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Die Körperschaftssteuer Drucken
Steuerlehre - Grundlagen

1    Körperschaftssteuer

  • Personensteuer der juristischen Personen (Kapitalgesellschaften, eingetragene Vereine, Stiftungen, Genossenschaften)
  • Veranlagungssteuer durch KöSt-Erklärung
  • Gemeinschaftssteuer (Bundes- und Länderhaushalte)

1.1 Eigenkapitalgliederung

  • Grund- und Stammkapital
  • Verwendbares Eigenkapital =>Rücklagen =>Ausschüttung ist möglich

 

Grund der Gliederung:

  • Bis 2001 unterschiedliche Besteuerung von Ausschüttungen und thesaurierten Gewinnen
  • Verwendbares Kapital kann auch nachträglich ausgeschüttet werden
  • Gliederung entfällt durch einheitliche Besteuerung ab 2002 =>ab dann sind Umschichtungen zwischen den EK-Arten möglich

1.2 Steuerbelastung

  • Bis 2001:
    • Bei Ausschüttung Steuersatz von 30%  =>Anrechnung auf die ESt
    • Bei Thesaurierung Steuersatz von 40% =>geht ins verwendbare EK =>spätere Ausschüttung möglich, mit Minderung der KöSt von 40% auf 30%
  • Ab 2002:
    • Generelle 25%
    • Gilt ab den Gewinnen des Jahres 2001, die dann 2002 ausgeschüttet werden
    • Keine Anrechnung der 25% KöSt auf die ESt mehr möglich

 

Ziel der Steuersenkung im Rahmen der Unternehmensreform: Stärkung der EK-Quote

1.3 Einkommensermittlung

  • HGB-Gewinnermittlung (lt. Buchführung) =>GuV: Erträge - Aufwendungen

Umsatzerlös

 

4500000,-

Sonstige Ertrage / betriebsfremde Erträge

 

700000,-

Erträge

5200000,-

Aufwendungen

Material

-2200000,-

 

Personal

-1800000,-

 

Abschreibungen

-200000,-

Sonstige Aufwendungen

 

-400000,-

Davon

Spenden an Parteien 5000,-

 

 

Spenden an andere 5500,-

 

 

Geldbußen 1000,-

 

 

Werbegeschenke>40,- 7200,-

 

 

Beiratsvergütungen/ Kontrollorgansvergütung 10000,-

 

Betriebsergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit

600000,-

Steuern vom Einkommen (KöSt-Vorauszahlung)

 

-260000,-

Soli-Zuschlag

 

-14300,-

Grundsteuer für eigenes Betriebsgrundstück

 

-10200,-

Handelsrechtlicher Gewinn

315500,-

  • Körperschaftssteuerliche Vorschriften zum HGB-Gewinn:

HGB-Gewinn

315500,-

 

Spendenhinzurechnung

+10500,-

Nicht abzugsfähige Aufwendungen

Werbegeschenke>40,- hinzurechnen

+7200,-

Geldbußen hinzurechnen

+1000,-

Beiratsvergütung zu 50% hinzurechnen

+5000,-

Personensteuer +Soli

+274300,-

Zwischensumme

613500,-

 

Abrechnung von Spenden (keine Parteispenden bis max. 5% der Zwischensumme)

-5500,-

 

Körperschaftssteuerliches Einkommen

608000,-

 

KöSt:

30%

40%

ab 2002: 25%

 

182400,-

243200,-

152000,-

 

 
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