|
Recht -
Schuldrecht
|
1
Rücktritts-/
Rückgabe und Widerrufsrechte
In der Regel erfolgt ein Verweis auf §355:
-
Man ist an eine
Willenserklärung nicht gebunden, wenn fristgerecht widerrufen wurde
-
Schriftliche
Absendung innerhalb von zwei Wochen genügt
-
Frist beginnt mit
Belehrung über den Widerruf
Rechte nach §355 treten ein, bei:
-
Verbraucherkreditverträgen
-
Freizeitveranstaltungen
(Kaffeefahrten); Verkäufe / Verhandlungen am Arbeitsplatz bzw. der
Privatwohnung sowie an öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen und in
Verkehrsmitteln
-
Distanzgeschäfte mit
der Ausnahme von Bankgeschäften
Als Freizeitveranstaltung gilt dabei eine
Veranstaltung, bei der kein Preisvergleich möglich ist, Kaufzwang herrscht,
moralische Verpflichtung zum Kauf entsteht, sozialer Zwang ausgeübt wird oder
der Käufer einfach überrumpelt wird.
2
Verschulden bei
Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo=cic, §311 BGB)
Betrifft Pflichtverletzungen im Vorfeld des
Vertragsabschlusses.
Beispiel:
Man beginnt Verhandlungen über einen Autokauf
bei einem PKW-Händler. Dabei wird vorab eine Probefahrt ausgemacht. Während
dieser Fahrt bleibt der Wagen stehen. Der Kunde muß mit dem Taxi zurückfahren
und verlangt nun Ersatz der Kosten, trotzdem, dass kein Vertrag bisher
geschlossen wurde.
Voraussetzungen:
- Vertragsverhandlungen / Vertragsanbahnung ->geschäftlicher Kontakt
->bloßer
„sozialer Kontakt" nicht ausreichend ->Kaufabsicht nötig
- Pflichtverletzung
Treten Personen in geschäftlichen Kontakt, haben die gewisse Obhuts- und
Sorgfaltspflichten sowie Mitteilungs- / Offenbarungs- und
Aufklärungspflichten, sofern die Bedeutung eines Umstandes für die andere
Seite erkenntlich ist
- Verschulden muß Vorliegen
->§276 BGB ->Vorsatz oder Fahrlässigkeit
- Schaden muß entstanden sein
Rechtsfolgen:
- Schadensersatzanspruch
- Ersatzpflichtiger ist derjenige, der Vertragspartner (Verkäufer)
werden sollte oder ein Dritter (Makler, Vertreter), der am Vertrag
mitgewirkt hat und:
- Großes wirtschaftliches Eigeninteresse am Abschluss hat
(Provision..) oder
- In besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen hat
|