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Das Unternehmen A wird zum 1. Oktober übernommen. Die Buchwerte zu diesem Tag sind der folgenden Bilanz zu entnehmen: | Aktiva | Bilanz zum 01.10. | Passiva | | Grund und Boden 150000,- Gebäude 210000,- BGA 80000,- Vorräte 220000,- | Eigenkapital 500000,- Verbindlichkeiten ggü. Banken 160000,- | | 660000,- | 660000,- |
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| Die Vorräte werden bis zum 31.12. komplett verkauft. Zusätzlich existieren folgende stille Reserven: - Grund und Boden 120000,-
- Gebäude 180000,- (Gebaut 1988, Restnutzungsdauer 25 Jahre)
- BGA 20000,- (Restnutzungsdauer 4 Jahre)
Folgende Beträge wurden gezahlt / übernommen durch den neuen Eigentümer: - Kaufpreis 900000,-
- Übernahme alter Verbindl. 160000,-
- Einkommenssteuer des Alteigentümer 20000,-
- Grunderwerbssteuer bebautes Grundstück, Gericht, Notar 30000,- zzgl. 800,- Ust.
- Der Kaufpreis von 900000,- wurde z.T. fremdfinanziert.
- Kreditbetrag: 850000,-
- Auszahlung: 800000,-
- Tilgung halbjährlich 50000,- erstmals im April des Folgejahres.
- Zinszahlung erfolgt monatlich nachschüssig.
Bilanzansätze zum 31.12.: - Grund und Boden + Gebäude:
- Anschaffungspreise (=Buchwert + stille Reserven)
- Grund und Boden = 150000+120000= 270000,-
- Gebäude = 210000 + 180000 = 390000,-
- Gesamtpreis = 270000 + 390000 = 660000,-
- Aufteilung der Grunderwerbssteuer von 30000 auf Grundstück und Gebäude:
- Grund und Boden =
 - Gebäude =

- Anschaffungskosten = Anschaffungspreis + Nebenkosten
- Grund und Boden = 270000 + 12279 = 282279,-
- Gebäude = 390000 + 17727 = 407727,-
- Abschreibung des Gebäudes (3% p.a. für 3 Monate = Oktober bis November):
- Restwert = 407727 – 3058 = 404669,-
- Abschreibungsgrundlage: §7 IV EStG
- Bilanzansatz zum 31.12.:
- Grund und Boden: 282279,-
- Gebäude: 404669,-
- BGA:
- Anschaffungskosten = Buchwert + stille Reserven = 80000+20000=100000,-
- Restnutzungsdauer 4 Jahre ->AfA 25% p.a.
- Da im 2. Halbjahr gekauft: ½*AfA (Vereinfachungsregel und 253 II)
- Bilanzansatz: 100000 – ½*25000 = 82500,-
- Vorräte:
- Anschaffungskosten = 220000,-
- Da alles verkauft ist zum 31.12.: Bilanzansatz = 0,-
- Firmenwert:
- Berechnung nach §255 IV:
- Firmenwert = Gegenleistung – Leistung
= (900000+160000+20000) – (660000+320000) =100000,-
- Firmenwert wird aktiviert mit 100000,-
- Abschreibung nach HGB: 25% jährlich, nicht zeitanteilig
- Restwert = 100000 – 25%v.100000 = 750000,-
- Bilanzansatz = 75000,-
- Disagifür den Kredit über 850000,-
- Nach HGB kann das Disagiauf die Kreditlaufzeit verteilt werden oder sofort als Auswand gebucht werden
- Nach Steuerrecht ist das Disagizu verteilen
- Bei Verteilung auf die Laufzeit ->ARA-Konto
- Die Tilgung wird nicht abgegrenzt, da sie keinen Aufwand darstellt
- Euro-Einführung ist ein reiner Transformationsprozeß und keine Währungsreform
- Keine Neubewertung
- Vertragskontinuität ->vorhandene Vertrage bleiben bestehen und werden lediglich auf Euro umgestellt
- Umstellungsaufwendungen der Unternehmen:
- Verkürzte Nutzungsdauer von Gütern, wenn nicht Eurofähig ->Sonderabschreibungen in der Bilanz
- Schulungsmaßnahmen
- Neuinvestitionen in eurokompatible Geräte
- Möglichkeiten der Verteilung des Aufwands:
- Bilanzierungshilfe nach §269 ist für Euroaufwendungen für alle Unternehmen zulässig
- Bildung von Aufwandsrückstellungen ist möglich -> ähnlich einer Großreparatur (Verbindlichkeitenrückstellung ist umstritten)
- Seit 1999 sind Jahresabschlüsse in Euro möglich ->ab 2002 Pflicht
- Buchführung konnte sowohl in Euro als auch in DM oder gemischt geführt werden bis 2001
- Alte Unternehmensergebnisse können anhand des heutigen Euro-Referenzkursen in Euro umgerechnet werden oder zum ECU-Kurs, der am jeweiligen Bilanzstichtag gegolten hat
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