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Betriebswirtschaftslehre -
Grundlagen der BWL
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Beispiel einer Kapitalerhöhung bei einer AG
Situation
Eigenkapital vor der Erhöhung:
- Grundkapital 20 Mio EUR
- Kapitalrücklagen 40 Mio
- Gewinnrücklagen 100 Mio
Börsenkurs 30 EUR für 20 Mio Aktien
Erhöhung des Eigenkapitals um 50%, d.h. 10 Mio. neue Aktien
Ausgabepreis: 21 EUR
Berechnung des Bezugsrechts
Das Bezugsverhältnis beträgt:
- b=(Anzahl alte Aktien)/(Anzahl neue Aktien)=20 Mio/10 Mio=2:1
Der Wert eines Bezugsrechts pro Aktie (!) ermittelt sich nach folgender Formel:
- BR=(Kurs alte Aktien-Kurs neue Aktien) / (b+1)
- BR=(30 EUR - 21 EUR)/(2+1) = 9/3 = 3 EUR
Berechnung des neuen Aktienkurses nachKapitalerhöhung
Kurs neu = (Aktienkurs alt*Anzahl Aktien alt+Ausgabekurs*Anzahl neue Aktien) / (Gesamtzahl Aktien nach Erhöhung)
Kurs neu = (30 EUR* 20 Mio - 21 EUR * 10 Mio) / 30 Mio
= (600 Mio + 210 Mio) / 30 Mio = 810 Mio / 30 = 27 EUR
Der Wertverlust zum alten Aktienkurs beträgt damit 3 EUR was genau dem Wert eines Bezugsrechtes pro Aktie entspricht.
Verbuchung der Kapitalerhöhung
- Die alten 20 Mio Aktien hatten ein Grundkapital von 20 Mio. EUR.
Damit entspricht der Nennwert einer Aktie 1 EUR.
- Für die 10 Mio neuen Aktien erhöht sich damit das Grundkapital um 10 Mio EUR (10 Mio. neue Aktien * 1 EUR Nennwert).
- Die gesamte Kapitalerhöhung erlöst jedoch 10 Mio. Aktien * 21 EUR = 210 Mio EUR. Die Differenz von 200 Mio. EUR wird daher den Kapitalrücklagen zugeschlagen.
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