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Grundlagen Buchführung 2-2 Drucken
Buchführung / Bilanzierung - Grundlagen der Buchführung 2
Beitragsinhalt
Grundlagen Buchführung 2-2
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1.1.4 Bewertung von Forderungen am 31.12. (HGB §253)/ Einzelwertberichtigung (EwB)

  • Grund ist der Gläubigerschutz
  • Bei einigen Forderungen besteht ein gewisses Kredit-/ Ausfallrisiko
  • Spätestens zum 31.12. muß die Bonität der einzelnen Kunden geprüft werden
  • Einteilung der Forderungen:
    1. Einwandfreie Forderungen aus Lieferung und Leistung ->vollwertige Forderungen
    2. Zweifelhafte Forderungen ->Kunde ist in Zahlungsschwierigkeiten; Mahnungen bereits versendet; Insolvenzverfahren eröffnet)
    3. Uneinbringliche Forderungen ->es erfolgt keine Zahlung mehr ->Abschreibung und Umsatzsteuerkorrektur

1.1.4.1 Buchungssätze

  1. Bei Feststellung der Zahlungsschwierigkeiten:
    Zweifelhafte Forderungen an Forderungen aus Lieferung und Leistung
    ->Buchung der zweifelhaften Forderung (brutto)
  2. Falls Jahreswechsel kommt: Schätzung des zu erwartenden Betrags und Abschreibung des Rests (netto):
    Abschreibungen auf Forderungen an Zweifelhafte Forderungen
    ->Buchung des Netto-Ausfallbetrags
  3. Bei Teilrückzahlung
    1. des geschätzten Betrags
      Kasse/ Bank an Zweifelhafte Forderungen ->Rückzahlungsbetrag (brutto)
      Ust (für den Ausfallbetrag) an Zweifelhafte Forderungen
    2. weniger als geschätzter Betrag
      Kasse/ Bank an Zweifelhafte Forderungen ->Rückzahlungsbetrag (brutto)
      Ust (für den Ausfallbetrag) an Zweifelhafte Forderungen
      Forderungsverluste
      an zweifelhafte Forderungen (Differenz zwischen Schätzbetrag und tatsächlichem Ausfallbetrag)
    3. mehr als der geschätzte Betrag
      Kasse/ Bank an Zweifelhafte Forderungen ->Rückzahlungsbetrag (brutto)
      Ust (für den Ausfallbetrag) an Zweifelhafte Forderungen
      zweifelhafte Forderungen
      an Erträge aus abgeschriebenen Forderungen ->Buchung des Betrages, der über dem geschätzten Rückzahlungsbetrag liegt (netto)

1.1.4.2 Beispiel

02.09.

Warenverkauf auf Ziel; AR:69600,-

Forderungen aus LL

An

Warenverkauf

Ust

69600

 

 

60000

9600

08.10.

Der Kunde meldet Konkurs an

Zweifelhafte Forderungen

An

Forderungen aus LL

69600

 

 

69600

31.12.

Der geschätzte Ausfall beträgt 20% (netto)

Abschreibungen auf Forderungen

An

Zweifelhafte Forderungen

12000

 

 

 

12000

Fall 1:

Am 12.03. gehen 10440,- ein
->entspricht einer Zahlung von 15% statt der erwarteten 80%

Bank

An

Zweifelhafte Forderungen

10440

 

 

10440

 

Korrektur der Ust für 85% Ausfall

Ust

An

Zweifelhafte Forderungen

8160

 

 

8160

 

Korrektur der Ausfallsumme von 20% auf 85% ->65% Netto

Forderungsverlust

An

Zweifelhafte Forderungen

39000

 

 

39000

Fall 2:

Am 12.03. gehen 90% der Forderung ein -> 62640,-

Bank

An

Zweifelhafte Forderungen

62640

 

 

62640

 

Korrektur der Ust für 10% Ausfall

Ust

An

Zweifelhafte Forderungen

960

 

 

960

 

Korrektur der Ausfallsumme von 20% auf 10% ->10% netto

Zweifelhafte Forderungen

An

Erträge aus abgeschr. Ford.

6000

 

 

6000

Fall 3:

Am 12.03. gehen 55680,- ein ->80% der Summe

Bank

An

Zweifelhafte Forderungen

55680

 

 

55680

 

Korrektur der USt für 20% Ausfall

Ust

An

Zweifelhafte Forderungen

1920

 

 

1920

 

Keine Korrektur der Ausfallsumme nötig, da geschätzter Betrag richtig war

 

Sonderfall: Eine bereits komplett abgeschriebene Forderung lebt wieder auf:
->Buchungssatz: „Bank“ an „Ust“ und „Ertrage aus abgeschriebenen Forderungen“



 
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