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Steuerlehre -
Immobilien und Steuern
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Wie wird man
Eigentümer eines Objektes?
- Erwerb erfolgt durch notariell beurkundeten Kaufvertrag
- Kaufvertrag beinhaltet Einigung über Kaufgegenstand und Kaufpreis
- Verkäufer muß zum Verkauf im Grundbuch eingetragen sein, sonst ist der Vertrag nichtig =>Grundbuchauszug zum Verkauf nötig
- Aus dem Grundbuch gehen auch die Belastungen des Grundstücks heraus, die dann auch im Kaufvertrag fixiert werden
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Wie kann Eigentum
genutzt werden?
1.
Eigennutzung=>Privatvermögen
2.
Fremdnutzung =>Vermietung
=>Betriebsvermögen
3
Eigentum als
Einzelperson
- Gegenstand,
Lagebeschreibung, Grundbuchauszug, Eigentumsverhältnisse, Belastungen
- Kaufpreis oder
Rentenzahlungen
- Finanzierung
(Abwicklung über Notaranderkonto)
- Nutzen- und
Lastenwechsel (ab wann gehen Kosten und Einnahmen auf den neuen Eigentümer
über) =>wirtschaftliches Eigentum
- Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto ist nur bei einer Fremdfinanzierung zwingend vorgeschrieben
- Vor der Kreditüberweisung durch die Bank an das Anderkonto muß die Grundschuld bestellt sein =>2. Notartermin

- Ein Grundstück, dass 1 wirtschaftliche Einheit im Grundbuch ist, kann durch betriebliche und private Nutzung 2 wirtschaftliche Einheiten darstellen
- Immobilien bei Personengesellschaften sind „Gesamthandsvermögen", oder die Immobilie gehört einem der Gesellschafter der OHG, KG, GbR und sie wurde von der Gesellschaft gemietet =>somit sind ein oder mehrere Inhaber möglich
- Wurde die Immobilie durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft vermietet, ist für den Gesellschafter eine Sonderbilanz auszuweisen, in der die Immobilie als Mehrkapital ausgewiesen ist
- Die Abschreibung für Immobilien im Privatvermögen beträgt 2% über 50 Jahre
- Immobilien als Wirtschaftsgut werden mit 3% über 33 Jahre abgeschrieben
- Bei der Vermietung an die Gesellschaft wird in der Sonderbilanz je nach Kaufdatum folgender Wert angesetzt:
- Anschaffung weniger
als 3 Jahre zurück: Anschaffungskosten als Ansatzpunkt
- Sonst:
Teilwertansatz
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