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Gesellschaften (allg. Lehren) |
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Recht -
Handelsrecht
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Allgemeine Lehren
1.1
Entstehung von
Gesellschaften
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Gründung erfolgt
durch Rechtsgeschäft
-
Gründungsvertrag /
Satzung / Statut / Gesellschaftsvertrag nötig ->rechtsgeschäftlicher Charakter ist wesentlich
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Es muß je nach
Rechtsform eine bestimmte Zahl von Personen an der Gründung beteiligt sein
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Mindestinhalt des
Gründungsvertrages nach gesetzlichen Vorgaben
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Formvorschriften: je
nach Gesellschaftsform sind mündliche oder schriftliche Verträge möglich bzw.
Pflicht
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Entstehungsprozeß
von Gesellschaften:

1.2
Innenverhältnis der
Gesellschaft
-
Rechtsverhältnis der
Gesellschafter untereinander bzw. das Recht der Gesellschafter zur Gesellschaft
-
Rechte und Pflichten
der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft
- Aus dem
Gesellschaftsvertrag ergebend
- Gesetzlich
vorgeschrieben
1.3
Außenverhältnis der
Gesellschaft
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Auftreten der
Gesellschaft nach außen unter einer Firma / einem Namen
-
Vertretung der
Gesellschaft
-
Personen mit
gesetzlicher oder vertraglicher Vertretungsmacht
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