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Grundlagen Buchführung 2-2 |
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Buchführung / Bilanzierung -
Grundlagen der Buchführung 2
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Seite 2 von 4 - Passives Bestandskonto
- Betrifft nur Aufwendungen für ungewisse Verbindlichkeiten
- Dient der periodengerechten Erfolgsermittlung
- Die Aufwendungen gehören voll in die alte Geschäftsperiode
- Höhe und Fälligkeit der Forderung sind bei der Abgrenzung noch nicht bekannt
- Aufwendungen werden bei Abgrenzung geschätzt
- Es werden Netto-Beträge (ohne USt) gebucht
- Rückstellungen müssen begründet sein
- Buchungssatz: Aufwandskonto an Rückstellungen
- Passivierungspflicht nach §249(I) HGB:
- Ungewisse Verbindlichkeiten (Prozesskosten, Steuernachzahlungen)
- Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
- Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung die innerhalb der ersten drei Monate des Folgejahres nachgeholt werden
- Gewährleistungen
- Rückstellungen sind nach GoB gerechtfertigt, wenn der Entstehungsgrund für die Schuld besteht und das Eintreten der Schuld somit voraussehbar ist
Die Rückstellungen werden am 31.12. geschätzt (3 Möglichkeiten): - Schätzbetrag = Zahlungsbetrag
Buchungssatz: Rückstellung an Bank/ Kasse - Schätzbetrag < Zahlungsbetrag
Konto für zusätzlichen Aufwand: „periodenfremde Aufwendungen“ Buchungssatz: Rückstellung und periodenfremde Aufwendungen an Bank/Kasse - Schätzbetrag > Zahlungsbetrag
Konto für Ertrag aus Rückstellungen: „periodenfremde Erträge“ Buchungssatz: Rückstellungen an periodenfremde Erträge und Bank/Kasse Dabei wird jede Rückstellung gesondert betrachtet ->Eine Verrechnung untereinander sind nicht möglich. 2 Buchungstermine: - Schätzbetrag am Jahresende (31.12.)
- Zum Zahlungszeitpunkt im Folgejahr
- Zu niedrig ->Periodenfremde Aufwendungen
- Zu hoch ->Periodenfremde Erträge
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