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Einführung Gesellschaftsrecht |
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Recht -
Handelsrecht
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Gesellschaftsrecht
1.1
Einleitung /
Grundfragen
1.1.1
Gegenstand des
Gesellschaftsrechts
-
Gegenstand sind
Gesellschaften
-
Gesellschaft = Zusammenschluß
mehrerer Personen
-
Es geht um privatrechtliche Personenvereinigungen, die einen bestimmten
gemeinsamen Zweck verfolgen
-
Die Gründung erfolgt
durch Rechtsgeschäft (z.B.
Erstellung einer Satzung)
-
Es gibt kein
zusammenhängendes Gesellschaftsgesetzbuch
1.1.2
Gesellschaftsarten
- KG, OHG ->im
HGB geregelt
- GmbH ->im
GmbHG geregelt
- AG ->im
AktG geregelt
- GbR ->BGB
- Stille Gesellschaft ->HGB
- Eingetragener Verein ->BGB
- GmbH & CoKG ->GmbHG,
HGB
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- KgaA ->AktG
- VVAG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) ->Versicherungsaufsichtssgesetz (VAG)
- Partnerschaftsgesellschaften ->Partnerschaftsgesetz (PartG)
- EWIV (europäische Interessenvereinigung)
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1.1.3
Abgrenzung des Gesellschaftsrechts
-
Alles was keine
privatrechtliche Gesellschaft ist, z.B.
Körperschaften öffentlichen Rechts, da hier die Entstehung durch einen
staatlichen Hoheitsakt erfolgt (Gesetze oder Verordnungen)
-
Ehe ->Sonderbestimmungen im BGB
-
Stiftungen ->keine Personenvereinigung sondern ein Vermögen (§§480ff.)
1.1.4
Numerus clausus der
Gesellschaftsformen und Vertragsfreiheit
-
Gesellschaftsformen
sind in ihrer Zahl beschränkt
-
Es können keine
neuen Formen geschaffen werden ohne gesetzlichen Beschluß
-
Damit Einschränkung
der Vertragsfreiheit, um Rechtssicherheit zu schaffen und zur Wahrung des
Gläubigerschutzes ->Haftungsfragen
und Kreditwürdigkeit sollen eindeutig bestimmbar sein
-
Es sind somit nur
Gesellschaftsformen zulässig, die der Gesetzgeber vorgibt
-
Aufweichungen sind
z.B. bei der GmbH&CoKG erfolgt, die nicht gesetzliche geregelt ist
-
Z.B. eine GbRmbH
(GbR mit beschränkter Haftung) ist nicht zulässig, jedoch kann mit jedem
Vertragspartner eine separate Haftungsbeschränkung ausgehandelt werden
-
Innerhalb der
Rechtsformen besteht eine weitestgehende Gestaltungsfreiheit von Verträgen
1.1.5
Entscheidungskriterien
für eine Rechtsform
-
Verfügbares Kapital
-
Persönlicher Einsatz
(Personengesellschaft) oder sonstige Beteiligung (Kapitalgesellschaft)
-
Haftung
-
Steuerrechtliche
Gesichtspunkte
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