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Bankbetriebslehre -
Grundlagen II
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Aufgaben und Aufbau
des Zentralbanksystems
1.1
Die Europäische
Zentralbank (EZB)
- Die EZB besteht seit 01.01.1999 und löst im Zuge der europäischen
Währungsunion (EWU) Teile der Funktionen der Bundesbank beziehungsweise
der Nationalen Zentralbanken ab
- Aufgaben:
- Preisniveaustabilität / Geldwertstabilität
- Steuerung der Geldmenge M3
( Erklärung siehe unten)
- Ziel: max. 2% Inflation / Deflation bzw. 4,5%Geldmengenerhöhung pro Jahr
- Steuerung der Umlaufgeschwindigkeit (schnellere Transaktionen)
- Währungsstabilität nach außen ($=>€) =>Sicherung
der Importpreisstabilität
- Zahlungsverkehr zw. den Banken
- Kreditversorgung der Banken (Liquiditätspolitik)
- Geldmengenbegriffe der EZB:

- Die nationalen Zentralbanken sind Unterstützer und
Erfüllungsgehilfe der EZB und regeln den nationalen Zahlungsverkehr
1.1.1
Das Kapital der
Banken
- Eigenkapital
- Rücklagen
- Kapitalmarkt / Geldmarkt
- Emissionsgeschäft
- Refinanzierung über die EZB
1.1.2
Geldpolitische
Operationen der EZB
- Steuerung der Geldmenge über den Leitzins für Kredite an Banken
- Hoher Leitzins = teure Kredite =weniger Kreditaufnahme =weniger
Geld =weniger Kaufkraft = Beseitigung von Inflation
- Niedriger Leitzins = billige Kredite = mehr Kreditaufnahme = mehr
Geld =mehr Kaufkraft = Beseitigung von Deflation/ Schaffung von Inflation
- Offenmarktgeschäfte
- Hauptrefinanzierungsinstrument
- Befristete Liquidität (2 Wochen Laufzeit)
- Wöchentlich angeboten
- Standardtenderverfahren
- Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte
- Befristete Liquidität (3 Monate)
- Monatlich angeboten
- Standardtenderverfahren
- Feinsteuerungsoperationen / strukturelle Operationen
- Individuelle Absprachen zw. Kreditinstitut und EZB
- Ständige Fazilitäten
- Spitzenrefinanzierungsfazilität / Einlagefazilität
- Über-Nacht-Kredit/ Einlage
- Zinssatz +1% gegenüber Offenmarktgeschäften
- Teuer, daher nur im dringenden Fall von Banken zur schnellen,
kurzfristigen Liquiditätssteuerung genutzt
- Mindestreservepolitik
- Ein Reservesatz zwischen 1,5% und 2,5% bei Einlagen der Kunden
mit Laufzeiten oder Kündigungsfristen von 2 Jahren
- Dieses Guthaben wird bei der EZB verwaltet und verzinst
- Es existiert ein Freibetrag von 100000€, nur darüber hinaus
gehende Reserveverpflichtungen werden berücksichtigt, um kleinen
Instituten einen geringen Vorteil zu verschaffen
1.1.3
Tenderverfahren
- Standardtender-Verfahren war bei Gründung
der EZB das Mengentenderverfahren
- Aktuell wird das Zinstenderverfahren angewandt
- Mengentenderverfahren
- Parken von Wertpapieren als Sicherheit für ein Darlehen zu einem
festen Zins
- Banken teilen die benötigte Geldmenge mit und liefern
gleichzeitig den Nachweis über die Sicherheiten in Form einer
Verpfändungsurkunde
- Es wird eine vorher festgelegte Summe ausgeschüttet, die
prozentual an die bietenden Kreditinstitute verteilt wird
- Problem: Bei der EZB ist nicht wie bei der BuBa eine sofortige
Verpfändungserklärung von Wertpapieren vorzulegen. Dies führte dazu, dass
die Kreditinstitute immer höhere Gebote abgaben. Die Zuteilungsrate sank
von 01/99 bis 06/00 von 15,57% auf 0,88% =>Übergang zum Zinstender
- Zinstender
- EZB legt einen Mindestzins für Kredite fest
- Banken bieten nun für die von ihnen benötigte Geldmenge einen
bestimmten Zinssatz
- Zuteilung erfolgt nach Höhe des gebotenen Zinssatzes, wobei die
Geldmenge begrenzt ist, so das erst ab einem bestimmten Zinssatz eine
Zuteilung erfolgt
- Die Bestellung der Sicherheiten erfolgt erst mit Zuteilung =>Vorteil
- Die aufzubringenden Sicherheiten liegen meist über dem Wert des
Darlehens, da z.B. Wertpapiere Wertschwankungen unterliegen
1.2
Die Bundesbank und
die Bankenaufsicht
- Bestandteil (Knotenpunkt) des nationalen Gironetzes
- Neutral
- Erfüllungsgehilfe der EZB
- Ca. 6000 Mitarbeiter
- Kreditvergabe und Geldpolitik gingen mit Gründung der EZB auf
diese über =>Diskussion
über Weiterbestehen bzw. neue Wege der Bundesbank
- Pläne:
- Eingliederung der Bankenaufsicht (BaFin =>vormals BaKred) in der Bundesbank
- Landeszentralbanken =>Regionalzentralbanken in Berlin, Frankfurt, München, Düsseldorf,
Hamburg
1.2.1
Aufgaben der
Bankenaufsicht
- Kontrolle des KWG
- Beseitigung von Umständen die:
- Einlagensicherheit gefährden
- Bankgeschäfte beeinträchtigen
- Gesamtwirtschaftliche Nachteile herbeiführen
- Recht zur Beschränkung, Erteilung, Aufhebung der Erlaubnis für
Bankgeschäfte
- Abberufung von Geschäftsleitern
- Auskunftsrecht über alle Geschäftsangelegenheiten
- Überwachung Liquidität und Eigenmittelausstattung
- Verbot von unzulässiger Kreditvergabe
- Moratorium = Konkursverwaltung der Bank durch die Bankenaufsicht
- Schließung von Banken bei Konkursgefahr
Die Bankenaufsicht geht nicht jedem einfachen
Hinweis von Kunden nach, nimmt jedoch oftmals eine Häufung von Beschwerden als
Prüfungsgrund.
Die Bankenaufsicht ist neben den
Kreditinstituten auch für Finanzdienstleister und Spezialkreditinstitute
zuständig. Die Banken lehnen eine private Versicherungsinstitution zur
Einlagensicherung und Kontrolle ab, da hier die Beiträge zu hoch wären.
Im Zuge des Baseler Akkords wird über eine
Erweiterung der Aufsichtsaufgaben verhandelt.
1.2.2
Trends für das BaFin
- Einbindung der Selbstregulierung des Marktes bei der Aufsicht
- Erweiterung des Aufsichtskreises
- Mehr Publizitätspflichten
- Qualitätsgewichtung =>Coachingfunktion (Hinweisen àAbsprechen àAnordnen)
- Individuelle Regelungen => mehr Selbstverantwortung
- Von Pauschalbetrachtungen zu Detailbetrachtungen
- Harmonisierung und Zentralisierung der Umsetzung der Aufsicht
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