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Widerrufsrechte & cic Drucken
Recht - Schuldrecht

1      Rücktritts-/ Rückgabe und Widerrufsrechte

In der Regel erfolgt ein Verweis auf §355:

  • Man ist an eine Willenserklärung nicht gebunden, wenn fristgerecht widerrufen wurde
  • Schriftliche Absendung innerhalb von zwei Wochen genügt
  • Frist beginnt mit Belehrung über den Widerruf

 Rechte nach §355 treten ein, bei:

  • Verbraucherkreditverträgen
  • Freizeitveranstaltungen (Kaffeefahrten); Verkäufe / Verhandlungen am Arbeitsplatz bzw. der Privatwohnung sowie an öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen und in Verkehrsmitteln
  • Distanzgeschäfte mit der Ausnahme von Bankgeschäften 

Als Freizeitveranstaltung gilt dabei eine Veranstaltung, bei der kein Preisvergleich möglich ist, Kaufzwang herrscht, moralische Verpflichtung zum Kauf entsteht, sozialer Zwang ausgeübt wird oder der Käufer einfach überrumpelt wird.

2      Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo=cic, §311 BGB)

Betrifft Pflichtverletzungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses.

 

Beispiel:

Man beginnt Verhandlungen über einen Autokauf bei einem PKW-Händler. Dabei wird vorab eine Probefahrt ausgemacht. Während dieser Fahrt bleibt der Wagen stehen. Der Kunde muß mit dem Taxi zurückfahren und verlangt nun Ersatz der Kosten, trotzdem, dass kein Vertrag bisher geschlossen wurde.

 

Voraussetzungen:

  1. Vertragsverhandlungen / Vertragsanbahnung ->geschäftlicher Kontakt
    ->bloßer „sozialer Kontakt" nicht ausreichend ->Kaufabsicht nötig
  2. Pflichtverletzung
    Treten Personen in geschäftlichen Kontakt, haben die gewisse Obhuts- und Sorgfaltspflichten sowie Mitteilungs- / Offenbarungs- und Aufklärungspflichten, sofern die Bedeutung eines Umstandes für die andere Seite erkenntlich ist
  3. Verschulden muß Vorliegen
    ->§276 BGB ->Vorsatz oder Fahrlässigkeit
  4. Schaden muß entstanden sein

 

Rechtsfolgen:

  • Schadensersatzanspruch
  • Ersatzpflichtiger ist derjenige, der Vertragspartner (Verkäufer) werden sollte oder ein Dritter (Makler, Vertreter), der am Vertrag mitgewirkt hat und:
    • Großes wirtschaftliches Eigeninteresse am Abschluss hat (Provision..) oder
    • In besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen hat
 
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