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Steuerliche Einkunftsarten 2 Drucken
Steuerlehre - Grundlagen

1.1 Berechnung der privaten Einkunftsarten

Allgemein:

  Einnahmen §8

- Werbungskosten §§9,9a

=Überschuß (+/-) je Einkunftsart

1.1.1 Einnahmen

  • Geld- oder Sacheinnahmen:
    • 1. Steuerbar oder nicht steuerbar (z.B. Erbschaft, Schenkung)
    • 2. wenn steuerbar, dann steuerfreie Einnahme (insb. §3) oder
    • 3. steuerpflichtige Einnahme

1.1.2 Werbungskosten

  • tatsächliche Ausgaben
    • allgemeine Definition:
      • sie dienen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen
        • Depotgebühren
        • Bewerbungskosten
        • Besichtigungskosten
        • Erhaltungsaufwendung
    • Katalog
      • Schuldzinsen (Immobilien)
      • Gewerkschaftsbeiträge
      • Grundstücksaufwendungen
      • Doppelte Haushaltsführung (für 2 Jahre)
      • Arbeitsmittel
      • AfA
  • Pauschalbeträge
    • Arbeitnehmer: 920,- Euro
    • Kapitalerträge (51,- ledige; 102,- für Eheleute)
    • Dies sind die Mindestansatzbeträge

 

Die Jahreseinkommenssteuer ist identisch mit der Jahreslohnsteuer

Bei der Steuerberechnung sind die Pauschalbeträge schon eingerechnet.

1.1.3 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

  Steuerpflichtiger Bruttolohn

- nachgewiesene Werbungskosten (mind. 962,-)

=Einkünfte

 

Bei keinen steuerpflichtigen Einnahmen (z.B. Arbeitslosengeld) und Werbungskosten (z.B. Bewerbungen) können die tatsächlichen Kosten als Verlust in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und in den Folgejahren als Verlustabzug geltend gemacht werden.

 

Steuerpflichtiger Bruttolohn enthält nicht:

  • Fortbildungskosten des Arbeitgeber
  • Annehmlichkeiten (Sporteinrichtungen, ...)
  • Kleine Sachgeschenke bis 40,- / Jahr
  • Bis zu 2 Betriebsveranstaltungen bei max. 50,- pro Arbeitgeber
  • Steuerfreie Einnahmen (§3), u.a.
    • Abfindungen =>Freibetrag
    • Heirats- und Geburtsbeihilfen (bis 358,-)
    • Reisekostenerstattung
    • Übungsleiterpauschale (Nebeneinkunft bis 1848,-)
    • Trinkgelder (bis 1224,-)
    • Rabatte (bis 1224,-)
    • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgeber

 

Arbeitnehmer können einen Härteausgleich geltend machen bis zu 410,- für Einkünfte, die nicht aus selbstständiger Arbeit stammen (z.B. Kapitalerträge). Des weiteren werden die Sonderausgaben abgezogen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

1.1.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen

1.1.4.1  Berechnung

  Einnahmen

- Werbungskosten (nachgewiesen oder Pauschalbetrag von 51,- pro Person)

- Sparerfreibetrag (1.370,- oder 2.740,- bei Eheleuten; nur für Privatpersonen)

=Einkünfte aus Kapitalvermögen

 

Alternative: Wenn kein oder nur geringes steuerpflichtiges Einkommen (Rentner und Kinder) ist eine NV-Bescheinigung =>steuerfreie Einnahmen bis 7.664 EUR (ledige) bzw. 15.328 EUR (Verheiratete)

1.1.4.2  Einnahmen

Image

Dividenden:

Bis 2001

Ab 2002

Dividende

100,00

Dividende

100,00

KöSt (30%)

-30,00

KöSt (25%)

-25,00

Bardividende

70,00

Bardividende

75,00

KESt+Soli

25%+5,5% v.25% =26,375%

-18,46

KESt+Soli

20%+5,5% v.20% =21,10%

-15,83

Nettodividende

51,54

Nettodividende

59,17

Nettodividende = ausgezahlter Betrag ohne Freistellung

 

Aufrechnung von der Nettodividende zur steuerpflichtigen Einnahme:

Bis 2001

Ab 2002

Nettodividende

51,54

Nettodividende

59,17

KESt+Soli
Image

+18,46

KESt+Soli
Image

+15,83

Bardividende

70,00

Bardividende

75,00

KöSt
Image

+30,00

Nach Halbeinkünfteverfahren:

50% steuerpflichtig

-37,50

Steuerpfl. Einkommen
(Anrechnung der KöSt)

100,00

Steuerpfl. Einkommen

37,50

 

Zinsen:

Berechnung der ausgezahlten Zinsen

Berechnung d. steuerpflichtigen Einkommens

Zinsen

1000,00

Ausgezahlte Zinsen

683,50

ZAST (30%) + Soli (5,5% v. 30%)= 31,65%

-316,15

+ZAST und Soli
Image

+316,50

Ausgezahlte Zinsen ohne Freistellung

683,50

Steuerpfl. Einnahme (Anrechnung der ZAST)

1000,00

 

Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist stets der Bruttobetrag steuerpflichtig!!!

 

1.1.4.3  Werbungskosten §20

Insbesondere:

  • Depotgebühren
  • Fachliteratur
  • Telekommunikationsgebühren
  • Schuldzinsen (nach 5 Jahren müssen die Guthabenszinsen die Schuldzinsen übersteigen)
  • Fahrtkosten (zur Hauptversammlung, wenn Haupteinkünfte aus Kapitalvermögen)

Nicht jedoch:

  • Gezahlte Vermittlungsprovisionen (Kauf- und Verkaufsgebühren)

1.1.4.4  Beispiele

Alleinstehender:

Einnahmen:4500,-

Nachgewiesene Werbungskosten: -260,-

Sparerfreibetrag:-1740,-

Einkünfte:  2500,-

 

Eheleute:

 

Ehemann

Ehefrau

Einnahmen

740,-

8600,-

Werbungskosten

0,-

-250,-

Sparerfreibetrag

-740,-

-2000,-

Einkünfte:

0,-

6350,-

 

 

Ehemann

Ehefrau

Einnahmen

6200,-

6300,-

Werbungskosten

-51,-

-51,-

Sparerfreibetrag

-1740,-

-1740,-

Einkünfte:

4409,-

4509,-

 

 

Ehemann

Ehefrau

Einnahmen

80,-

250,-

Werbungskosten

-120,-

-150,-

Sparerfreibetrag

0,-

-100,-

Einkünfte:

-40,-

0,-

1.1.5 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (im Privatvermögen)

Zu Immobilien gehören:

  • Gebäude
  • Grund und Boden
  • Bebaute Grundstücke
  • Grundstücksrechte (Wegerecht, Niesbrauchsrecht)

Bei Immobilien können Verluste über lange Zeit abgeschrieben werden, wenn die Einkünfte die AfA-Beträge übersteigen!!!

1.1.5.1  Unterscheidung nach der Nutzung:

Image

1.1.5.2  Mieteinnahmen

Bei der Berechnung der Miete muß die 50%-Regel beachtet werden, damit die Werbungskosten im vollen Umfang angerechnet werden:

Die tatsächliche Miete muß mindestens 50% der ortsüblichen Miete betragen!

Ist die Miete unter diesen 50% so werden die Werbekosten wiefolgt angerechnet:

Image

 

Beispiel:

 

Beispiel 1

Beispiel 2

Ortsübliche Miete

1000,-

1100,-

Tatsächliche Miete

500,-

500,-

Werbungskosten

15000,-

15000,-

Angerechnete Werbungskosten:

15000,-

6818,18=Image

 

Werbungskosten können auch bei Leerstand geltend gemacht werden, wenn eine Nutzungsabsicht erkennbar ist.

 

1.1.5.3  Werbungskosten

Allgemein

Katalog

Heizkosten

Schuldzinsen, Finanzierungsnebenkosten (Besichtigungs- / Bearbeitungsgebühr), Damnum (Abschlag bei der Kreditauszahlung)

Energiekosten

Grundsteuer, Gebäudeversicherung, öffentliche Abgaben (Müll, Wasser, Straßenreinigung, Schornsteinfeger), Beiträge für Haus- und Grundbesitzerverein

Hausverwaltung

Fahrtkosten zur Immobilie

Hauswart

Fachliteratur

Erhaltungsaufwendung (z.T. nicht sofort komplett absetzbar)

Arbeitsmittel (Besen, Schneeschieber)

Gebäude-AfA (über 40,50 oder 25 Jahre)

Nicht absetzbar: Erschließungskosten =>Zählen zu Grund- und Bodenwert =>AfA-Abschreibung.

Bei Ferienwohnungen ist immer ein gewerblicher Vermieter zu suchen, da nur so Werbungskosten in vollen Höhe abgezogen werden können und keine Eigennutzung unterstellt wird.

1.1.6 Sonstige Einkünfte

ImageSpekulationsgeschäfte (nur Privatpersonen)

  1. Immobilien: Spekulationsfrist 10 Jahre beginnend mit dem Notarvertrag
  2. andere Wirtschaftsgüter: Spekulationsfrist 1 Jahr beginnend am Tag nach Kauf
    1. Wertpapiere
    2. Devisen
    3. Edelmetalle

Ab 2002 gilt bei Wertpapieren das Halbeinkünfteverfahren, wonach Gewinne und Verluste nur noch zur Hälfte angegeben werden müssen.

 

Beispiel:

Kauf von Aktien am 02.01.00 :   1000,- + 50,- Provision

Verkauf am 02.01.01: 2000,- +100,- Provision

 

Beginn der Spekulationsfrist: 03.01.00 0 Uhr(Tag nach dem Kauf)

Ende der Spekulationsfrist: 02.01.01 24 Uhr

=>Spekulationsgewinn =>ab 03.01.01 wäre der Gewinn steuerfrei gewesen

Berechnung des Gewinnes je Spekulation:

  Verkaufspreis  2000,-

- Anschaffungskosten   1050,- (1000,- + 50,- Provision)

- Werbungskosten100,- (Verkaufsprovision)

=Überschuß 850,-

 

Freigrenze pro Jahr: 512 Euro

Innerhalb dieser Grenze sind alle Gewinne (saldiert) steuerfrei.

Kommt als Saldo ein Verlust heraus, betragen die Einkünfte 0,- EUR. Eine Verrechnung mit anderen Einkünften ist nicht möglich.

Aber:

  • Bei Eheleuten können die Gewinne des einen mit den Verlusten des anderen Ehepartners verrechnet werden
  • Gesamtverluste können ein Jahr zurück und bis zum Aufbrauchen vorgetragen werden

 

Beispiel:

2000    Gesamtverlust bei Spekulation85000,-

1999    besteuerter Spekulationsgewinn   50000,-

2001    Spekulationsgewinn    20000,-

=>Verlustrücktrag von 2000 auf 1999: 50000,-

=>Verlustvortrag von 2000 auf 2001: 20000,-

Restverlust von 15000,- aus 2000 steht für 2003 zur Verfügung.

1.1.6.1  Besteuerung außerhalb des Spekulationsjahres

Besteht bei Wertpapieren eine gewerbliche Einkunft vor, so ist diese auch steuerpflichtig nach einem Jahr. =>liegt vor bei Beteiligungen von mehr als 1% des Grundkapitals / Stammkapitals.

1.1.7 Sonderausgaben

Image

 

1.1.8 Außergewöhnliche Belastungen

Image 

 
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