnahmen durch den Schatzminister eingeschaltet
- Rückgang der aktiven Banken um 14% seit 1990
- Starke regionale Ausrichtung der Banken (50% der Banken nur in einer Region)
- Keine Marktbeherrschenden Institute =>vielfach Übernahmekandidaten für andere europäische Banken
1.7.6
Niederlande
- Universalbanksystem mit starker Konzentration (3 Banken 70% Marktanteil)
- Nederlandsche Bank als Zentralbank
- Wet Toezicht Kredietwezen als gesetzliche Grundlage (KWG)
- Starker Rückgang der Sparkassen
- Hoher Auslandsbankenanteil (30% der Banken Tochtergesellschaften ausländischer Banken)
- Durch Konzentration entsteht quasi Quasimonopol
1.7.7
Schweiz
- Führender Finanzplatz
- Konzentrierung durch Fusionen in den letzten Jahren
- Schweizerische Nationalbank als Zentralbank zu 37% in Privatbesitz (da Aktienbank)
- Beschränkte Autonomie der Notenbank (bei wichtigen Entscheidungen Abstimmung mit dem Bundesrat)
- Bankenaufsicht:
- Grundlage Bundesgesetz über Banken und Sparkassen
- Eidgenössische Bankenkommission (EBK) (Kontrolle von Banken, Anlagefonds und Börsen)
- Schweizerische Bankiervereinigung (Dachorganisation der Banken, die nicht geregelte Fragen reguliert)
- 2 Großbanken halten 60% Marktanteil
- Sparkassen, Raiffeisenbanken und Privatbanken haben geringe Bedeutung
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