1 Die Gewerbesteuer
- Gemeindesteuer
(Gemeinden sind berechtigt diese Steuer zu erheben)
- nach USt,
LSt die drittgrößte Einnahmequelle des Bundes
- im Zuge der
Steuerreform wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet
- Veranlagungsteuer
- Sachsteuer,
da der Betrieb und nicht die Person besteuert wird
- Betriebssteuer,
da zu den Betriebsausgaben zählend
- Ertragssteuer
1.1 Berechnung:
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steuerliches
Ergebnis (Gewinn aus Gewerbebetrieb) im Sinne EStG oder KöStG (nicht
handelsrechtliches Ergebnis nach HGB)
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+ Hinzurechnungen (als
Aufwand gebucht und nach GewStG nicht als solcher zu sehen
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- Kürzungen
(Aufwände, die nicht gebucht sind, jedoch als solche steuerlich geltend
gemacht werden können oder steuerlich nicht anrechenbare Erträge
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= Gewerbeertrag vor
Verlustabzug
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- Gewerbeverlust aus
Vorjahren
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= Gewerbeertrag
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- ggf. Freibetrag (für
natürliche Personen)
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= verbleibender
Gewerbeertrag
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=>Anwendung der Steuermesszahlen (1-5%)
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= Steuermessbetrag
(mitgeteilt durch Steuermessbescheid vom Finanzamt
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=>Anwendung des Hebelsatzes (je nach Gemeinde zwischen 200 und 700%)
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= Gewerbesteuer
(mitgeteilt durch Steuerbescheid vom Gemeinde- oder Stadtsteueramt)
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Bei der Anrechnung auf die Lohnsteuer wird der Steuermessbetrag
pauschal mit 1,8 multipliziert
In Berlin kommen beide Bescheide vom Finanzamt
Beispiel: Personengesellschaften
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Beispiel 1
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Beispiel 2
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Steuerlicher Gewinn
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70000
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+Hinzurechnungen
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32000
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-Kürzungen
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30000
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Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100,-)
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72000
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160000
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-Freibetrag
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48000
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48000
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verbleibender Gewerbeertrag
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24000
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112000
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*Steuermaßzahl
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1%
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240
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1) 24000*1%
2) 24000*2%
3) 24000*3%
4) 24000*4%
5) 16000*5%
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3200
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Messbetrag
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240
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3200
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*Hebelsatz
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300%
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720
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400%
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12800
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Gewerbesteuer
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720
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12800
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Bei natürlichen Personen geht die Steuerzahl von 1% bis 5%, wobei bei
jede 12.000,-EUR ein Prozentpunkt höher gegangen wird, maximal jedoch bis 5%.
Beispiel für juristische Personen:
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Gewerbeertrag
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160000
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kein Freibetrag
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0
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*Steuermesszahl (immer 5%)
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5%
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Messbetrag
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8000
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*Hebelsatz
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400%
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Gewerbesteuer
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32000
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Die Steuermesszahl beträgt
immer 5%!
=>steuerliche Belastung ist aufgrund des Freibetrages bei
Personengesellschaften deutlich geringer
Beispiel für Verluste:
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Verlust 2000
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- 120000
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+Hinzurechnungen
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+30000
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-Kürzungen
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- 15000
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Gewerbeverlust
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= 105000 =>vortragsfähiger Verlust (kein Rücktrag möglich)
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1.2 Hinzurechnungen
(§8(1)):
- treten insbesonderebei Fremdfinanzierungen auf, um steuerliche Vorteile eineFremdfinanzierung gegenüber einer Finanzierung mit Eigenkapitalauszugleichen
- beiDauerschulden werden 50% der Entgelte dem Gewinn zugerechnet, könnendemnach nicht als Abzug geltend gemacht werden
Man unterscheidet zwischen:
- echteDauerschulden
- tatsächlich gebuchte Beträge als Aufwand
- ohne Zeitfaktor: Kredite für
- Betriebsgründung
- Betriebserwerb
- Betriebserweiterung
- Betriebsverbesserung (Renovierung etc.)
- Mit Zeitfaktor
- Kredite mit mehr als 1 Jahr Laufzeit
- UnechteDauerschulden
- Ermittlung nach einer Schätzung mit Hilfe der 7-Tage-Regel
- U.a. Kontokorrentkredit (Dispo), wenn er
- das ganze Jahr zur Verfügung steht und
- in Anspruch genommen wurde
Beispiele für eine echte
Dauerschuld:
Der Betrieb nahm am 30.06.2000 einen Kredit in Höhe von 100000,- für 8%
auf. Laufzeit 5 Jahre. Auszahlung 95%.
=>Laufzeit >1 Jahr=>Dauerschuld
Berechnung:
a) 8%
von 100000 = 8000,- Zinsen pro Jahr
Berechnung für 181 Tage (Auszahlungstag zählt mit)= 4022,- Zinsen in 2000
Dieser Betrag wurde als Zinsaufwand geltend gemacht
b) Damnum:
5% (100000-95000) von 100000 = 5000,-
verteilt auf die Laufzeit ergibt dies einen Betrag von 1000,- pro Jahr
-
insgesamt wurden für
2000 4522,- als Aufwand gebucht
-
nicht als Abzug
können davon 50% geltend gemacht werden =2261,-, die dem Gewinn hinzugerechnet
werden
Beim Damnum verringert sich der Zinssatz während der Laufzeit, je höher
das Damnum ist. Als Maximum sind jedoch 2% Damnum pro Laufzeitjahr festgelegt.
Beispiel für eine unechte Darlehensschuld:
Der Dispositionskredit stand 2000 das ganze Jahr zur Verfügung und
hatte folgende kleinste Kontostände:
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+2000,-
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an 2 Tagen
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1.+2.Tag
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-3500,-
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an 1 Tag
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3. Tag
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-7600,-
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an 2 Tagen
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4.+5.Tag
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-13000,-
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an 1 Tag
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6. Tag
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-20000,-
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an 2 Tagen
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7.+8. Tag
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Zur Berechnung werden die ersten 7 Stände nicht berücksichtigt ==>
20000,- als Bemessungsgrundlage
Tatsächlich gebuchte Zinsen: 8400,-; durchschnittlicher Zinssatz: 10%
Ausgehend von dem 8. Wert: 20000,-*10%=2000,-
=>Zinsschätzung von 2000,- wird zu 50% den Gewinnen hinzugerechnet
1.3 Kürzungen
u.a. Gewinnanteile aus Beteiligungen (=betriebsfremde Erträge); bei
Aktienpaketen ab 10%; sowie Spendenabzug
1.4 Gewerbesteuerrückstellung
(nur für Bilanzierer)
es wird ein vorläufiger Abschluss gemacht: vorläufiger Gewinn ohne
Vorauszahlungen der GewSt wird ermittelt
=>Buchung der vorläufigen Gewerbesteuer
=>Schätzung:
- Steuer/1,"x"(Divisormethode): x abhängig von Steuermesszahl und Hebel (höchsteMeßzahl*Hebel)
- 5/6 *vorläufige Steuer (5/6-Methode)
geschätzte Gewerbesteuer
- Gewerbesteuervorauszahlungen
= Rückstellungen
(Nachzahlung) oder Forderung (Erstattung)
Buchungssätze:
Aufwand an
Rückstellung
Forderung an Ertrag
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