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Grundlagen Buchführung 2-3 |
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Buchführung / Bilanzierung -
Grundlagen der Buchführung 2
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- Am 31.12. Probeabschluß/ vorläufiger Abschluß
- Danach Überlegungen über steuerliche Verfahren, u.a. Abschreibungen
- Bewusste Beeinflussung des zu erstellenden Jahresabschluß durch die Ausnutzung legaler Freiräume ->Bilanzpolitik
- Aufdeckung von Fehlern
Aufbau: | Konten | Eröffnungs-bilanz | Umsatzbilanz | Summenbilanz | Saldenbilanz 1 | Umbuchungen | Salden- bilanz 2 | Schlußbilanz | GuV | | A | P | S | H | S | H | S | H | S | H | S | H | A | P | S | H | | Kto.- Name | Aktiv Anfangs- bestände | Passiv Anfangs- bestände | Soll- Umsätze im Jahr | Haben- Umsätze im Jahr | Aktiv- AB + Soll- Umsätze | Passiv- AB + Haben- Umsätze | Differenz zw. Soll und Haben auf der Seite mit dem größeren Wert | Vorbereitende Abschluss- buchungen am 31.12. | Salden- bilanz mit Umbuch- ungen Saldiert | Aufführung der Aktiv und Passivkonten der Saldenbilanz 2 | Aufführung der Aufwands- und Ertragskonten der Saldenbilanz 2 | | Aktiv- und Passiv- bzw. Soll- und Habensalden summiert unter jeder Spalte |
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| Verlust | Gewinn | Gewinn | Verlust |
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| - Gesellschafter haftet unbeschränkt
- Privatkonto als Unterkonto der Eigenkapitals (Abschluß über EK statt über SBK)
- Bei Gewinn Buchung am 31.12: GuV an EK
- Bei Verlust Buchung am 31.12.: EK an Guv
- Mehrere Gesellschafter
- Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter
- Es gibt für jeden Gesellschafter ein Kapital-Konto (EK-Konto)
- Es gibt für jeden Gesellschafter ein Privatkonto (Unterkonto seines Kapitalkontos)
- Gewinnverteilung:
- Vertraglich geregelt oder
- Gesetzlich:
- 4% Verzinsung auf die Einlage
- Restgewinn wird gleichmäßig nach Köpfen verteilt
Beispiel: OHG mit 3 Gesellschaftern A,B,C und einem Jahresgewinn von 50000: | Gesellschafter | Kapital 1.1. | 4% | Restgewinn | Gewinn-summe | Entnahmen | Einlagen | Kapital 31.12. | | A | 150000 | 6000 | 8000 | 14000 | 5000 | | 159000 | | B | 200000 | 8000 | 8000 | 16000 | | 5000 | 221000 | | C | 300000 | 12000 | 8000 | 20000 | 25000 | | 295000 | | Summen | 650000 | 26000 | 24000 | 50000 | 30000 | 5000 | 675000 | Buchungen des Gewinnes am Ende des Jahres: - Buchungen des Gewinns auf die Privatkonten der Gesellschafter
- GuV (50000)
an Privatkonto A (14000) Privatkonto B (16000) Privatkonto C (20000)
- Abschluß der Privatkonten (wo auch Einlagen und Entnahmen gebucht sind) über die Kapitalkonten
- Privatkonto A an Kapitalkonto A
- Privatkonto B an Kapitalkonto B
- Privatkonto C an Kapitalkonto C
- Abschluß der Kapitalkonten über SBK
->In der Bilanz stehen auf der Passivseite statt einem EK-Konto die drei Kapitalkonten der Gesellschafter - Komplementär ->unbeschränkte Haftung ->Vollhaftung
- Besitzt ein Privatkonto und ein Kapitalkonto
- Kommanditist ->beschränkte Haftung ->Teilhafter
- Besitzt kein Privatkonto, da Einlagen und Entnahmen nicht möglich
- Besitzt jedoch eigenes Kapitalkonto
- Gewinnverteilung:
- Vertraglich oder
- Gesetzlich:
- Verzinsung der Einlage mit 4%
- Restgewinn:
- Im angemessenen Verhältnis zur Einlage verteilt
- Berücksichtigung der Teil- bzw. Vollhaftung
- Berücksichtigung der Mitarbeit in der Firma
- Verteilung des Restgewinnes muß vertraglich geregelt sein
Beispiel: · KG mit 1 Kommanditist B und einem Komplementär A. · Jahresgewinn 240000 · Arbeitsleistung von A: 60000 (wird direkt vom Gewinn abgezogen) · Verzinsung der Einlage mit 4% · Restgewinn 3:1 zugunsten des Komplementär | Gesellschafter | Kapital am 1.1. | Arbeits-anteil | 4% | Restgewinn | Gesamt-gewinn | Privatentnahme | Kapital 31.12. | | A | 500000 | 60000 | 20000 | 114000 | 194000 | 80000 | 614000 | | B | 200000 | 0,- | 8000 | 38000 | 46000 | 0,- | 200000* | | Summe: | 700000 | 60000 | 28000 | 152000 | 240000 | 80000 | 814000 | *Einlage beim Kommanditisten bleibt konstant ->der Gewinn wird an ihn ausgeschüttet im Folgejahr Buchungen: - Buchung am 31.12.
- GuV (240000)
an Privatkonto A (194000) Verbindlichkeiten ggü Gesellschaftern (46000) - Verbindlichkeiten ggü Gesellschaftern ist ein passives Bestandskonto
- Abschluß des Privatkontos von A mit dem Kapitalkonto von A
- Abschluß des Kapitalkontos von A mit SBK
- In der Bilanz gibt es statt einem EK-Konto die Kapitalkonten von A und B
- Buchung im Folgejahr bei der Ausschüttung an den Kommanditisten:
- Verbindlichkeiten ggü Gesellschaftern (46000)
an Bank (46000)
- Die GmbH haftet mit dem Gesamtvermögen
- Jeder einzelne Gesellschafter haftet mit seiner Einlage
- Bei Kapitalgesellschaften gibt es das gezeichnete Kapital
- Bei der GmbH Stammkapital genannt
- Bei der AG Grundkapital genannt
- Fasst die Einlagen der Gesellschafter zusammen
- Ist konstant
- Zur Änderung der Höhe ist eine Satzungsänderung nötig
- Teile des Gewinns auf die Einlagen fließen in die Gewinnrücklagen, die dann das EK erhöhen
- Buchungen zum 31.12.
- GuV an Jahresüberschuß (passives Bestandskonto)
- Über die Gewinnverwendung wird erst im Folgejahr entschieden
- In der Bilanz stehen statt dem EK-Konten folgende Konten
- Stammkapital (Einlagen der Gesellschafter)
- Gewinnrücklagen (nicht ausgeschüttete/ thesaurierte Gewinne)
- Jahresüberschuß (Gewinn am Ende des Jahres, bevor eine Verwendung festgelegt ist)
- Buchung am 01.01. des Folgejahres
- Jahresüberschuß an Gewinnverwendung (passives Bestandskonto)
- Buchung nach Beschluß der Gesellschafterversammlung:
- Gewinnverwendung an Bank (ausgeschüttete Gewinne) und Gewinnrücklagen (thesaurierte Gewinne)
- Verwendungsmöglichkeiten:
- Vollständige Ausschüttung (Buchung an Gewinnrücklagen=0,-)
- Vollständige Thesaurierung (Buchung an Bank=0,-)
- Teilweise Ausschüttung und Thesaurierung
- Gezeichnetes Kapital ist hier Grundkapital und ebenfalls konstant
- Am Ende des Jahres:
- Verwendung des Gewinns steht schon zum Teil fest ->Jahresüberschuß ist demnach nicht mehr der gesamte Gewinn
- Ein Teil des Gewinnes wird bereits den Gewinnrücklagen zugeführt
- Vorgeschriebene gesetzliche Rücklage: 5% des Jahresüberschuß
- Andere Rücklagen
- In der Bilanz steht statt dem Jahresüberschuß das Konto Bilanzgewinn
- Bilanzgewinn= Gewinn der zur Ausschüttung vorgeschlagen wird
- Buchungen am 31.12.:
- GuV an Jahresüberschuß ->Gewinn lt. GuV
- Jahresüberschuß an Ergebnisverwendung ->Gewinn lt. GuV
- Ergebnisverwendung an gesetzliche Rücklagen (5% des Gewinns) und andere Rücklagen (je nach Unternehmen)
- Ergebnisverwendung an Bilanzgewinn ->Restgewinn
- Bilanzgewinn an SBK
- Buchung nach Beschluß über die Gewinnverwendung auf der Hauptversammlung:
- Bilanzgewinn an Bank (ausgeschütteter Betrag) und andere Rücklagen (falls so beschlossen)
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