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Einlagensicherung Drucken
Bankbetriebslehre - Grundlagen II

1    Einlagensicherung

1.1 Konzept

  • Schutz der Sicht-/ Termin- und Spareinlagen der Verbraucher (nicht der Banken, des Staates oder der Versicherungen)
  • Greift bei bestehender oder drohender Insolvenz
  • Einlagenabsicherung teilweise durch Eigenkapital (Faustregel: für 100EUR Kredit braucht man 8EUR Eigenkapital)

1.2 Privatbanken

  • Seit den 60er Jahren
  • Deckt im Insolvenzfall Einlagen (Sicht-, Termin-, Spar-)von Nichtbanken
  • Keine Sicherung von Wertpapierdepot
  • Maximale Entschädigung pro Anleger = 30% des haftenden Eigenkapitals
  • Haftendes EK= Kernkapital + Ergänzungskapital (bis max. 25% des Kernkapitals) zum letzten Jahresabschluss
  • Zahlungen erfolgen inkl. marktüblicher Zinsen
  • Finanzierung durch Einzahlung von 0,03% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken"
  • Beitrag kann bei bestimmten Banken erhöht werden (bonitätsabhängig), Aussetzung und Verdoppelung der Beiträge möglich
  • Durch Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH ist eine Grundsicherung von 90% maximal jedoch 20000€  pro Anleger gewährleistet
  • =>nahezu garantierte Komplettabsicherung

1.3 öffentlich rechtlicher Sektor

  • Sicherungseinrichtung, um den Steuerzahler im Falle einer Insolvenz nicht zu belasten
  • 3 Säulen
    • zwölf Sparkassensicherungsfonds (regionale Sparkassen-/ Giroverbände)
      • Stützungsmaßnahmen zu Sanierung
      • Darlehen wegen verlorener Zuschüsse
      • Einzahlung 0,03% (lt. Satzung)
      • Bei Bedarf überregionaler Ausgleich=>Haftungsgemeinschaft
    • Sicherungsreserve der Landesbanken / Girozentralen
      • Gewährträgerhaftung und Zusatzsicherheit, falls Sicherungsfonds nicht reichen
      • Überregionaler Ausgleich
      • Gemeinschaftliche Haftung
    • Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
  • Schutz auch für Auslandsstellen und ausländische Anleger
  • Anlaufstellen: 1. regionaler Sicherungsfond; 2. überregionale Stützungsfonds; 3.Sicherungsreserve
  • Gemeinsam mit Gewährträgerhaftung 100%ige Absicherung der Einlagen
  • Ohne Gewährträgerhaftung wären 5-7,5 Mrd. EUR nötig =>zu viel

1.4 Genossenschaftsbanken

  • Sicherungseinrichtung beim Bundesverband Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) umfasst Garantiefonds und Garantieverbund
  • Garantiefonds
    • 90% der Einzahlungen durch Genossenschaftsbanken (0,05-0,2%) und 10% durch BVR selbst und Landesbanken + überregionale Institute (DG-Bank u.a.)
    • Sanierung von Genossenschaften mit den 90% und bei Bedarf den zusätzlichen 10%
    • Besserungsscheine verpflichten Banken zur Rückzahlung der in Anspruch genommenen Leistungen bei Besserung der Lage
  • Garantieverbund
    • Genossenschaften verpflichten sich mit einem best. Garantievolumen dem Garantieverbund beizutreten
    • Regionale Verwaltung durch Prüfungsverbänden des BVR
    • Sanierungshilfe, wenn Rückzahlung innerhalb von 5 Jahren möglich
  • Bereits bei drohender Insolvenz erfolgt Hilfe

1.5 Andere Staaten und Trends

  • Garantiesummen (BRD=20000€) in anderen Ländern (USA, GB) von der Bonität des Instituts abhängig =>Kunde muss Bonität einschätzen
  • USA: Bonitätsübersichtssystem „CAMEL"
    • C= capital (EK/Verbindlichkeiten)
    • A= assess (Ausfallwahrscheinlichkeit)
    • M= management (Kompetenz des Managements)
    • E= earnings (Erträge, Gewinne)
    • L= Liquidität (Liquiditätslage, vorhandene Reserven)
  • Seit 1998 sind Namenpapiere (keine Inhaberpapiere) auch durch Einlagensicherung geschützt
  • Ziele:
    • Inanspruchnahme der Fonds begrenzen, schnellerer Konkurs
    • Transparenz der Haftung für den Kunden
    • Ausbau der Selbstbehaltbeträge (z.Z. 10% in Deutschland)
 
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