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Bankjahresabschluss 3 Drucken
Buchführung / Bilanzierung - Bankjahresabschluss

1 Jahresabschluß und Bilanz

  • Für die Gliederung des Bankjahresabschlusses gibt es gesonderte Formblätter, die in der Rechnungslegungsverordnung verankert sind
  • Jahresabschluß besteht aus:
    • Bilanz (§264 HGB) ->Aufbau lt. Formblatt 1 RechKredV
    • GuV (§264 HGB) ->Formblatt 1 und 2 RechKredV
    • Lagebericht (§289)
    • Anhang (§264; §§284ff)
  • Der Bankjahresabschluß ist grundsätzlich (unabhängig von Größe / Rechtsform) innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende zu erstellen
  • Gliederungskriterien der Bankbilanz:
    • Aktivseite umgekehrt zur Industriebilanz ->höchste Liquidität oben, da Liquidität wichtiger Produktionsfaktor der Banken
    • Fristigkeitsordnung auf der Passivseite ->kurzfristig steht oben
    • Gliederung nach Gläubiger- und Schuldnergruppen (öffentlich vs. Privat und Banken vs. Nichtbanken) ->Grund: unterschiedliche Risiken
    • Keine Unterteilung nach Anlage und Umlaufvermögen
    • Besicherte / abgesicherte Positionen werden zumeist in der Bilanz deutlich gemacht

1.1 Aktiva der Bankbilanz

Die Aktivseite der Bankbilanz:

Position

Bedeutung

1. Barreserve

a) Kassenbestand

b) Guthaben bei der Zentralbank

Auflistung der liquiden Mittel

Kassenbestand = gesetzl. Zahlungsmittel inkl. Sorten (keine Gold- und Silbermünzen ->sonstige Vermögensgegenstände)

Zentralbankguthaben werden hier nur bei täglicher Fälligkeit ausgewiesen

2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind

a) Schatzwechsel / unverzinsl. Wechsel

b) Wechsel

Refinanzierungsfähige Titel bei der Bundesbank, die unter Abzug des Diskonts durch die Bank angekauft worden sind
->bei Weiterverkauf der Wechsel werden diese unter Eventualverbindlichkeiten bilanziert, die die Bank im Rahmen der Indossamentenkette mithaftet

3. Forderungen an Kreditinstitute

a) täglich fällig

b) andere Forderungen

Forderungen des Kreditinstitut an inländische und ausländische Banken, die aus dem bankgeschäft resultieren (sonst ->sonstige Vermögensgegenstände / Forderung gg. Kd)

4. Forderungen an Kunden

davon grundpfandrechtlich besichert
davon Kommunalkredite

Forderungen ggü. Nichtbanken, z.B. Kredite
->Ausnahme: Wechsel, börsenfähige Wertpapiere

5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

a) Geldmarktpapiere

aa) von öffentl. Emittenten

ab) andere Emittenten

b) Anleihen und Schuldverschreibungen

ba) von öffentlichen Emittenten
davon bei der Bundes- bank beleihbar

bb) andere Emittenten

c) eigene Schuldverschreibungen

Inhaberschuldverschreibungen, Schatzwechsel, Wechsel, Geldmarktpapiere, Zinsscheine, Asset Backed Securities, Zero-Bonds, Floating Rate Notes (sofern an bestimmten Basiszins gekoppelt)

6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Alle von der Bank gehaltenen Aktien, Optionen, Investment-scheine, Genussscheine,..., die nicht vom eigenen Unternehmen sind, und die nicht einen Anteil von mindestens 20% des gezeichneten Kapitals des Emittenten ausmachen (->sonst. Ausweis unter Beteiligungen)

7. Beteiligungen
davon an Kreditinstituten
davon an Finanzdienstleistern

Anteile von mehr als 20% an anderen Unternehmen

8. Anteile an verbundenen Unternehmen

Aktive Unternehmensbeziehungen nach §271 II (zwingend ab einer Beteiligung von >50%

9. Treuhandvermögen
davon Treuhandkredite

Vermögen, das das Kreditinstitut im eigenen Namen für fremde Rechnung hält ->betragsmäßig gleich den Treuhandverbindlichkeiten

10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand

->resultierende Forderungen ggü. der öffentlichen Hand aus der Abwertung von Forderungen bei Währungsumstellung 1990 in Ostdeutschland (bis 2002 auch aus der Währungsreform 1948)

11. immaterielle Anlagewerte

Gegenstände des AV gemäß §340e I

  • Schutzrechte, Lizenzen, Software,...
  • Firmenwert
  • Anzahlungen auf immaterielles Anlagevermögen

12. Sachanlagen

 

13. Ausstehende Einlagen auf das GK

§272 I

14. Eigene Aktien oder Anteile

Aktien, die das Kreditinstitut von sich selbst hält, z.B. für Abfindungen von Aktionären bei Unternehmenserwerb oder Belegschaftsaktien ->max. 10% des Grundkapitals

15. sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen (z.B. aus Steuerrückerstattungen); Goldmünzen; Barren; Gedenkmünzen; Schecks; Coupons

Steuerabgrenzung

Für den Fall latenter Steuern nach §250 I und III

16. RAP

Ausweis der ARA-Posten

17. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

Bei Überschuldung

1.2 Passiva der Bankbilanz

Die Passivseite der Bankbilanz:

Position

Bedeutung

1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten

a) täglich fällig

b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Alle nicht verbrieften Verbindlichkeiten, sowie verbriefte Wertpapiere, die auf den Namen ausgestellt werden (keine Inhaberpapiere)

2. Verbindlichkeiten ggü. Kunden

a) Spareinlagen

aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von 3 Monaten

ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten

b) andere Verbindlichkeiten

ba) täglich fällig

bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist

Andere Verbindlichkeiten = Namenspapiere, KK-Guthaben
->keine verbrieften Inhaberverbindlichkeiten

3. Verbriefte Verbindlichkeiten

a) begebene Schuldverschreibungen

b) andere verbriefte Verbindlichkeiten

Inhaberpapiere, die von der Bank begeben worden sind

Andere verbriefte Verbindlichkeiten = Geldmarktpapiere

4. Treuhandverbindlichkeiten
davon Treuhandkredite

Betragsmäßig gleich den Treuhandforderungen; Verbindlichkeiten, die im eigenen Namen aber für fremde Rechnung vom Kreditinstitut eingegangen werden

5. sonstige Verbindlichkeiten

Alles, was nirgendwo sonst reinpasst

6. RAP

PRA-Posten

7. Rückstellungen

a) Rückstellungen für Pensionen oder ähnliches

b) Steuerrückstellungen

c) Andere Rückstellungen

Ungewisse Verbindlichkeiten in Bezug auf Höhe, Fälligkeit und Eintritt

Andere Rückstellungen = Abschlussvergütungen, unrealisierte Verluste aus Termingeschäften, drohende Inanspruchnahmen aus Wechselindossamenten, Bürgschaften,...

8. Sonderposten mit Rücklageanteil

->§273 HGB

9. Nachrangige Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt im Falle der Insolvenz ->gehen daher in eine erweiterte EK-Definition ein und sind gesondert auszuweisen

10. Genussrechtskapital
davon mit Fälligkeit < 2 Jahren

->auch Bestandteil der erweiterten EK-Definition

11. Fonds für allgemeine Bankrisiken

Sonderposten nach §340g zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken

Max 4% bestimmter Anlagewerte dürfen hierhinein abgeschrieben werden ->Vorsichtsgedanke

Die Position ist Bestandteil der Kernkapitaldefinition (EK)

12. Eigenkapital (EK)

a) gezeichnetes Kapital

b) Kapitalrücklage

c) Gewinnrücklagen

ca. Gesetzliche Rücklage

cb. Rücklage für eigene Anteile

cc. Satzungsmäßige Rücklagen

cd. Andere Gewinnrücklagen

d) Bilanzgewinn / Verlust

Gezeichnetes Kapital = Nennbetrag * Aktienzahl

Kapitalrücklage = Agio des GK bei Emission

Gewinnrücklagen = thesaurierte Gewinne

Gesetzliche Rücklage = 5% des Jahresüberschusses, bis sie 10% des Grundkapitals / gezeichneten Kapitals erreicht

->unter der Bilanz werden auf der Passivseite noch Eventualverbindlichkeiten (Avale, Bürgschaften abzgl. der dafür gebildeten Rückstellungen) und andere Verpflichtungen (z.B. Platzierungsverpflichtungen, Übernahmeverpflichtungen, Pensionsgeschäfte) ausgewiesen

 

1.3 Die GuV

Die GuV bei Banken

  1. Zinserträge
    1. Kredit- und Geldmarktgeschäfte
    2. Festverzinsliche Wertpapiere und Schuldbuchforderungen
  2. Zinsaufwendungen
  3. Laufende Erträge aus
    1. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
    2. Beteiligungen
    3. Anteile aus verbundenen Unternehmen
  4. Erträge aus Gewinngemeinschaften; Gewinnabführungs- oder Teilabführungsverträgen
  5. Provisionserträge
  6. Provisionsaufwendungen
  7. Nettoertrag oder Nettoaufwand aus Finanzgeschäften
  8. sonstige betriebliche Erträge
  9. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
  10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
    1. Personalaufwand
      1. aa. Löhne und Gehälter
      2. ab. Sozialabgaben, Altersvorsorgeaufwendungen
    1. Andere Verwaltungsaufwendungen
  1. Abschreibungen auf immaterielle Analgenwerte und Sachanlagen
  2. sonstige betriebliche Aufwendungen
  3. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
  4. Erträge aus Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie der Auflösung von Rückstellungen aus dem Kreditgeschäft
  5. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen und Wertpapiere des AV
  6. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen und verbundenen Unternehmen sowie Wertpapiere des AV
  7. Aufwendungen aus Verlustübernahme
  8. Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil
  9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
  10. Außerordentliche Erträge
  11. Außerordentliche Aufwendungen
  12. Außerordentliches Ergebnis
  13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  14. sonstige Steuern, sofern nicht unter 12. aufgeführt
  15. Erträge aus Verlustübernahme
  16. Abgeführte Gewinne aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
  17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
  18. Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  19. Entnahmen aus der Kapitalrücklage
  20. Entnahmen aus der Gewinnrücklage
    1. Aus der gesetzlichen
    2. Aus der Rücklage für eigene Anteile
    3. Aus den satzungsmäßigen
    4. Aus den anderen Gewinnrücklagen
  21. Entnahmen aus Genussrechtskapital
  22. Einstellungen in Gewinnrücklagen
    1. Aus der gesetzlichen
    2. Aus der Rücklage für eigene Anteile
    3. Aus den satzungsmäßigen
    4. Aus den anderen Gewinnrücklagen
  23. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
  24. Bilanzgewinn / Bilanzverlust
  • Gliederung nach den Erfolgsarten
  • Bruttoausweis ist Pflicht, d.h. keine Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen ->Ausnahmen:
    • Ergebnis aus Finanzgeschäften (Pos.7) ->umfaßt Eigenhandel
    • Pos. 15 und 16 können saldiert ausgewiesen werden
    • Bewertungsergebnis aus Kreditgeschäft mit dem Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
  • Zinserträge resultieren aus den Pos. 1-5 der Aktivseite
  • Zinsaufwendungen resultieren aus den Pos. 1-3 und 9 der Passivseite
  • Laufende Erträge umfassen keine Kursgewinne
  • Sonstige betriebliche Erträge = Anlageverkäufe, Leasinggeschäfte, Wertausholungen ->keine außerordentlichen Erträge, d.h. außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen = Verluste aus Anlagenabgang, bankfremde Aufwendungen, Fehlbeträge
  • Quellen von Abschreibungen / Zuschreibungen und Wertberichtigungen:
    • Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
    • Einzel- / Pauschalwertberichtigungen
    • Erträge aus abgeschriebenen Forderungen
    • Auflösung / Bildung von Rückstellungen
    • Kursentwicklung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve
    • Entwicklung der Vorsorgereserve nach §340f Abs. 1 HGB

Schwerpunkte der GuV

  • Zinsgeschäft
  • Provisionsgeschäft (Wertpapiere, Auslandsgeschäft)
  • Verwaltungsaufwand
  • Sonstige: Eigengeschäft

1.4 Lagebericht im Jahresabschluß einer Bank (§289 HGB)

  • Darstellung des Geschäftsverlaufes
  • Lage der Gesamtwirtschaft
    • Konjunktur ->wichtig für Kreditgeschäft und Risiko
    • Kapitalmarkt ->Zinsen und Wechselkurse
  • Lage des Unternehmens in diesem Umfeld
  • Enthält wichtige Angaben über Umstände, die zwischen Ablauf des Geschäftsjahres und der Erstellung des Jahresabschlusses eingetreten sind
  • Ausblick in die Zukunft (ca. 6-9 Monate)
    • Geplante Investitionen ->strategische Maßnahmen
    • Künftige Geschäftsentwicklung in Bezug auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
    • Risikobericht
    • Besondere Maßnahmen (z.B. Duallisting)
  • Der Geschäftsbericht wird auch zunehmend zum Marketinginstrument entwickelt, so dass sich im Lagebericht oft auch eine Darstellung der Geschäftsstrategie / ~philosophie befindet

Lohnt sich ein Duallisting (Börsennotierung inländischer Firmen im Ausland)?

Vorteile

Nachteile

  • Kapitalbeschaffung auf größeren Märkten
  • Breitere Aktionärsstruktur
  • Prestige und Bekanntheitsgrad steigen
  • Nähe zum Markt
  • Eigene Aktien können als Akquisitionswährung dienen
  • Affinität zum Land
  • Zugang zu institutionellen und privaten Anlegern im Ausland
  • Umsetzung der Unternehmensstrategie (z.B. Global Player)
  • Kostenaufwand (einmalig und laufend)
  • Mehr Aufwand durch Rechnungslegungsumstellung auf IAS / US-GAAP
  • Bessere Vergleichbarkeit mit der internationalen Konkurrenz (Druck!)
  • (U.U. Arbitragemöglichkeit)

1.5 Anhang (§§9,34-36 RechKredV)

  • Für Banken gilt die Besonderheit, das die keine Angaben über die Bildung / Auflösung von Vorsorgereserven nach §340f machen müssen ->diese Regelung dient der Bildung stiller Reserven
  • Bewertungs- / Abschreibungsmethoden müssen bei Banken nicht angegeben werden
  • Weitere Angaben:
    • Bezüge der Geschäftsführung , des Aufsichtsrates, des Beirates einschließlich ehemaliger Mitglieder
    • Geschäftsführungsmitglieder und Aufsichtsratsmitlieder inkl. ausgeübtem Beruf
    • Bei Tochergesellschaften: Angabe des Mutterinstitutes, dass den Konzernabschluß aufstellt
    • Restlaufzeiten der Bilanzpositionen (Forderungen und Verbindlichkeiten)
    • Informationen zu nachrangigen Verbindlichkeiten
    • Organkredite
    • Leasinggeschäfte
    • Darstellung der Fremdwährungspositionen
    • Von der Bank gestellte Sicherheiten
    • Offene Terminkontrakte
    • Geographische Ertragsgliederung
 
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