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Steuerlehre -
Grundlagen
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1 Erbschafts- und
Schenkungssteuer (Erbschafts- und Schenkungsgesetz)
- Einmalsteuer bezogen auf den einzelnen Vorgang =>Freibeträge beziehen sich immer auf einen Zeitraum von 10 Jahren
- Verkehrssteuer, da auf Vermögensübertragung erhoben
- Veranlagungsteuer
1.1
Freibeträge und
Steuersätze
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Steuerklasse §15
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Persönliche Freibeträge §§16,17
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Sachliche Freibeträge §§13,13a
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Steuersätze §19
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I
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Ehegatte
Kinder
Enkelkinder
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307 T€
205 T€
51,2 T€
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256 T€*
10,3-52 T€
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Hausrat
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7-30%
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Betriebsvermögen:
225 T€ steuerfrei
Rest: 35% steuerfrei
Steuerpflichtiger Betrag mit den Steuersätzen von Steuerklasse I
versteuert
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II
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Eltern
Geschwister
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10.300 EUR
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12-40%
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III
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Jeder außerhalb von I und II
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5.200 EUR
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17-50%
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*in dieser Spalte stehen zusätzliche
Freibeträge, falls bei einer Erbschaft kein Rentenanspruch besteht
=>Betriebsvermögen in allen Steuerklassen
mit den Steuersätzen der Klasse I versteuert.
=>Beim
Betriebsvermögen wird zunächst der zu versteuernde Betrag ermittelt und dieser
dann, soweit möglich mit den persönlichen Freibeträgen verrechnet
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