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Steuerliche Einkunftsarten 1 Drucken
Steuerlehre - Grundlagen

1    Einkunftsarten

Man unterscheidet die 7 Einkunftsarten nach:

  1. Gewinneinkunftsarten
    1. Land- / Forstwirte
    2. Gewerbetreibende
    3. Selbstständige
  2. private Einkunftsarten
    1. nichtselbstständige Arbeit
    2. Kapitalerträge (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
    3. Vermietung / Verpachtung
    4. Sonstiges (Renten, Spekulationsgewinne)

1.1 Land- und Forstwirte

  • Betrifft denjenigen, der mit Hilfe der Naturkräfte der BodensGewinne erzielt (auch mit Nutztierhaltung), §13 ESt
  • Besondere Buchführungspflichten

1.2 Gewerbebetreibende / Gewerbebetriebe

  • Handel steht im Vordergrund
  • Betrifft Handel, Handwerk, sowie Vertreter (für fremde Rechnungund fremden Namen)
  • Gesetzliche Definition:
    • Selbstständigkeit
    • Nachhaltigkeit (mind. 1-2 Mal / Jahr, z.B. beim Grundstückshandel)
    • Gewinnerzielungsabsicht =>werden in 3 aufeinanderfolgenden Jahren Verluste gemacht, sind alle bereits geltend gemachten Verluste nichtig und erstattete Steuern zurückzuzahlen
    • Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (die Leistungen stehen allen offen)

 

Scheinselbstständigkeit bedeutet nicht zwangsweise eine steuerliche Selbstständigkeit!!

 

Verkauf von Wohnobjekten: Wer innerhalb von 5 Jahren nicht mehr als 3 Wohnobjekte verkauft, betreibt reine Vermögensverwaltung =>keine Steuern, außer in der Spekulationsfrist (10 Jahre)

 

Arten:

  • Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften

 

Gesamthandsvermögen = alles, was in der Bilanz steht

Vermögen der Gesellschafter zählt zusätzlich zum Betriebsvermögen.

Personengesellschafter versteuern Gewinnanteil und Vorweggewinne (Löhne an Gesellschafter, Mietzahlungen an Gesellschafter, Zinsen an Gesellschafter) =>Neutralisierung des Aufwands

1.3 Selbstständige §18 (1)

  1. Freiberufler = Katalogberufe =>WICHTIG: Zulassung für ALLE Tätigkeiten nötig, sowie eine leitende Position mitEigenverantwortlichkeit!
    1. Rechtsanwälte
    2. Ärzte
    3. Steuerberater
    4. Ingenieure
    5. Weitere geistige Dienstleister
  2. Lotterieeinnahmen
    1. Sind getrennt von weiteren Einnahmen zu buchen =>daher Trennung in Lotteriestellen, zwischen Theater- und Tabakkasse und Lottokasse
  3. sonstige Selbstständige
    1. Nachlaßverwalter
    2. Vermögensverwaltung / Hausverwaltung
    3. Aufsichtsratverwaltung

 

Alle Einkommensarten sind getrennt abzurechnen!

 

Beispiele:

Gewerbetreibende: Berufssportler, Photomodelle (da nicht eigenschöpferisch tätig), Artist, Wahrsager, Futtermittelgroßhändler

Freiberufler: selbständige Schauspieler, Schiffseichaufnehmerin

1.4 Gewinnermittlungsmethoden

  1. Betriebsvermögensvergleich (§4 (1))
    • Aufstellung einerBilanz => gilt für in das Handelsregistereingetragene Unternehmen (Gewerbetreibende)
  2. Einnahme- / Überschussrechnung §4 (3)
    • Freiberufler, kleineGewerbetreibende
  3. Durchschnittsbesteuerung für Land- und Forstwirte

1.4.1 Betriebsvermögensvergleich

 

Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres

- Betriebsvermögen am Ende des vergangenen Wirtschaftsjahres

=Unterschiedsbetrag

+Entnahmen vom Privatkonto

- Einlagen aufs Privatkonto

Gewinn oder Verlust

 

Betriebsvermögen = Eigenkapital

Wirtschaftsjahr = 12 Monate:

1. wie Kalenderjahr

2. abweichend (bei Landwirten immer möglich; Gewerbebetreibende brauchen Zustimmung des Finanzamtes)

 

Beispiele:

 

1. Beispiel

2. Beispiel

3. Beispiel

4. Beispiel

5. Beispiel

6. Beispiel

BV Ende 2000

60000,-

30000,-

10000,-

-15000,-

-40000,-

-73000,-

BV Ende 1999

25000,-

60000,-

-35000,-

42000,-

-120000,-

-15000,-

Unterschiedsbetrag

35000,-

-30000,-

45000,-

-57000,-

80000,-

-58000,-

+Entnahmen

10000,-

50000,-*

5000,-

60000,-

5000,-

10000,-

-Einlagen

5000,-

10000,-

30000,-

3000,-

20000,-

8000,-

Gewinn/ Verlust

40000,-

10000,-

20000,-

0,-

65000,-

-56000,-

*=Entnahme > Gewinn = Überentnahme

 

Gewinn und Verlust müssen mit den Werten der GuV übereinstimmen.

1.4.2 Einnahme- / Überschussrechnung

Image(Einnahmen und Ausgaben als Bruttobeträge => mit Ust)

 

Gewinnauswirkung: Geldflussprinzip (gilt überall, außer in der Bilanz =>= Erfassung nicht bei Leistung sondern bei Zugang des Geldes)

=>Betriebseinnahmen mit Zufluß und Betriebsausgaben mit Abfluß

 

Wann ist der Geldfluß bewirkt?

  • Bei Barzahlungsofort bei Erhalt
  • Schecks bei Übergabe(nicht bei Einreichung bei Kreditinstitut)
  • Überweisung
    • Abfluß mit Abgabe bei der Bank
    • Eingang mit Gutschrift
  • Wechsel: Zufluß mitDiskontierung
  • Kreditkartenzahlung mit Abbuchung vom Konto (ca. 1 Monat später)

1.4.3 Betriebseinnahmen

  • Echte Betriebseinnahmen
    • Aus der Haupttätigkeit (Warenverkauf, Provisionen) => regelmäßige Einkommen
    • Aus Hilfsgeschäften (Verkauf von Anlagevermögen =>BGA)
    • Aus Nebengeschäften (Miete, Zinsen) = betriebsfremde Erträge
    • Weitere (u.a. Zuschüsse vom Arbeitsamt, Versicherungsleistungen)
  • Unechte Betriebseingaben (Korrektur bestimmter Betriebsausgaben)
    • Gegenstandsentnahmen der Anlage- und Umlaufvermögens (fiktiver Verkauf der Waren an den Unternehmer)
    • Private Gegenstandsverwendung des Anlagevermögens, z.B. KfZ (1% des Anschaffungspreises pro Monat) und Computer
    • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§4 Abs. 5 und 7), insbesondere Sachgeschenke an Geschäftsfreunde von über 40,- EUR/Jahr und Geschäftsessen mit 20%

1.4.4 Betriebsausgaben

  • Definition: Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst werden§4 (4) EStG
  • Achtung: Nicht jede Ausgabe mindert auch den Gewinn!!
    • Nicht gewinnmindernde Ausgaben:
      • Anlagevermögen (z.B. BGA)
      • Darlehenstilgung (ohne Zinsen)
      • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (Geschenke an Geschäftsfreunde >40,- EUR pro Jahr und Kunde; Geschäftsessen zu 20% nicht abzugsfähig)
        • Buchung dieser Posten auf Extrakonten
  • Gewinnmindernde Betriebsausgaben:
    • Miete / Grundstücksaufwendungen (bei Eigentum)
    • Energiekosten
    • Löhne und Gehälter
    • Absetzungen für Abnutzungen (AfA)
    • Schuldzinsen, Finanzierungsnebenkosten
    • Kraftfahrzeugkosten (Benzin, Steuer, Versicherung, Reparaturen)
    • Sonstige Aufwendungen, wie Porto, Büromaterial, Reisekosten

1.4.5 Beispiel einer Einnahme-/ Überschussrechnung

Achtung: Bei Einnahmen und Ausgaben das Geldflussprinzip beachten (Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht berücksichtigt!!)

Betriebseinnahmen:

Abrechnungen Krankenkasse

 

400000,-

Abrechnungen Privatpatienten

 

200000,-

Anlagenverkäufe

 

10000,-

Zinserträge

 

1000,-

Ggf. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

 

 

Summe der Betriebseinnahmen

 

611000,-

Betriebsausgaben:

Miete

60000,-

 

Energiekosten

8000,-

 

Löhne

260000,-

 

KfZ-Kosten

12000,-

 

AfA

120000,-

 

Schuldzinsen

10000,-

 

Sonstige Aufwendungen

6000,-

 

Summe der Betriebsausgaben

 

-476000,-

Gewinn / Verlust (Einkünfte aus Gewerbebetrieb/ selbstständiger Arbeit):

+135000,-

 

Bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit muß eine Schlussbilanz angefertigt werden. Der Verkauf des Betriebes ist gesondert auszuweisen. Grund für die Aufstellung einer Bilanz: offene Forderungen werden als Betriebseinnahme aufgedeckt und sind somit steuerlich erfasst. 

 
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