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Grundlagen der BWL 5 Drucken
Betriebswirtschaftslehre - Grundlagen der BWL

1 Konstitutive Entscheidungen

  • Entscheidungen von langfristiger Bedeutung
  • Wahl der
    • Rechtsform
    • Des Standortes
    • Des Unternehmensgegenstandes (Marktlücke, Wissensanwendung, Angebotsorientierung)

1.1 Wahl der Rechtsform

1.1.1 Entscheidungskriterien

  • Risiko
  • Haftung
  • Gewinnbeteiligung/ Verlusthaftung
  • Leitung/ Mitbestimmung
  • Eigenkapitalbedarf (Mindestsummen)
  • Steuerliche Belastung
  • Gesetzliche Anforderungen; Rechnungslegungsvorschriften; Publizitätsvorschriften
  • Kapitalbeschaffung
  • Laufende / einmalige Kosten
  • Flexibilität
  • Kontinuität

1.1.2 Rechtsformen

Obwohl ca. 80% der Unternehmen in Deutschland Einzelunternehmen sind, beschäftigen sie nur 30% der Arbeitskräfte.

Am besten wird dies am Beispiel der AG deutlich:

1% der Unternehmen in Deutschland sind Aktiengesellschaften. Sie beschäftigen jedoch 15% der Arbeitskräfte auf dem Markt. Ein ähnliches Verhalten zeigt sich beim Umsatz und Investitionsverhalten.

Image

1.1.3 Das Einzelunternehmen

  • Risiko und Haftung sind auf den Einzelunternehmer konzentriert. Dieser haftet mit dem Betriebs- und seinem Privatvermögen
  • Einschränkung der Haftung mit dem Privatvermögen ist nur durch Überschreibung des Privatvermögen möglich
  • Gewinne und Verluste werden dem Einzelunternehmer voll zugeordnet
  • Alleinige rechtliche Entscheidungsbefugnis durch den Einzelunternehmer, die jedoch faktisch eingegrenzt wird (z.B. durch Banken)
  • Geringes Eigenkapital und geringe staatliche Förderung werden durch Fremdkapital ergänzt, wobei Privatvermögen den Banken oftmals als Sicherheit gegeben wird
  • Steuerbelastung
    • Gewerbesteuer (Betrieb, nicht Unternehmer wird hier besteuert);
      bei kleinem Gewinn ergibt sich ein steuerlicher Vorteil ansonsten ist die Gewerbesteuer rechtsformunabhängig; Steuersatz 5% als Basis multipliziert mit einem Hebelsatz, je nach Kommune (Berlin=5; Dörfer entsprechend niedriger)
    • Einkommenssteuer (Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb); das Unternehmen ist nicht steuerpflichtig, jedoch der Unternehmer als Besitzer; Steuersatz vom Einkommensabhängig (progressiver Tarif); bis zu ca. 45%; Verringerung des Steuersatzes, indem Gewinne zu Kosten gemacht werden
  • Rechnungslegungsvorschriften
    • §§1ff HGB Prüfung der Kaufmannseigenschaften
    • §§238ff HGB Buchführungsvorschriften für Ist-Kaufleute
    • vereinfachte Bilanz nach §266HGB möglich
    • Rechnungslegung erfolgt für das Unternehmen, die Gläubiger und das Finanzamt
    • Keine Publizitätspflicht
  • Flexibilität hoch bei Entscheidungen und Wachstum des Unternehmens jedoch eingeschränkt bezüglich Kapitalbeschaffung
  • Kontinuität ist sehr gering, da geringe Unternehmenssicherung und Todesfallmöglichkeit

1.1.4 Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) §§105ff BGB

  • Mind. 2 gleichberechtigte Gesellschafter
  • Jeder Gesellschafter kann die Gesellschaft allein vertreten
  • Finanzierung mit Eigenkapital und Privatvermögen der Gesellschafter sowie Kredite, sowie in Folgejahren Gewinnrücklagen
  • Haftung der Gesellschafter ist unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch
  • Gewinnverteilung erfolgt nach Vertrag, sonst 4% Verzinsung auf Einlage, Rest nach Köpfen
  • Steuerliche Belastung durch Einkommensteuer (wenn Wohnsitz in Deutschland), Gewinnversteuerung, Einkünfte aus dem Gewerbetrieb (§§1,5,15 EStG)
  • Rechnungslegung gem. §§238ff HGB, keine Publizitätspflicht
  • Kontinuität ist besser als bei Einzelunternehmen, da mehrere Gesellschafter ein Überleben der OGH im Todesfall eines Gesellschafter ermöglichen, sowie das Risiko auf mehrere Personen verteilt ist
  • Flexibilität ist von Gesellschafterzahl abhängig; Kapitalbeschaffung durch mehrere Gesellschafter besser möglich

1.1.5 Die Kommanditgesellschaft (KG) §§161ff HGB

  • 2 Gesellschaftertypen (§161 HGB)
    • Vollhafter (Komplementär)
    • Teilhafter (Kommanditisten)
  • Teilhafter können der KG jederzeit zutreten
  • Geschäftsführung ausschließlich durch Komplementäre (§164 HGB)
  • Haftung der Kommanditisten ist auf die Einlage beschränkt (§171 HGB)
  • Gewinn/Verlust Verteilung durch 4% Verzinsung auf die Einlage und angemessene Verteilung des Restgewinns (Komplementäre mehr als Kommanditisten) (§§167/68 HGB)
  • Gewinn der Komplementäre wird thesauriert =>Einlage wächst
  • Gewinn der Kommanditisten wird ausgeschüttet, da die Haftung auf die Einlage beschränkt bleiben soll
  • Rechnungslegung wie bei OHG
  • Steuerlich werden Gewinne den Gesellschaftern zugeschrieben =>ESt Pflicht


Vollhafter

Teilhafter

Umwelt

Vorteile

-Zusatzkapital ohne Kompetenzeinschränkung durch den Kommanditisten

-höhere Rendite

-Haftungsbegrenzung

-gute Rendite

-Größere Haftung als bei Einzelunter-nehmen

Nachteile

 

-Entscheidungsausschluß

-keine Vollhaftung wie bei der OHG

Zusammenfindung von Kommanditist und Komplementär durch die Bank als Vermittler, Zeitungsanzeigen oder Einblick in das Handelsregister.

1.1.6 Stille Gesellschaft (§§230ff HGB)

  • Einlagen des stillen Gesellschafters gehen in das Vermögen des Inhabers über (§230HGB))
  • Inhaber hat weiterhin Geschäftsführung, jedoch wächst das Eigenkapital
  • Stiller Gesellschafter ist am Gewinn beteiligt (Ausschluss von Verlustbeteiligung möglich) èFlexible Verzinsung èRisikoreicher als ein Darlehen an die Gesellschaft (§§231/32 HGB)
  • Typischer stiller Gesellschafter: am Gewinn beteiligt
  • Atypischer stiller Gesellschafter: neben Gewinnbeteiligung auch Beteiligung an stillen Reserven, die ausgezahlt werden, wenn der Gesellschafter das Unternehmen verlässt

1.1.7 BGB – Gesellschaft (§§705ff BGB)

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auch Gelegenheitsgesellschaft
  • Gemeinsame Zielverfolgung
  • Vorrübergehend bis zur Zielerreichend bestehend
  • Vereinigung natürlicher oder juristischer Personen
  • Vor allem Arbeitsgemeinschaften beim Baugewerbe, aber auch Konsortien bei Aktienemissionen durch Banken

1.1.8 Kapitalgesellschaften – Die Aktiengesellschaft

  • Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz
  • AG= Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (jur. Person) (§1)
  • Nur das Gesellschaftsvermögen haftet gegenüber den Gläubigern (§1)
  • Grundkapital ist in Aktien zerteilt (mind. 50000€) èMindest EK Anforderung èUnterschied zu den Personengesellschaften (§1)
  • Das Aktienkapital kann in Nennwertaktien oder Stückaktien emittiert werden (§8)
  • Nennwertaktie
    • Aktie repräsentiert einen bestimmten Teil des Grundkapitals
    • Mindestens 1€ Nennwert oder ein ganzes Vielfaches davon
    • Unter-Pari-Emissionen sind verboten
  • Stückaktie
    • Mindestwert sind 1 EUR
    • Aktien werden nach Stücken gehandelt, wobei der Nennwert der Aktie variabel ist, d.h. bei einer Kapitalerhöhung wächst der Nennwert
    • Nennwert kann auch gebrochene Summen annehmen
  • Vorteile von Aktien als Grundkapital
    • Losgrößentransformation
      • Viele kleine Beträge werden angelegt
      • Einzelbeträge ergeben großen Grund- bzw. Eigenkapital
      • Leichtere Kapitalbeschaffung durch mögliche kleine Anlagebeträge
    • Risikotransformation
      • Haftung des Aktionärs ist auf das gezeichnete Kapital beschränkt
      • Nur die Gesellschaft selbst haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen
    • Fristentransformation
      • Dauerhaftigkeit des Eigenkapitals ist gesichert
      • Aktionäre können beliebig ersetzt werden, da Aktien nicht an eine Person gebunden sind
      • Da nicht alle Aktionäre gleichzeitig das Kapital der Gesellschaft entziehen werden entsteht zudem eine große Sicherheit
  • Rechte der Aktionäre
    • Mitbestimmung über Gewinnverwendung (Dividende oder/und Thesaurierung)
    • Stimmrecht (Wahlrecht) auf der Hauptversammlung
    • Recht auf Ausschüttung und Recht am Eigenkapital (Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen)

Emissionen von Aktien:

  • In der Regel werden Aktien bei Emission mit einem Aufschlag (Agio) versehen, d.h. die Emission erfolgt Über-Pari
  • Das Agio wird von den Aktionären aufgrund der Gewinnerwartung gezahlt
  • Zielkonflikt der Banken: Kunde möchte niedriges Agio, beim Kauf der Aktien und wird von der Bank beraten. Die Bank berät auch das Unternehmen, dass das möglichst höchste akzeptierte Agio erreichen möchte, da damit auch ein hoher EK-Zuwachs verbunden ist.
  • Problem: Agio zu klein => EK verschenkt; Agio zu hoch => zu wenig Nachfrage

 

Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften:

  • §§264ff HGB lex specialis „verschärfte Pflicht“
  • Anhang (Erklärung der Bewertungsmethoden) notwendig
  • Lagebericht ist anzufertigen
  • In der Regel herrscht Publizitätspflicht, da eine eigene Rechtspersönlichkeit vorliegt

 

Steuerliche Behandlung:

  • Körperschaftssteuer, da eine juristische Person (entspricht Einkommenssteuer)
  • Körperschaftssteuerlicher Gewinn ergibt sich aus handelsrechtlichem Gewinn
  • Bis 31.12.2000 existiert noch ein gespaltener Steuertarif abhängig von der Art der Gewinnverwendung
    • Gewinnausschüttung
      • 30% Steuer
      • Empfänger muss die Different zu seinem Steuersatz nachversteuern, z.B. 20% bei einem Steuersatz von 50% è die Körperschaftssteuer von 30% wird demzufolge angerechnet
    • Gewinneinbehaltung
      • 40% Steuer
  • Ab 01.01.2001 gilt ein einheitlicher Körperschaftssteuersatz von 25%. Ziel ist, dass der Anreiz für Unternehmen zur Gewinnausschüttung vermindert wird und es somit zu einer stärkeren EK-Bildung kommt (Deutsche Unternehmen haben eine im internationalen Vergleich sehr niedrige EK-Quote)

 

Aktienkultur in Deutschland

  • nur ca. 5% der Bevölkerung besitzen Aktien
  • hoher institutioneller Anteil (Fondgesellschaften)
  • Großaktionäre (ab 25% Beteiligung)

 

Organe einer Aktiengesellschaft:

  • Vorstand (agent der Principal Agent Theory =>s.o.)
    • Geschäftsführung
    • Wahl durch Aufsichtsrat für maximal 5 Jahre
    • Vertretung der Gesellschaft
    • Ist angemessen am Gewinn beteiligt
  • Aufsichtsrat (§§95ff AktG)
    • Kontrollorgan bestehend aus Vertretern der Stake- und der Shareholder
    • Anzahl der Mitglieder ist von Unternehmensgröße abhängig
    • Wahrung der Interessen der Stakeholder und Shareholder
    • Stakeholder = Mitarbeiter, Kunden, Banken
    • Shareholder = Aktionäre
    • Jedes Mitglied hat eine Stimme
    • Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt
    • Beratungsfunktion
    • Grundlage KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparent im Unternehmen)
  • Hauptversammlung (§§118ff AktG)
    • Bestellung des Aufsichtsrates (§119)
    • Verwendung des Gewinns (§119)
    • Bestellung der Abschlussprüfer
    • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
    • Satzungsänderungen (75% Mehrheit nötig)

 

Zusammensetzung des Eigenkapitals:

  • Grundkapital (50000€ oder ein höherer meist runder Betrag)
  • Kapitalrücklage
  • Gewinnrücklage (meist ebenfalls ein runder Betrag)
  • Gewinnvortrag
    • Restgröße bzw. manipulative Größe
    • Restbeträge nach Dividendenauszahlung und Gewinnrücklage einer gerundeten Summe (z.B. nach Dividendenzahlung bleiben 12TEUR übrig, wovon nur der glatte Betrag von 10TEUR den Gewinnrücklagen zugeführt wird. Es verbleiben also 2TEUR als Gewinnvortrag)
    • Bei geringer Gewinnerwartung für das Folgejahr werden Gewinne aus dem aktuellen Jahr bereits für das nächste Jahr ausgewiesen und somit das Ergebnis des Folgejahres nach oben „manipuliert“ wird.
  • Jahresüberschuss
    • Gewinn des laufenden Jahres, über dessen Verteilung (Ausschüttung/ Thesaurierung) noch nicht entschieden ist
    • Es erfolgt eine Buchung am Ende des Jahres (JÜ(GuV) an JÜ(EK))

Kapitalerhöhungen (Erhöhung des Grundkapitals):

  • Kapitalerhöhung mit Liquiditätszuschuss (Kasse an GK =>Bilanzverlängerung)
  • Ordentliche Kapitalerhöhung (§§182ff. AktG)
    • Hauptversammlungsbeschluss mit 75% Zustimmung nötig
    • Ausgabe junger Aktien (mind. Nennwert 1€)
  • Emissionspreis liegt unter dem Marktkurs =>Kaufanreiz
  • Bezugsrecht für Altaktionäre um Anteil am GK zu waren
    (z.B. bei einer Erhöhung von 1Mio. Aktien auf 1,2Mio. Aktien werden 0,2Mio neue Aktien ausgegeben, so dass ein Altaktionär für 5 alte Aktien eine neue zum Vorzugspreis kaufen kann)
  • Problem des Bezugsrechts: Liquidität muss vorhanden sein und Unter- bzw. Überzahl von Aktien lassen Bezugrechte verfallen èHandel mit Bezugrechten (B) möglich
    Image;
    (ka/n= Kurs alte/neue Aktien; a= alt Aktien n= neue Aktien)
  • Erstellung eines Mischkurses
    Image
    (a/n=Anzahl alter/neuer Aktien, kn/a=Kurs neu/alt)
  • Der Aktionär hat keine finanziellen Nachteile durch den Mischkurs, da er neue Aktien soviel preiswerter bekommt, wie der Mischkurs unter dem vorherigen Kurs pro Aktie liegt.
  • Bedingte Kapitalerhöhung (§§192ff AktG)
    • Obligationen (festverzinsliche Wertpapiere / Schuldverschreibungen)
      • Verpflichtung des Unternehmens dem Kapitalgeber den Schuldbetrag nach einer bestimmten Laufzeit zurückzuzahlen
      • Während der Laufzeit wird ein fester Jahreszins gezahlt
      • Merkmale: Laufzeit, fester Rückzahlungskurs (übl. pari), fester Zins
      • Ist eher für risikoscheue Anleger gedacht
    • Wandelobligationen
      • Die Schuldverschreibung kann während der Laufzeit in Aktien eingetauscht werden (FK wird zu EK) =>jedoch schlechterer Zins
      • Wandlungsverhältnis ist festgelegt, wobei mit steigender Laufzeit eine sich erhöhende Zuzahlung notwendig wird
      • In der Regel wird getauscht, wenn der Bezugskurs niedriger als der Marktkurs ist
    • Optionsanleihen
      • Rückzahlung der Schuld inklusive Zins und Option auf Bezug von Aktien zum Vorzugspreis =>Zins niedrig gehalten
  • Genehmigte Kapitalerhöhung (§§202ff AktG)
    • Vorstand wird berechtigt das Kapital innerhalb von 5 Jahren durchzuführen
    • Verlauf der Erhöhung wie bei ordentlicher Erhöhung
    • Unterschied: bei ordentlicher Erhöhung erfolgt die Umsetzung sofort
    • Vorteile: geplante Expansionen; noch rechtl. Unsicherheit; Umgehung von Kapitalerhöhungen, wenn Kapitalübernachfrage am Markt
  • Kapitalerhöhung ohne Liquiditätszufluß / aus Gesellschaftsmitteln (§§207ff AktG)
    • Kein Geld fließt
    • Altaktionäre haben ausschließliches Bezugrecht =>Gratisaktien
    • Vermögensbestand bleibt trotz Mischkurs gleich
    • Mischkurs liegt unter Marktkurs =>Nachfrage steigt
Bei einer AG fallen im Gegensatz zur Personengesellschaft Kapitalgeber und Vorstand auseinander.

Ziele von Aktionären: Rendite, Risiko (Sicherheit) und Mitspracherecht, wobei eine vom Aktionär unterschiedliche Gewichtung vorliegen kann.

Als Sicherheit bezeichnet man den Fall p=1 (p=probability). Unsicherheit ist der Fall p0, wobei hier zwischen Chance bzw. Risiko (p ist aus Erfahrungswerten voraussagbar) und Ungewissheit (p nicht bekannt, da Basisinnovation ohne Analogien vorliegt) unterscheidet.

CAPM =Capital Asset Pricing Model

Je höher das Risiko desto höher die Rendite. Ein Risiko von 0 bedeutet einen Festzins, wie z.B. beim Sparbuch. Danach folgen Obligationen, Aktien und dann Optionsscheine.

Harry Markowitz => Portfolio Selektion èRisikoreduzierung durch Streuung ohne Verlust von Renditechancen

Informationsbereiche eines Aktionärs

  • Fachzeitschriften (unübersichtlich, teilw. voreilig)
  • Banken (Zielkonflikt der Bank als Kreditgeber und Kundenberater)
  • Börseninformationsdienst (Vielfalt und auch widersprüchlich; manipuliert durch angeschlossene Vermögensverwaltungen, die entsprechende Werte für ihre Kunden bereits vor der Empfehlung gekauft haben)
  • Geschäftsberichte (Vergangenheitsorientiert; argumentieren in einer Bandbreite)
  • Sonst.

Informationsbestandteile

  • Unternehmensdaten
  • Marktsegment / Risiko (konservativ, spekulativ)
  • Empfehlung (Kaufen, Verkaufen, Halten)
  • Kursziel
  • Rückblick
  • Max. Depotanteil
  • Basisinformationen è Risikosensibilisierung è Empfehlung
  • Oftmals schwammige nicht exakte Beurteilung

1.1.9 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA, AktG §§278ff)

  • Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • Mindestens 1 vollhaftender Gesellschafter (Komplementär)
  • Kapital übriger Gesellschafter in Aktien zerlegt (Kommanditaktionäre)
  • Organe:
    • Aufsichtsrat
    • Hauptversammlung (Vertreterversammlung der Kommanditaktionäre)
    • Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) = Vorstand
  • Vorteil gegenüber einer KG
    • Leichtere Kapitalbeschaffung durch Aktien mit geringem Nennwert
    • Trotz Aktionären Beibehaltung der Geschäftsführung durch den Komplementär
  • Nachteil: personelle Abhängigkeit vom Komplementär
  • Kein Mindestgrundkapital

1.1.10 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, GmbHG)

  • Mindestens 1 Gesellschafter
  • Gründungsvertrag notariell beglaubigt
  • Stammkapital (gezeichnetes Kapital) mind. 25000€ = Summe der Stammeinlagen
  • Stammeinlage jedes Gesellschafters: mind. 100€ bzw. ein durch 50€ teilbarer Betrag>100€
  • Gesellschafter haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der GmbH
  • Organe:
    • Geschäftsführer
      • Auf eine Person delegiert oder mehrere Gesellschafter
      • Vertretung nach außen
    • Gesellschafterversammlung (alle Gesellschafter) = Hauptversammlung
      • Stellt Jahresabschluss fest
      • Kontrolliert Geschäftsführung
      • Bestellt oder wählt Geschäftsführer ab
      • Bestellt Prokuristen
    • Aufsichtsrat (fakultativ)
  • GmbH sind i.d.R. kleine bis mittelständische Unternehmen und bedürfen daher keiner so großen Kontrolle wie z.B. AG´s
  • Ab einer bestimmten Größe besteht jedoch wie bei der AG eine Publizitätspflicht
  • Oftmals werden OHG oder KG in eine GmbH umgewandelt
  • Häufigste Insolvenzrate
  • Vorteile:
    • Haftungsbegrenzung
    • Stückelung der Anteile wie bei einer AG nicht nötig

1.1.11 Die wichtigsten Entscheidungskriterien

  • Kapitalfindung und Kapitaldarstellung
  • Organe
  • Steuerliche Konsequenz (Unterschied Personen-/Kapitalgesellschaft)

1.2 Standortwahl

  • Langfristige Entscheidung
  • Gegenüberstellung der Standorterträge (Umsatz) und der Standortkosten (Energie, Steuern-Subventionen, Materialkosten, Transportkosten, Personal, Miete, Umweltkosten)
  • Standortentscheidungen
    • Innerbetrieblich
      • Welche Abteilung wo?
      • Laufwege, Arbeitseffizienz
    • Lokal
      • Wo innerhalb eines Ortes? (Infrastruktur, Absatzmöglichkeit)
    • Regional
      • Welcher Landkreis soll gewählt werden? (Absatzmarkt, Förderung)
    • National
      • Wo in Deutschland? (Bundesland, Steuer, Absatzmarkt, Verkehr, Energie, Rohstoffe, Umwelt)
    • International
      • Welches Land? (Lohnkosten, Qualifikation, Transport zum Absatz)
  • Betrachtung aller Beteiligten (Unternehmen, Lieferanten, Kunden...)

 
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