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Einführung Gesellschaftsrecht Drucken
Recht - Handelsrecht

1         Gesellschaftsrecht

1.1      Einleitung / Grundfragen

1.1.1      Gegenstand des Gesellschaftsrechts

  • Gegenstand sind Gesellschaften
  • Gesellschaft = Zusammenschluß mehrerer Personen
  • Es geht um privatrechtliche Personenvereinigungen, die einen bestimmten gemeinsamen Zweck verfolgen
  • Die Gründung erfolgt durch Rechtsgeschäft (z.B. Erstellung einer Satzung)
  • Es gibt kein zusammenhängendes Gesellschaftsgesetzbuch

1.1.2      Gesellschaftsarten

  • KG, OHG   ->im HGB geregelt
  • GmbH  ->im GmbHG geregelt
  • AG ->im AktG geregelt
  • GbR ->BGB
  • Stille Gesellschaft ->HGB
  • Eingetragener Verein ->BGB
  • GmbH & CoKG  ->GmbHG, HGB
  • KgaA  ->AktG
  • VVAG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) ->Versicherungsaufsichtssgesetz (VAG)
  • Partnerschaftsgesellschaften ->Partnerschaftsgesetz (PartG)
  • EWIV (europäische Interessenvereinigung)

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1.1.3      Abgrenzung des Gesellschaftsrechts

  • Alles was keine privatrechtliche Gesellschaft ist, z.B. Körperschaften öffentlichen Rechts, da hier die Entstehung durch einen staatlichen Hoheitsakt erfolgt (Gesetze oder Verordnungen)
  • Ehe ->Sonderbestimmungen im BGB
  • Stiftungen ->keine Personenvereinigung sondern ein Vermögen (§§480ff.)

1.1.4      Numerus clausus der Gesellschaftsformen und Vertragsfreiheit

  • Gesellschaftsformen sind in ihrer Zahl beschränkt
  • Es können keine neuen Formen geschaffen werden ohne gesetzlichen Beschluß
  • Damit Einschränkung der Vertragsfreiheit, um Rechtssicherheit zu schaffen und zur Wahrung des Gläubigerschutzes ->Haftungsfragen und Kreditwürdigkeit sollen eindeutig bestimmbar sein
  • Es sind somit nur Gesellschaftsformen zulässig, die der Gesetzgeber vorgibt
  • Aufweichungen sind z.B. bei der GmbH&CoKG erfolgt, die nicht gesetzliche geregelt ist
  • Z.B. eine GbRmbH (GbR mit beschränkter Haftung) ist nicht zulässig, jedoch kann mit jedem Vertragspartner eine separate Haftungsbeschränkung ausgehandelt werden
  • Innerhalb der Rechtsformen besteht eine weitestgehende Gestaltungsfreiheit von Verträgen

1.1.5      Entscheidungskriterien für eine Rechtsform

  • Verfügbares Kapital
  • Persönlicher Einsatz (Personengesellschaft) oder sonstige Beteiligung (Kapitalgesellschaft)
  • Haftung
  • Steuerrechtliche Gesichtspunkte
 
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