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Immobilienerwerb Drucken
Steuerlehre - Immobilien und Steuern

1 Wie wird man Eigentümer eines Objektes?

  • Erwerb erfolgt durch notariell beurkundeten Kaufvertrag
  • Kaufvertrag beinhaltet Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis
  • Verkäufer muß zum Verkauf im Grundbuch eingetragen sein, sonst ist der Vertrag nichtig =>Grundbuchauszug zum Verkauf nötig
  • Aus dem Grundbuch gehen auch die Belastungen des Grundstücks heraus, die dann auch im Kaufvertrag fixiert werden

2 Wie kann Eigentum genutzt werden?

1. Eigennutzung=>Privatvermögen

2. Fremdnutzung   =>Vermietung =>Betriebsvermögen

3 Eigentum als Einzelperson

  • Kaufvertrag bei Erwerb
  1. Gegenstand, Lagebeschreibung, Grundbuchauszug, Eigentumsverhältnisse, Belastungen
  2. Kaufpreis oder Rentenzahlungen
  3. Finanzierung (Abwicklung über Notaranderkonto)
  4. Nutzen- und Lastenwechsel (ab wann gehen Kosten und Einnahmen auf den neuen Eigentümer über) =>wirtschaftliches Eigentum
  • Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto ist nur bei einer Fremdfinanzierung zwingend vorgeschrieben
  • Vor der Kreditüberweisung durch die Bank an das Anderkonto muß die Grundschuld bestellt sein =>2. Notartermin
  • Image
  • Ein Grundstück, dass 1 wirtschaftliche Einheit im Grundbuch ist, kann durch betriebliche und private Nutzung 2 wirtschaftliche Einheiten darstellen
  • Immobilien bei Personengesellschaften sind „Gesamthandsvermögen", oder die Immobilie gehört einem der Gesellschafter der OHG, KG, GbR und sie wurde von der Gesellschaft gemietet =>somit sind ein oder mehrere Inhaber möglich
  • Wurde die Immobilie durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet, ist für den Gesellschafter eine Sonderbilanz auszuweisen, in der die Immobilie als Mehrkapital ausgewiesen ist
  • Die Abschreibung für Immobilien im Privatvermögen beträgt 2% über 50 Jahre
  • Immobilien als Wirtschaftsgut werden mit 3% über 33 Jahre abgeschrieben
  • Bei der Vermietung an die Gesellschaft wird in der Sonderbilanz je nach Kaufdatum folgender Wert angesetzt:
    • Anschaffung weniger als 3 Jahre zurück: Anschaffungskosten als Ansatzpunkt
    • Sonst: Teilwertansatz
 
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