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Einkunftsarten
Man unterscheidet die 7 Einkunftsarten nach:
- Gewinneinkunftsarten
- Land- / Forstwirte
- Gewerbetreibende
- Selbstständige
- private Einkunftsarten
- nichtselbstständige Arbeit
- Kapitalerträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
- Vermietung / Verpachtung
- Sonstiges (Renten, Spekulationsgewinne)
1.1
Land- und Forstwirte
- Betrifft denjenigen, der mit Hilfe der Naturkräfte der BodensGewinne erzielt (auch mit Nutztierhaltung), §13 ESt
- Besondere Buchführungspflichten
1.2
Gewerbebetreibende /
Gewerbebetriebe
- Handel steht im Vordergrund
- Betrifft Handel, Handwerk, sowie Vertreter (für fremde Rechnungund fremden Namen)
- Gesetzliche Definition:
- Selbstständigkeit
- Nachhaltigkeit (mind. 1-2 Mal / Jahr, z.B. beim Grundstückshandel)
- Gewinnerzielungsabsicht =>werden in 3 aufeinanderfolgenden Jahren Verluste gemacht, sind alle bereits geltend gemachten Verluste nichtig und erstattete Steuern zurückzuzahlen
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (die Leistungen stehen allen offen)
Scheinselbstständigkeit bedeutet nicht
zwangsweise eine steuerliche Selbstständigkeit!!
Verkauf von Wohnobjekten: Wer
innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 3 Wohnobjekte verkauft, betreibt reine
Vermögensverwaltung =>keine Steuern, außer in der Spekulationsfrist
(10 Jahre)
Arten:
- Einzelunternehmer
- Personengesellschaften
Gesamthandsvermögen = alles, was in der Bilanz
steht
Vermögen der Gesellschafter zählt zusätzlich
zum Betriebsvermögen.
Personengesellschafter versteuern Gewinnanteil
und Vorweggewinne (Löhne an Gesellschafter, Mietzahlungen an Gesellschafter,
Zinsen an Gesellschafter) =>Neutralisierung
des Aufwands
1.3
Selbstständige §18
(1)
- Freiberufler = Katalogberufe =>WICHTIG: Zulassung für ALLE Tätigkeiten nötig, sowie eine leitende Position mitEigenverantwortlichkeit!
- Rechtsanwälte
- Ärzte
- Steuerberater
- Ingenieure
- Weitere geistige Dienstleister
- Lotterieeinnahmen
- Sind getrennt von weiteren Einnahmen zu buchen =>daher Trennung in Lotteriestellen, zwischen Theater- und Tabakkasse und Lottokasse
- sonstige Selbstständige
- Nachlaßverwalter
- Vermögensverwaltung / Hausverwaltung
- Aufsichtsratverwaltung
Alle Einkommensarten sind getrennt abzurechnen!
Beispiele:
Gewerbetreibende: Berufssportler, Photomodelle (da nicht eigenschöpferisch tätig), Artist, Wahrsager, Futtermittelgroßhändler
Freiberufler: selbständige Schauspieler, Schiffseichaufnehmerin
1.4 Gewinnermittlungsmethoden
- Betriebsvermögensvergleich (§4 (1))
- Aufstellung einerBilanz => gilt für in das Handelsregistereingetragene Unternehmen (Gewerbetreibende)
- Einnahme- / Überschussrechnung §4 (3)
- Freiberufler, kleineGewerbetreibende
- Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte
1.4.1 Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres
- Betriebsvermögen am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres
=Unterschiedsbetrag
+Entnahmen vom Privatkonto
- Einlagen aufs Privatkonto
Gewinn oder Verlust
Betriebsvermögen = Eigenkapital
Wirtschaftsjahr = 12 Monate:
1. wie Kalenderjahr
2. abweichend (bei Landwirten immer möglich; Gewerbebetreibende brauchen Zustimmung des Finanzamtes)
Beispiele:
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1. Beispiel
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2. Beispiel
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3. Beispiel
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4. Beispiel
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5. Beispiel
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6. Beispiel
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BV Ende 2000
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60000,-
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30000,-
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10000,-
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-15000,-
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-40000,-
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-73000,-
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BV Ende 1999
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25000,-
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60000,-
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-35000,-
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42000,-
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-120000,-
|
-15000,-
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|
Unterschiedsbetrag
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35000,-
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-30000,-
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45000,-
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-57000,-
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80000,-
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-58000,-
|
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+Entnahmen
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10000,-
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50000,-*
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5000,-
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60000,-
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5000,-
|
10000,-
|
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-Einlagen
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5000,-
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10000,-
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30000,-
|
3000,-
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20000,-
|
8000,-
|
|
Gewinn/ Verlust
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40000,-
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10000,-
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20000,-
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0,-
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65000,-
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-56000,-
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*=Entnahme > Gewinn = Überentnahme
Gewinn und Verlust müssen mit den Werten der GuV übereinstimmen.
1.4.2 Einnahme- / Überschussrechnung
(Einnahmen und Ausgaben als Bruttobeträge => mit Ust)
Gewinnauswirkung: Geldflussprinzip (gilt überall, außer in der Bilanz =>= Erfassung nicht bei Leistung sondern bei Zugang des Geldes)
=>Betriebseinnahmen mit Zufluß und Betriebsausgaben mit Abfluß
Wann ist der Geldfluß bewirkt?
- Bei Barzahlungsofort bei Erhalt
- Schecks bei Übergabe(nicht bei Einreichung bei Kreditinstitut)
- Überweisung
- Abfluß mit Abgabe bei der Bank
- Eingang mit Gutschrift
- Wechsel: Zufluß mitDiskontierung
- Kreditkartenzahlung mit Abbuchung vom Konto (ca. 1 Monat später)
1.4.3 Betriebseinnahmen
- Echte Betriebseinnahmen
- Aus der Haupttätigkeit (Warenverkauf, Provisionen) => regelmäßige Einkommen
- Aus Hilfsgeschäften (Verkauf von Anlagevermögen =>BGA)
- Aus Nebengeschäften (Miete, Zinsen) = betriebsfremde Erträge
- Weitere (u.a. Zuschüsse vom Arbeitsamt, Versicherungsleistungen)
- Unechte Betriebseingaben (Korrektur bestimmter Betriebsausgaben)
- Gegenstandsentnahmen der Anlage- und Umlaufvermögens (fiktiver Verkauf der Waren an den Unternehmer)
- Private Gegenstandsverwendung des Anlagevermögens, z.B. KfZ (1% des Anschaffungspreises pro Monat) und Computer
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 und 7), insbesondere Sachgeschenke an Geschäftsfreunde von über 40,- EUR/Jahr und Geschäftsessen mit 20%
1.4.4 Betriebsausgaben
- Definition: Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden§4 (4) EStG
- Achtung: Nicht jede Ausgabe mindert auch den Gewinn!!
- Nicht gewinnmindernde Ausgaben:
- Anlagevermögen (z.B. BGA)
- Darlehenstilgung (ohne Zinsen)
- Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Geschenke an Geschäftsfreunde >40,- EUR pro Jahr und Kunde; Geschäftsessen zu 20% nicht abzugsfähig)
- Buchung dieser Posten auf Extrakonten
- Gewinnmindernde Betriebsausgaben:
- Miete / Grundstücksaufwendungen (bei Eigentum)
- Energiekosten
- Löhne und Gehälter
- Absetzungen für Abnutzungen (AfA)
- Schuldzinsen, Finanzierungsnebenkosten
- Kraftfahrzeugkosten (Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen)
- Sonstige Aufwendungen, wie Porto, Büromaterial, Reisekosten
1.4.5 Beispiel einer Einnahme-/ Überschussrechnung
Achtung: Bei Einnahmen und Ausgaben das Geldflussprinzip beachten (Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt!!)
Betriebseinnahmen:
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Abrechnungen Krankenkasse
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400000,-
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Abrechnungen Privatpatienten
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200000,-
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Anlagenverkäufe
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10000,-
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Zinserträge
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1000,-
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Ggf. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
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Summe der Betriebseinnahmen
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611000,-
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Betriebsausgaben:
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Miete
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60000,-
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Energiekosten
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8000,-
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Löhne
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260000,-
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KfZ-Kosten
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12000,-
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AfA
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120000,-
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Schuldzinsen
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10000,-
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Sonstige Aufwendungen
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6000,-
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Summe der Betriebsausgaben
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-476000,-
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Gewinn / Verlust (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbstständiger Arbeit):
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+135000,-
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Bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit muß eine Schlussbilanz angefertigt werden. Der Verkauf des Betriebes ist gesondert auszuweisen. Grund für die Aufstellung einer Bilanz: offene Forderungen werden als Betriebseinnahme aufgedeckt und sind somit steuerlich erfasst.
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