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Bankbetriebslehre -
Grundlagen II
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Einlagensicherung
1.1
Konzept
- Schutz der Sicht-/ Termin- und Spareinlagen der Verbraucher (nicht der Banken, des Staates oder der Versicherungen)
- Greift bei bestehender oder drohender Insolvenz
- Einlagenabsicherung teilweise durch Eigenkapital (Faustregel: für 100EUR Kredit braucht man 8EUR Eigenkapital)
1.2
Privatbanken
- Seit den 60er Jahren
- Deckt im Insolvenzfall Einlagen (Sicht-, Termin-, Spar-)von Nichtbanken
- Keine Sicherung von Wertpapierdepot
- Maximale Entschädigung pro Anleger = 30% des haftenden Eigenkapitals
- Haftendes EK= Kernkapital + Ergänzungskapital (bis max. 25% des Kernkapitals) zum letzten Jahresabschluss
- Zahlungen erfolgen inkl. marktüblicher Zinsen
- Finanzierung durch Einzahlung von 0,03% der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken"
- Beitrag kann bei bestimmten Banken erhöht werden (bonitätsabhängig), Aussetzung und Verdoppelung der Beiträge möglich
- Durch Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH ist eine Grundsicherung von 90% maximal jedoch 20000€ pro Anleger gewährleistet
- =>nahezu garantierte Komplettabsicherung
1.3
öffentlich
rechtlicher Sektor
- Sicherungseinrichtung, um den Steuerzahler im Falle einer Insolvenz nicht zu belasten
- 3 Säulen
- zwölf Sparkassensicherungsfonds (regionale Sparkassen-/ Giroverbände)
- Stützungsmaßnahmen zu Sanierung
- Darlehen wegen verlorener Zuschüsse
- Einzahlung 0,03% (lt. Satzung)
- Bei Bedarf überregionaler Ausgleich=>Haftungsgemeinschaft
- Sicherungsreserve der Landesbanken / Girozentralen
- Gewährträgerhaftung und Zusatzsicherheit, falls Sicherungsfonds nicht reichen
- Überregionaler Ausgleich
- Gemeinschaftliche Haftung
- Sicherungsfonds der Landesbausparkassen
- Schutz auch für Auslandsstellen und ausländische Anleger
- Anlaufstellen: 1. regionaler Sicherungsfond; 2. überregionale Stützungsfonds; 3.Sicherungsreserve
- Gemeinsam mit Gewährträgerhaftung 100%ige Absicherung der Einlagen
- Ohne Gewährträgerhaftung wären 5-7,5 Mrd. EUR nötig =>zu viel
1.4
Genossenschaftsbanken
- Sicherungseinrichtung beim Bundesverband Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) umfasst Garantiefonds und Garantieverbund
- Garantiefonds
- 90% der Einzahlungen durch Genossenschaftsbanken (0,05-0,2%) und 10% durch BVR selbst und Landesbanken + überregionale Institute (DG-Bank u.a.)
- Sanierung von Genossenschaften mit den 90% und bei Bedarf den zusätzlichen 10%
- Besserungsscheine verpflichten Banken zur Rückzahlung der in Anspruch genommenen Leistungen bei Besserung der Lage
- Garantieverbund
- Genossenschaften verpflichten sich mit einem best. Garantievolumen dem Garantieverbund beizutreten
- Regionale Verwaltung durch Prüfungsverbänden des BVR
- Sanierungshilfe, wenn Rückzahlung innerhalb von 5 Jahren möglich
- Bereits bei drohender Insolvenz erfolgt Hilfe
1.5
Andere Staaten und
Trends
- Garantiesummen (BRD=20000€) in anderen Ländern (USA, GB) von der Bonität des Instituts abhängig =>Kunde muss Bonität einschätzen
- USA: Bonitätsübersichtssystem „CAMEL"
- C= capital (EK/Verbindlichkeiten)
- A= assess (Ausfallwahrscheinlichkeit)
- M= management (Kompetenz des Managements)
- E= earnings (Erträge, Gewinne)
- L= Liquidität (Liquiditätslage, vorhandene Reserven)
- Seit 1998 sind Namenpapiere (keine Inhaberpapiere) auch durch Einlagensicherung geschützt
- Ziele:
- Inanspruchnahme der Fonds begrenzen, schnellerer Konkurs
- Transparenz der Haftung für den Kunden
- Ausbau der Selbstbehaltbeträge (z.Z. 10% in Deutschland)
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