|
Grundbegriffe Schuldrecht |
|
|
Recht -
Schuldrecht
|
1
Das
Abstraktionsprinzip
Unterscheidung zwischen Verpflichtungs-
und Verfügungsgeschäft.
Z.B. Verkauf eines Computers.
Verpflichtungsgeschäft = Zahlung des
Kaufpreises ->noch keine Regelung über das Verfahren
mit der Sache selbst
Verfügungsgeschäft
= Wer ist der Eigentümer des Computers
Ist der Computer
bereits übergeben, ist der Käufer bereits der Eigentümer. Der Verkäufer kann
zwar die Zahlung des Kaufpreises verlangen, jedoch ist er nicht mehr
Eigentümer. Die Übertragung des Eigentums muß er erst rechtlich durchsetzen.
2
Schuldrecht (ab §241
BGB)
- Allgemeiner Teil (ab §241 BGB)
- Besonderer Teil (ab §433 BGB)
- U.a. Vertragsarten (Kaufvertrag, Mietvertrag...)
3
Grundbegriffe des
Schuldrechts
Schuldrechtliche Verhältnisse können in jeder
Abteilung des Unternehmens vorkommen, z.B. beim Kauf von Waren, Anmietung von
Gebäuden u.s.w.
- Schuldrecht enthält wesentliche Regelungen für den auf Bedarf
gerichteten geschäftlichen Verkehr
- Vertragstypen für Herstellung und Austausch von Vermögensgütern
werden standardisiert
- Regelung der Wirtschaftsprozesse
- Ausgleich ungerechtfertigter Vermögensverschiebungen und
Schadensersatz
3.1
Begriff und
Abgrenzung des Schuldverhältnisses (§241):
- Rechtsverhältnis Kraft dessen, dass eine Person (Gläubiger) von
einer anderer (Schuldner) etwas verlangen kann.
- Der Gläubiger hat einen Anspruch / eine Forderung
- Der Schuldner hat eine Verbindlichkeit
3.2
Abgrenzung zum
Gefälligkeitsverhältnis:
- Wirtschaftliche Bedeutung
- Keine festen Vorgaben (Ort, Zeit)
- Keine gegenseitigen Verpflichtungen oder Interessen
- Gefälligkeit durch mangelnden Rechtsbindungswillen gekennzeichnet
- Durch sehr geringe oder keine Vergütung der Leistung
- Durch Unregelmäßigkeit
3.3
Leistungspflichten
- Ergeben sich aus Inhalt des Schuldverhältnisses
- Primäre Leistungspflicht: Ergibt sich direkt aus dem
Schuldverhältnis
- Sekundäre Leistungspflicht: Ergibt sich bei Leistungsstörungen der
primären Leistungspflicht (Schadensersatz, Verzögerung,...)
|