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Erbschaft und Schenkung Drucken
Steuerlehre - Grundlagen

1 Erbschafts- und Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungsgesetz)

  • Einmalsteuer bezogen auf den einzelnen Vorgang =>Freibeträge beziehen sich immer auf einen Zeitraum von 10 Jahren
  • Verkehrssteuer, da auf Vermögensübertragung erhoben
  • Veranlagungsteuer

1.1      Freibeträge und Steuersätze

Steuerklasse §15

Persönliche Freibeträge §§16,17

Sachliche Freibeträge §§13,13a

Steuersätze §19

 

I

Ehegatte

Kinder

Enkelkinder

307 T€

205 T€

51,2 T€

256 T€*

10,3-52 T€

Hausrat

7-30%

 

Betriebsvermögen:

225 T€ steuerfrei

Rest: 35% steuerfrei

Steuerpflichtiger Betrag mit den Steuersätzen von Steuerklasse I versteuert

 

II

Eltern

Geschwister

10.300 EUR

12-40%

 

III

Jeder außerhalb von I und II

5.200 EUR

17-50%

 

*in dieser Spalte stehen zusätzliche Freibeträge, falls bei einer Erbschaft kein Rentenanspruch besteht

=>Betriebsvermögen in allen Steuerklassen mit den Steuersätzen der Klasse I versteuert.

=>Beim Betriebsvermögen wird zunächst der zu versteuernde Betrag ermittelt und dieser dann, soweit möglich mit den persönlichen Freibeträgen verrechnet

 
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