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Buchführung / Bilanzierung -
Bankjahresabschluss
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- Die Bilanz- & GuV-Gliederung der Industriebetriebe ist nicht geeignet, die Ertrags- und Finanzsituation einer Bank angemessen wiederzugeben, da in der Bank dem Geld als Produktionsfaktor und Absatzprodukt eine höhere Bedeutung zukommt
- Kennzeichnend für die Bankbilanz sind die größeren Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven ggü. den Industriebetrieben
| Gesonderte Regelungen für Kreditinstitute | | Pro | Contra | - Stille Reserven werden nur in geringem Ausmaß genutzt
- Bewertungsspielräume glätten die Dividendenausschüttungen
- Banken sind in größerem Ausmaß der Zinspolitik der EZB ausgesetzt als Industrieunternehmen ->ca. 2/3 der Aufwendungen der Banken sind somit exogen beeinflusst
- Banken sind in höherem Ausmaß Bonitätsrisiken ausgesetzt
- Glättungsmöglichkeiten für den Gewinn sind notwendig um den Einlagengebern (Sparern) das Gefühl eine konstanten Ergebnisentwicklung und somit der Sicherheit zu geben
| - Z.T. fehlende Auskunfts- / Erläuterungspflichten im Vergleich zu Industrieunternehmen stehen im Widerspruch zur Forderung der Banken nach mehr Informationen von ihren Kreditkunden
- Die Möglichkeiten zur Bildung stiller Reserven im Bankjahresabschluß führen zu Verzerrungen und können vom tatsächlichen Ergebnisbild ablenken
->Managementfehler können gedeckt werden - Stille Reserven erschweren die Ermittlung des Wertes einer Bank
- Durch weniger Informationspflichten sinkt der Informationsgehalt des Bankjahresabschluß
| ->Grundsätzlich sind die Pro-Argumente jedoch kritisch zu hinterfragen, da sie so auch für andere Wirtschaftszweige gelten, für die keine Sonderregelungen existieren ->Die Bedeutung dieser Regelungen wird mit der Einführung internationaler Bilanzierungstandards immer weiter sinken. In diesen ist die Bildung stiller Reserven nicht mehr verankert |