- Für die Gliederung des Bankjahresabschlusses gibt es gesonderte Formblätter, die in der Rechnungslegungsverordnung verankert sind
- Jahresabschluß besteht aus:
- Bilanz (§264 HGB) ->Aufbau lt. Formblatt 1 RechKredV
- GuV (§264 HGB) ->Formblatt 1 und 2 RechKredV
- Lagebericht (§289)
- Anhang (§264; §§284ff)
- Der Bankjahresabschluß ist grundsätzlich (unabhängig von Größe / Rechtsform) innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsjahresende zu erstellen
- Gliederungskriterien der Bankbilanz:
- Aktivseite umgekehrt zur Industriebilanz ->höchste Liquidität oben, da Liquidität wichtiger Produktionsfaktor der Banken
- Fristigkeitsordnung auf der Passivseite ->kurzfristig steht oben
- Gliederung nach Gläubiger- und Schuldnergruppen (öffentlich vs. Privat und Banken vs. Nichtbanken) ->Grund: unterschiedliche Risiken
- Keine Unterteilung nach Anlage und Umlaufvermögen
- Besicherte / abgesicherte Positionen werden zumeist in der Bilanz deutlich gemacht
| Die Aktivseite der Bankbilanz: | | Position | Bedeutung | | 1. Barreserve a) Kassenbestand b) Guthaben bei der Zentralbank | Auflistung der liquiden Mittel Kassenbestand = gesetzl. Zahlungsmittel inkl. Sorten (keine Gold- und Silbermünzen ->sonstige Vermögensgegenstände) Zentralbankguthaben werden hier nur bei täglicher Fälligkeit ausgewiesen | | 2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel die zur Refinanzierung bei Zentralbanken zugelassen sind a) Schatzwechsel / unverzinsl. Wechsel b) Wechsel | Refinanzierungsfähige Titel bei der Bundesbank, die unter Abzug des Diskonts durch die Bank angekauft worden sind ->bei Weiterverkauf der Wechsel werden diese unter Eventualverbindlichkeiten bilanziert, die die Bank im Rahmen der Indossamentenkette mithaftet | | 3. Forderungen an Kreditinstitute a) täglich fällig b) andere Forderungen | Forderungen des Kreditinstitut an inländische und ausländische Banken, die aus dem bankgeschäft resultieren (sonst ->sonstige Vermögensgegenstände / Forderung gg. Kd) | | 4. Forderungen an Kunden davon grundpfandrechtlich besichert davon Kommunalkredite | Forderungen ggü. Nichtbanken, z.B. Kredite ->Ausnahme: Wechsel, börsenfähige Wertpapiere | | 5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere a) Geldmarktpapiere aa) von öffentl. Emittenten ab) andere Emittenten
b) Anleihen und Schuldverschreibungen ba) von öffentlichen Emittenten davon bei der Bundes- bank beleihbar bb) andere Emittenten
c) eigene Schuldverschreibungen | Inhaberschuldverschreibungen, Schatzwechsel, Wechsel, Geldmarktpapiere, Zinsscheine, Asset Backed Securities, Zero-Bonds, Floating Rate Notes (sofern an bestimmten Basiszins gekoppelt) | | 6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere | Alle von der Bank gehaltenen Aktien, Optionen, Investment-scheine, Genussscheine,..., die nicht vom eigenen Unternehmen sind, und die nicht einen Anteil von mindestens 20% des gezeichneten Kapitals des Emittenten ausmachen (->sonst. Ausweis unter Beteiligungen) | | 7. Beteiligungen davon an Kreditinstituten davon an Finanzdienstleistern | Anteile von mehr als 20% an anderen Unternehmen | | 8. Anteile an verbundenen Unternehmen | Aktive Unternehmensbeziehungen nach §271 II (zwingend ab einer Beteiligung von >50% | | 9. Treuhandvermögen davon Treuhandkredite | Vermögen, das das Kreditinstitut im eigenen Namen für fremde Rechnung hält ->betragsmäßig gleich den Treuhandverbindlichkeiten | | 10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand | ->resultierende Forderungen ggü. der öffentlichen Hand aus der Abwertung von Forderungen bei Währungsumstellung 1990 in Ostdeutschland (bis 2002 auch aus der Währungsreform 1948) | | 11. immaterielle Anlagewerte | Gegenstände des AV gemäß §340e I - Schutzrechte, Lizenzen, Software,...
- Firmenwert
- Anzahlungen auf immaterielles Anlagevermögen
| | 12. Sachanlagen | | | 13. Ausstehende Einlagen auf das GK | §272 I | | 14. Eigene Aktien oder Anteile | Aktien, die das Kreditinstitut von sich selbst hält, z.B. für Abfindungen von Aktionären bei Unternehmenserwerb oder Belegschaftsaktien ->max. 10% des Grundkapitals | | 15. sonstige Vermögensgegenstände | Forderungen (z.B. aus Steuerrückerstattungen); Goldmünzen; Barren; Gedenkmünzen; Schecks; Coupons | | Steuerabgrenzung | Für den Fall latenter Steuern nach §250 I und III | | 16. RAP | Ausweis der ARA-Posten | | 17. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag | Bei Überschuldung | | Die Passivseite der Bankbilanz: | | Position | Bedeutung | | 1. Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten a) täglich fällig b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist | Alle nicht verbrieften Verbindlichkeiten, sowie verbriefte Wertpapiere, die auf den Namen ausgestellt werden (keine Inhaberpapiere) | | 2. Verbindlichkeiten ggü. Kunden a) Spareinlagen aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von 3 Monaten ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als 3 Monaten
b) andere Verbindlichkeiten ba) täglich fällig bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist
| Andere Verbindlichkeiten = Namenspapiere, KK-Guthaben ->keine verbrieften Inhaberverbindlichkeiten | | 3. Verbriefte Verbindlichkeiten a) begebene Schuldverschreibungen b) andere verbriefte Verbindlichkeiten | Inhaberpapiere, die von der Bank begeben worden sind Andere verbriefte Verbindlichkeiten = Geldmarktpapiere | | 4. Treuhandverbindlichkeiten davon Treuhandkredite | Betragsmäßig gleich den Treuhandforderungen; Verbindlichkeiten, die im eigenen Namen aber für fremde Rechnung vom Kreditinstitut eingegangen werden | | 5. sonstige Verbindlichkeiten | Alles, was nirgendwo sonst reinpasst | | 6. RAP | PRA-Posten | | 7. Rückstellungen a) Rückstellungen für Pensionen oder ähnliches b) Steuerrückstellungen c) Andere Rückstellungen | Ungewisse Verbindlichkeiten in Bezug auf Höhe, Fälligkeit und Eintritt Andere Rückstellungen = Abschlussvergütungen, unrealisierte Verluste aus Termingeschäften, drohende Inanspruchnahmen aus Wechselindossamenten, Bürgschaften,... | | 8. Sonderposten mit Rücklageanteil | ->§273 HGB | | 9. Nachrangige Verbindlichkeiten | Verbindlichkeiten mit Rangrücktritt im Falle der Insolvenz ->gehen daher in eine erweiterte EK-Definition ein und sind gesondert auszuweisen | | 10. Genussrechtskapital davon mit Fälligkeit < 2 Jahren | ->auch Bestandteil der erweiterten EK-Definition | | 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken | Sonderposten nach §340g zur Sicherung gegen allgemeine Bankrisiken Max 4% bestimmter Anlagewerte dürfen hierhinein abgeschrieben werden ->Vorsichtsgedanke Die Position ist Bestandteil der Kernkapitaldefinition (EK) | | 12. Eigenkapital (EK) a) gezeichnetes Kapital b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen ca. Gesetzliche Rücklage cb. Rücklage für eigene Anteile cc. Satzungsmäßige Rücklagen cd. Andere Gewinnrücklagen d) Bilanzgewinn / Verlust | Gezeichnetes Kapital = Nennbetrag * Aktienzahl Kapitalrücklage = Agio des GK bei Emission Gewinnrücklagen = thesaurierte Gewinne Gesetzliche Rücklage = 5% des Jahresüberschusses, bis sie 10% des Grundkapitals / gezeichneten Kapitals erreicht | ->unter der Bilanz werden auf der Passivseite noch Eventualverbindlichkeiten (Avale, Bürgschaften abzgl. der dafür gebildeten Rückstellungen) und andere Verpflichtungen (z.B. Platzierungsverpflichtungen, Übernahmeverpflichtungen, Pensionsgeschäfte) ausgewiesen | Die GuV bei Banken | - Zinserträge
- Kredit- und Geldmarktgeschäfte
- Festverzinsliche Wertpapiere und Schuldbuchforderungen
- Zinsaufwendungen
- Laufende Erträge aus
- Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
- Beteiligungen
- Anteile aus verbundenen Unternehmen
- Erträge aus Gewinngemeinschaften; Gewinnabführungs- oder Teilabführungsverträgen
- Provisionserträge
- Provisionsaufwendungen
- Nettoertrag oder Nettoaufwand aus Finanzgeschäften
- sonstige betriebliche Erträge
- Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
- Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
- Personalaufwand
- aa. Löhne und Gehälter
- ab. Sozialabgaben, Altersvorsorgeaufwendungen
- Andere Verwaltungsaufwendungen
- Abschreibungen auf immaterielle Analgenwerte und Sachanlagen
- sonstige betriebliche Aufwendungen
- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und Wertpapiere sowie Zuführung zu Rückstellungen im Kreditgeschäft
- Erträge aus Zuschreibung zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie der Auflösung von Rückstellungen aus dem Kreditgeschäft
- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen und Wertpapiere des AV
- Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen und verbundenen Unternehmen sowie Wertpapiere des AV
- Aufwendungen aus Verlustübernahme
- Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil
- Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
- Außerordentliche Erträge
- Außerordentliche Aufwendungen
- Außerordentliches Ergebnis
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
- sonstige Steuern, sofern nicht unter 12. aufgeführt
- Erträge aus Verlustübernahme
- Abgeführte Gewinne aufgrund von Gewinnabführungsverträgen
- Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
- Gewinnvortrag / Verlustvortrag aus dem Vorjahr
- Entnahmen aus der Kapitalrücklage
- Entnahmen aus der Gewinnrücklage
- Aus der gesetzlichen
- Aus der Rücklage für eigene Anteile
- Aus den satzungsmäßigen
- Aus den anderen Gewinnrücklagen
- Entnahmen aus Genussrechtskapital
- Einstellungen in Gewinnrücklagen
- Aus der gesetzlichen
- Aus der Rücklage für eigene Anteile
- Aus den satzungsmäßigen
- Aus den anderen Gewinnrücklagen
- Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
- Bilanzgewinn / Bilanzverlust
| - Gliederung nach den Erfolgsarten
- Bruttoausweis ist Pflicht, d.h. keine Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen ->Ausnahmen:
- Ergebnis aus Finanzgeschäften (Pos.7) ->umfaßt Eigenhandel
- Pos. 15 und 16 können saldiert ausgewiesen werden
- Bewertungsergebnis aus Kreditgeschäft mit dem Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve
- Zinserträge resultieren aus den Pos. 1-5 der Aktivseite
- Zinsaufwendungen resultieren aus den Pos. 1-3 und 9 der Passivseite
- Laufende Erträge umfassen keine Kursgewinne
- Sonstige betriebliche Erträge = Anlageverkäufe, Leasinggeschäfte, Wertausholungen ->keine außerordentlichen Erträge, d.h. außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
- Sonstige betriebliche Aufwendungen = Verluste aus Anlagenabgang, bankfremde Aufwendungen, Fehlbeträge
- Quellen von Abschreibungen / Zuschreibungen und Wertberichtigungen:
- Forderungen an Kreditinstitute und Kunden
- Einzel- / Pauschalwertberichtigungen
- Erträge aus abgeschriebenen Forderungen
- Auflösung / Bildung von Rückstellungen
- Kursentwicklung der Wertpapiere der Liquiditätsreserve
- Entwicklung der Vorsorgereserve nach §340f Abs. 1 HGB
| Schwerpunkte der GuV - Zinsgeschäft
- Provisionsgeschäft (Wertpapiere, Auslandsgeschäft)
- Verwaltungsaufwand
- Sonstige: Eigengeschäft
- Darstellung des Geschäftsverlaufes
- Lage der Gesamtwirtschaft
- Konjunktur ->wichtig für Kreditgeschäft und Risiko
- Kapitalmarkt ->Zinsen und Wechselkurse
- Lage des Unternehmens in diesem Umfeld
- Enthält wichtige Angaben über Umstände, die zwischen Ablauf des Geschäftsjahres und der Erstellung des Jahresabschlusses eingetreten sind
- Ausblick in die Zukunft (ca. 6-9 Monate)
- Geplante Investitionen ->strategische Maßnahmen
- Künftige Geschäftsentwicklung in Bezug auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Risikobericht
- Besondere Maßnahmen (z.B. Duallisting)
- Der Geschäftsbericht wird auch zunehmend zum Marketinginstrument entwickelt, so dass sich im Lagebericht oft auch eine Darstellung der Geschäftsstrategie / ~philosophie befindet
| Lohnt sich ein Duallisting (Börsennotierung inländischer Firmen im Ausland)? | | Vorteile | Nachteile | - Kapitalbeschaffung auf größeren Märkten
- Breitere Aktionärsstruktur
- Prestige und Bekanntheitsgrad steigen
- Nähe zum Markt
- Eigene Aktien können als Akquisitionswährung dienen
- Affinität zum Land
- Zugang zu institutionellen und privaten Anlegern im Ausland
- Umsetzung der Unternehmensstrategie (z.B. Global Player)
| - Kostenaufwand (einmalig und laufend)
- Mehr Aufwand durch Rechnungslegungsumstellung auf IAS / US-GAAP
- Bessere Vergleichbarkeit mit der internationalen Konkurrenz (Druck!)
- (U.U. Arbitragemöglichkeit)
| - Für Banken gilt die Besonderheit, das die keine Angaben über die Bildung / Auflösung von Vorsorgereserven nach §340f machen müssen ->diese Regelung dient der Bildung stiller Reserven
- Bewertungs- / Abschreibungsmethoden müssen bei Banken nicht angegeben werden
- Weitere Angaben:
- Bezüge der Geschäftsführung , des Aufsichtsrates, des Beirates einschließlich ehemaliger Mitglieder
- Geschäftsführungsmitglieder und Aufsichtsratsmitlieder inkl. ausgeübtem Beruf
- Bei Tochergesellschaften: Angabe des Mutterinstitutes, dass den Konzernabschluß aufstellt
- Restlaufzeiten der Bilanzpositionen (Forderungen und Verbindlichkeiten)
- Informationen zu nachrangigen Verbindlichkeiten
- Organkredite
- Leasinggeschäfte
- Darstellung der Fremdwährungspositionen
- Von der Bank gestellte Sicherheiten
- Offene Terminkontrakte
- Geographische Ertragsgliederung
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