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Grundlagen Buchführung 2-2 Drucken
Buchführung / Bilanzierung - Grundlagen der Buchführung 2
Beitragsinhalt
Grundlagen Buchführung 2-2
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1.1.5 Pauschalwertberichtigung (PwB)

  • allgemeines Ausfallrisiko bei einem großen Kundenstamm
  • 31.12. bestimmter Schätzwert (prozentual) vom Nettowert der Forderungen
  • max. 5% der Gesamtforderungen, sonst ist eine Begründung für das Finanzamt nötig
  • 1% der Forderungen kann nach HGB immer abgeschrieben werden
  • PwB ist eine indirekte Abschreibungsmethode im Gegensatz zur EwB
  • Das Forderungskonto (Forderungen aus Lieferung und Leistung) bleibt erhalten
  • Buchungssatz am Ende des Jahres:
    Zuführung zu PwB (Aufwandskonto) an PwB auf Forderungen (Passivkonto) ->gebucht wird der Nettobetrag
  • Buchsätze im Folgejahr:
    • Komplettabschreibung einer Forderung:
      ->Abschreibungen auf Forderungen und Ust an Forderungen aus LL
    • Teilabschreibung im Folgejahr:
      ->Bank an Forderungen aus LL
      ->Abschreibungen auf Forderungen (Ausfallbetrag netto) und Ust (16% vom Ausfallbetrag) an Forderungen aus LL
    • Am Ende des Jahres:
      • Ermittlung des PwB-Betrages für das Folgejahr (Prozentzahl mal Gesamtforderungen)
      • Vergleich zwischen ermittelten Betrag und dem Bestand aus „PwB auf Forderungen):
        • Bestand zu niedrig:
          Zuführung zu PwB an PwB auf Forderungen ->gebucht wird die Differenz
        • Bestand zu hoch:
          PwB auf Forderungen an Erträge aus Wertberichtigung auf Forderungen ->gebucht wird Differenzbetrag
      • Alternativ kann statt einer konstanten Abschreibungsquote eine Anpassung an den tatsächlichen Ausfall im alten Jahr erfolgen. Dementsprechend dann Erhöhung oder Verringerung des Bestandes auf PwB auf Forderungen
        Image

1.1.6 Gemischtes Wertberichtigungsverfahren

  • EwB für große Forderungen und
  • PwB für Restforderungen am 31.12. (netto)
    ->bei der PwB nicht die Zweifelhaften Forderungen der EwB mit einbeziehen



 
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