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Seite 3 von 3 Definition: A und B sind zufällige Ereignisse mit P(A)>0. Es gilt:  Interpretation: P(B/A) ist die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von B unter der Bedingung, dass A bereits gegeben ist. z.B.: A=Kreditzusage; B=Sicherheiten vorhanden P(A/B) = Wahrscheinlichkeit einer Kreditzusage, wenn Sicherheiten vorhanden sind. Ergibt sich durch Umstellung der bedingten Wahrscheinlichkeit. Die Voraussetzungen sind identisch.   Beispiel: A1..A3 sind Altersgruppenanteile der Kundschaft, für die jeweils P(B/Ai) als Kundenzufriedenheit der jeweiligen Altersgruppe gegeben ist. P(B) ist dann die Gesamtzufriedenheit der Kundschaft, die nach dem Multiplikationssatz ermittelt wird. Voraussetzungen entsprechen denen der totalen Wahrscheinlichkeit.  A und B sind zufällige Ereignisse mit P(A)>0 und P(B)>0. A und B sind stochastisch unabhängig, wenn gilt: P(B/A)=P(B) bzw. P(A/B)=P(A) d.h. die bedingte Wahrscheinlichkeit ist bei stochastisch unabhängigen Ereignissen gleich der unbedingten Wahrscheinlichkeit. Folgerung aus der Definition: 
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