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Grundlagen Buchführung 2-4 |
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Buchführung / Bilanzierung -
Grundlagen der Buchführung 2
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- Unterteilung der Wertpapiere in
- Dividendenpapiere ->Aktien und Investmentfonds
- Zinspapiere ->Anleihen, Bundesschatzbriefe
- Wertpapiergeschäfte werden in der Finanzbuchhaltung zugeordnet
- Mögliche Zuordnung:
- Anlagevermögen (AV)->langfristige Beteiligungen an anderen Firmen
- Umlaufvermögen (UV)->kurz- bis mittelfristige Anlage/ Liquiditätsreserve
- Anschaffungskosten = Kaufkurs* Stückzahl + Nebenkosten
- Buchung auf das Konto „Wepa des UV“
- Buchungssatz: Wepa des UV an Bank
- Ermittlung des Anschaffungspreis (Kaufkurs*Stückzahl + Nebenkosten)
- Ermittlung des Verkaufspreises (aktueller Kurs*Stückzahl –Nebenkosten)
- Positive Differenz wird auf das Ertragskonto „Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren“ gebucht
- negative Differenz wird auf das Aufwandskonto „Verlust durch den Abgang von Wertpapieren“ gebucht
- Buchungssatz bei Gewinn
- Bank (Verkaufspreis) an Wepa des UV (Anschaffungspreis) und Erträge aus dem Abgang von Wepa (Differenz Verkaufspreis und Anschaffungspreis)
- Buchungssatz bei Verlust
- Bank (Verkaufspreis) und Verluste durch den Abgang von Wepa (Differenz Verkaufspreis und Anschaffungspreis) an Wepa des UV (Anschaffungspreis)
- Bewertung nach dem Niederstwertprinzip, dass heißt, maximal mit den Anschaffungskosten
- Anschaffungskosten > Kurswert ->Kurswert geht in die Bilanz
- Anschaffungskosten < Kurswert ->Anschaffungskosten in die Bilanz
- Kurswert =Kurs + Nebenkosten/Provision
- Buchungssätze am 31.12.:
- SBK an Wertpapiere des UV
- Ist der Kurswert geringer als die Anschaffungskosten, muss abgeschrieben werden:
Abschreibungen auf Wertpapiere an Wertpapiere des Umlaufvermögen Verlust = Anschaffungskosten – (Kurswert+Nebenkosten)
- Grundsatz der Vorsicht:
- Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht bei der Bilanzierung berücksichtigt werden ->keine Erfolgswirksamkeit
- Nicht realisierte Verluste müssen dagegen bei der Bilanzierung berücksichtigt werden ->Erfolgswirksamkeit
- =Imparitätsprinzip (Ungleichprinzip)
- Steigt der Kurswert im neuen Jahr nach Abschreibung im alten Jahr:
- 2 Möglichkeiten:
- Bilanzansatz des Vorjahres kann beibehalten werden
Buchung: SBK an Wertpapiere des UV - Ansetzung des gestiegenen Kurswertes maximal bis zu den Anschaffungskosten ->Zuschreibung
Buchungen: SBK an Wertpapiere des UV Wertpapiere des UV an Erträge aus Zuführung von Wertpapieren
- Sind mit den Anschaffungskosten zu aktivieren
- Bewertung zum 31.12. analog zu Aktien
- Kauf:
- Anschaffungskosten = Kurswert + Nebenkosten
- Bankbelastung = Anschaffungskosten + Stückzinsen
- Buchungssatz:
- Wertpapiere des UV (Anschaffungskosten) und Zinsaufwendungen (Stückzinsen) an Bank (Bankbelastung)
- Verkauf:
- Erlös = Kurswert – Nebenkosten
- Bankgutschrift = Erlös + Stückzinsen
- Gewinn = Erlös - Anschaffungskosten
- Buchung bei Gewinn:
- Bank an Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren (Gewinn) und Wertpapiere des UV (Anschaffungskosten) und Zinserträge (Stückzinsen)
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