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Die Gewerbesteuer Drucken
Steuerlehre - Grundlagen

1 Die Gewerbesteuer

  • Gemeindesteuer (Gemeinden sind berechtigt diese Steuer zu erheben)
  • nach USt, LSt die drittgrößte Einnahmequelle des Bundes
  • im Zuge der Steuerreform wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet
  • Veranlagungsteuer
  • Sachsteuer, da der Betrieb und nicht die Person besteuert wird
  • Betriebssteuer, da zu den Betriebsausgaben zählend
  • Ertragssteuer

 

1.1 Berechnung:

steuerliches Ergebnis (Gewinn aus Gewerbebetrieb) im Sinne EStG oder KöStG (nicht handelsrechtliches Ergebnis nach HGB)

+    Hinzurechnungen (als Aufwand gebucht und nach GewStG nicht als solcher zu sehen

-     Kürzungen (Aufwände, die nicht gebucht sind, jedoch als solche steuerlich geltend gemacht werden können oder steuerlich nicht anrechenbare Erträge

=    Gewerbeertrag vor Verlustabzug

-     Gewerbeverlust aus Vorjahren

=    Gewerbeertrag

-     ggf. Freibetrag (für natürliche Personen)

=    verbleibender Gewerbeertrag

      =>Anwendung der Steuermesszahlen (1-5%)

=    Steuermessbetrag (mitgeteilt durch Steuermessbescheid vom Finanzamt

       =>Anwendung des Hebelsatzes (je nach Gemeinde zwischen 200 und 700%)

=    Gewerbesteuer (mitgeteilt durch Steuerbescheid vom Gemeinde- oder Stadtsteueramt)

 

Bei der Anrechnung auf die Lohnsteuer wird der Steuermessbetrag pauschal mit 1,8 multipliziert

In Berlin kommen beide Bescheide vom Finanzamt

 

Beispiel: Personengesellschaften

 

 

Beispiel 1

Beispiel 2

Steuerlicher Gewinn

 

70000

 

 

+Hinzurechnungen

 

32000

 

 

-Kürzungen

 

30000

 

 

Gewerbeertrag (abgerundet auf volle 100,-)

 

72000

 

160000

-Freibetrag

 

48000

 

48000

verbleibender Gewerbeertrag

 

24000

 

112000

*Steuermaßzahl

1%

240

1) 24000*1%
2) 24000*2%
3) 24000*3%
4) 24000*4%
5) 16000*5%

3200

Messbetrag

 

240

 

3200

*Hebelsatz

300%

720

400%

12800

Gewerbesteuer

 

720

 

12800

Bei natürlichen Personen geht die Steuerzahl von 1% bis 5%, wobei bei jede 12.000,-EUR ein Prozentpunkt höher gegangen wird, maximal jedoch bis 5%.

 

Beispiel für juristische Personen:

Gewerbeertrag

160000

kein Freibetrag

0

*Steuermesszahl (immer 5%)

5%

Messbetrag

8000

*Hebelsatz

400%

Gewerbesteuer

32000

Die Steuermesszahl beträgt immer 5%!

=>steuerliche Belastung ist aufgrund des Freibetrages bei Personengesellschaften deutlich geringer

 

Beispiel für Verluste:

Verlust 2000

-     120000

+Hinzurechnungen

+30000

-Kürzungen

- 15000

Gewerbeverlust

=    105000 =>vortragsfähiger Verlust (kein Rücktrag möglich)

1.2 Hinzurechnungen (§8(1)):

  • treten insbesonderebei Fremdfinanzierungen auf, um steuerliche Vorteile eineFremdfinanzierung gegenüber einer Finanzierung mit Eigenkapitalauszugleichen
  • beiDauerschulden werden 50% der Entgelte dem Gewinn zugerechnet, könnendemnach nicht als Abzug geltend gemacht werden

 

Man unterscheidet zwischen:

  • echteDauerschulden
    • tatsächlich gebuchte Beträge als Aufwand
      • ohne Zeitfaktor: Kredite für
        • Betriebsgründung
        • Betriebserwerb
        • Betriebserweiterung
        • Betriebsverbesserung (Renovierung etc.)
      • Mit Zeitfaktor
        • Kredite mit mehr als 1 Jahr Laufzeit
  • UnechteDauerschulden
    • Ermittlung nach einer Schätzung mit Hilfe der 7-Tage-Regel
    • U.a. Kontokorrentkredit (Dispo), wenn er
      • das ganze Jahr zur Verfügung steht und
      • in Anspruch genommen wurde

 

Beispiele für eine echte Dauerschuld:

Der Betrieb nahm am 30.06.2000 einen Kredit in Höhe von 100000,- für 8% auf. Laufzeit 5 Jahre. Auszahlung 95%.

 

=>Laufzeit >1 Jahr=>Dauerschuld

 

Berechnung:

a)    8% von 100000 = 8000,- Zinsen pro Jahr
Berechnung für 181 Tage (Auszahlungstag zählt mit)= 4022,- Zinsen in 2000
Dieser Betrag wurde als Zinsaufwand geltend gemacht

b)    Damnum: 5% (100000-95000) von 100000 = 5000,-
verteilt auf die Laufzeit ergibt dies einen Betrag von 1000,- pro Jahr

  • insgesamt wurden für 2000 4522,- als Aufwand gebucht
  • nicht als Abzug können davon 50% geltend gemacht werden =2261,-, die dem Gewinn hinzugerechnet werden

Beim Damnum verringert sich der Zinssatz während der Laufzeit, je höher das Damnum ist. Als Maximum sind jedoch 2% Damnum pro Laufzeitjahr festgelegt.

 

Beispiel für eine unechte Darlehensschuld:

Der Dispositionskredit stand 2000 das ganze Jahr zur Verfügung und hatte folgende kleinste Kontostände:

+2000,-

an 2 Tagen

1.+2.Tag

-3500,-

an 1 Tag

3. Tag

-7600,-

an 2 Tagen

4.+5.Tag

-13000,-

an 1 Tag

6. Tag

-20000,-

an 2 Tagen

7.+8. Tag

 

Zur Berechnung werden die ersten 7 Stände nicht berücksichtigt ==> 20000,- als Bemessungsgrundlage

 

Tatsächlich gebuchte Zinsen: 8400,-; durchschnittlicher Zinssatz: 10%

 

Ausgehend von dem 8. Wert: 20000,-*10%=2000,-

 

=>Zinsschätzung von 2000,- wird zu 50% den Gewinnen hinzugerechnet

 

1.3 Kürzungen

u.a. Gewinnanteile aus Beteiligungen (=betriebsfremde Erträge); bei Aktienpaketen ab 10%; sowie Spendenabzug

1.4 Gewerbesteuerrückstellung (nur für Bilanzierer)

es wird ein vorläufiger Abschluss gemacht: vorläufiger Gewinn ohne Vorauszahlungen der GewSt wird ermittelt

=>Buchung der vorläufigen Gewerbesteuer

=>Schätzung:

  • Steuer/1,"x"(Divisormethode): x abhängig von Steuermesszahl und Hebel (höchsteMeßzahl*Hebel)
  • 5/6 *vorläufige Steuer (5/6-Methode)

 

geschätzte Gewerbesteuer

-     Gewerbesteuervorauszahlungen

=    Rückstellungen (Nachzahlung) oder Forderung (Erstattung)

 

Buchungssätze:

Aufwand an Rückstellung

Forderung an Ertrag

 
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